Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1367/2017
Stuttgart,
11/23/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Gesundheit und Teilhabe fördern, Bäderpreise senken

Beantwortung / Stellungnahme

Um das jährliche Defizit der Stuttgarter Bäder trotz steigender Personal- und Sachkosten überhaupt annähernd auf dem aktuellen Niveau halten zu können (ohne Sondereinflüsse wie bspw. Badsanierungen), ist es erforderlich, in einem Turnus von 2 Jahren die Bäderpreise jeweils moderat um 2 bis 3 % (ca. 0,10 bis 0,50 EUR beim Einzeltarif) zu erhöhen. Dies hat in den vergangenen Jahren auch überwiegend die Akzeptanz der Badegäste gefunden.

Zu Ziffer 1 des Haushaltsantrags:

Grundsätzlich handelt es sich bei den Eintrittspreisen in Bäder um Bruttopreise. Die Veranschlagung der Umsätze im Wirtschaftsplan der Bäderbetriebe erfolgt netto. Dementsprechend werden auch die Kosten netto veranschlagt (Vorsteuerabzugsberechtigung).

Sofern die Eintrittspreise in den Hallen- und Freibädern für Erwachsene und Jugendliche (ohne Saunabetrieb in den Hallenbädern Heslach und Zuffenhausen) um 0,50 EUR (Bruttobetrag) gesenkt werden, ergeben sich für die Hallenbäder geringere Nettoerlöse in der Größenordnung von etwa 200 bis 250 TEUR pro Jahr. Der Durchschnitt der Besucher des öffentlichen Badebetriebes lag hier – bezogen auf die vergangenen fünf Jahre – bei rd. 440.000 Besuchern. Bei der im Antrag von SÖS-LINKE-PluS genannten Besucherzahl der Hallenbäder von 696.585 im Jahr 2016 handelt es sich um die Gesamtbesucherzahl aus öffentlichem Badebetrieb sowie Schul- und Vereinsbetrieb. Die Nutzung durch Schulen und Vereine wird nach Stundenpauschalen verrechnet, nicht nach Einzeltarifen und wäre demnach von einer solchen Neuregelung nicht betroffen.

In den Freibädern gehen die Bäderbetriebe Stuttgart von einer durchschnittlichen Besucherzahl von 650.000 Besuchern pro Badesaison aus. Entsprechend erfolgt die Umsatzplanung im Wirtschaftsplan. Bei einer Reduzierung des Eintrittspreises um 0,50 EUR (brutto) würden sich damit gegenüber der bisherigen Planung pro Jahr rd. 250 bis 300 TEUR geringere Nettoumsätze ergeben.

In Spitzensommern mit Besucherzahlen von über 800.000 bis 900.000 (im Spitzensommer 2003 waren es sogar 1.037.504 Besucher) würden sich bei einer Reduzierung der Eintrittspreise um 0,50 EUR (brutto) – je nach Saisonverlauf – die Nettoumsätze gegenüber dem bisherigen Preisgefüge um 450 bis 500 TEUR verringern.


Zu Ziffer 2:

Da im Antrag nicht genau ersichtlich ist, ob Ziffer 1 und/ oder Ziffer 2 alternativ beantragt werden, wurde von den Bäderbetrieben ermittelt, wie hoch das Umsatzminus wäre, wenn in allen Bädern, also auch in den Mineralbädern, nur die Eintrittspreise für Kinder/ Jugendliche um 1,00 EUR (Bruttobetrag) gesenkt würden, die Erwachsenentarife jedoch unverändert bleiben.

In den Mineralbädern würde sich daraus ein Nettoumsatzminus in der Größenordnung von 150 bis 200 TEUR pro Jahr ergeben, in den Hallenbädern wären es in etwa 200 TEUR pro Jahr und in den Freibädern – entsprechend der geplanten durchschnittlichen Besucherzahl von 650.000 Besuchern – 150 TEUR pro Saison.

Erfahrungsgemäß besuchen in guten Freibadsommern vor allem Kinder und Jugendliche die Freibäder häufiger als in durchschnittlichen Freibadjahren. Im Vergleich zur bestehenden Preisstruktur würden sich durch die Reduzierung des Eintrittspreises für Kinder/ Jugendliche um 1,00 EUR (brutto) in heißen Freibadsommern mit langen Schönwetterperioden die Nettoumsätze um 250 bis 300 TEUR verringern.


Zu Ziffern 3 und 4:

Bei der Behandlung der GRDrs 862/2016 – Neufestsetzung der Bäderpreise zum 1. Januar 2017 im Bäderausschuss wurden von Seiten der Bäderausschussmitglieder verschiedene Themen zur Neugestaltung des Tarifgefüges aufgegriffen, darunter auch die Ausweitung der Bonuscard-Akzeptanz auf die Mineralbäder sowie das Thema Altersgrenze für Studierende (Niederschrift Nr. 14 zur GRDrs 862/2016)

Da im Zusammenhang mit dem Projekt „Weiterentwicklung der Stuttgarter Bäder“ vorgesehen ist, noch im ersten Halbjahr 2018 diese sowie weitere Themen in Bezug auf die künftige Bäderpreisstruktur anzugehen und dem Bäderausschuss ein mögliches neues Preiskonzept vorzuschlagen, sollten zum jetzigen Zeitpunkt keine Einzelentscheidungen getroffen werden, die später u.U. nicht ins Gesamtkonzept passen. Selbstverständlich werden im Zusammenhang mit dem Preiskonzept auch entsprechende Entscheidungsgrundlagen (Berechnungen, Auswirkungen auf das Betriebsergebnis, Nutzungszahlen etc.) bereitgestellt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 686/2017 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS




Dirk Thürnau
Bürgermeister




<Anlagen>