Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB/23
GRDrs 1467/2023
Stuttgart,
11/22/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Planungen für neue Bürgerzentren
Bericht zu Weilimdorf (Walz Areal)


Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen des Entwicklungskonzepts Walz-Areal und Umfeld westlich der Solitudestraße soll die gesamte Fläche städtebaulich neu- bzw. weiterentwickelt werden. Insgesamt umfasst dieses Areal vier Teil-Bereiche, die alle einen unterschiedlichen städtebaulichen Schwerpunkt haben bzw. erhalten sollen:

- Bereich A: nördlicher Bereich entlang der Solitudestraße
Schwerpunkt: Gemeinbedarfsnutzung (ggf. Bürgerhaus)

- Bereich B: mittlerer Bereich entlang der Solitudestraße Schwerpunkt: Sport (ggf. neue Sportgebäude)

- Bereich C: südlicher Bereich entlang der Solitudestraße Schwerpunkt: Gemischte Struktur aus Sport / Freizeit sowie Freiraum

- Bereich D: nördlich des Schnatzgraben Schwerpunkt: Erhalt Landschaftsraum/Renaturierung Schnatzgraben

Seit der Bürgerbeteiligung „Zukunftsoffensive Weilimdorf“ 2006 wird von der Bevölkerung ein Bürgerhaus für den Stadtbezirk Weilimdorf gewünscht. Zwischenzeitlich wurde auch formal der Bedarf für ein Bürgerhaus inklusive eines Bürgersaales in Weilimdorf festgestellt. Für das Bürgerhaus wurde ein konkretes Raumprogramm erarbeitet. Der Flächenbedarf beträgt insgesamt 700 m². Wesentliche Punkte des Raumprogramms sind, dass das Bürgerhaus über einen (teilbaren) Saal für bis zu 250 Personen plus Nebenräume verfügen muss. Zudem sollen sich in dem Gebäude eine Cafeteria und ein offenes Foyer befinden und darüber hinaus besteht noch ein Bedarf für Räume für die vhs (insgesamt 370 m²) und die städtische Musikschule (insgesamt 220 m²).

Gemäß der städtebaulichen Zielsetzung für das gesamte Areal, ist eine Realisierung im Bereich A, d.h. auf dem Grundstück Flst. 6021/1 vorgesehen. Aufgrund der Bestandsbebauung kommt als möglicher Standort für das Bürgerhaus nur der westliche Grundstücksteil in Betracht, in dem sich momentan noch Parkplätze und ein Bolzplatz befinden.

Im Bereich B sind bereits heute Freisportanlagen der SG Weilimdorf angesiedelt. Aus Sicht des Amts für Sport und Bewegung wäre eine Weiterentwicklung des Themas Sport im Bereich B daher möglich, so dass hier eine Entwicklung hin zu einem Sportcampus erfolgen könnte.

Das Liegenschaftsamt beauftragte daher im Mai 2022 das Hochbauamt mit der Durchführung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie. Untersucht werden sollten dabei zwei Varianten.

Variante 1:
Realisierung Bürgerhaus als einzelnes Gebäude auf dem Grundstück Flst. 6021/1 und Sportkomplex separat auf dem Grundstück Flst. 6033.

Variante 2:
Kombilösung aus Bürgerhaus und Sportkomplex auf dem Grundstück Flst. 6021/1.

Zusätzlich soll in diesem Zusammenhang noch die Möglichkeit für einen Erhalt des bestehenden Betriebs-/Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Gärtnerei geprüft werden.

Im DHH 2022/2023 hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen für den gesamten Bereich Walz-Areal und westlich der Solitudestraße Finanzmittel in Höhe von insgesamt
50.000 EUR für die Durchführung von Machbarkeitsstudien zu Einzelprojekten mit einem Schwerpunkt im Bereich Hochbau erhalten. Diese Mittel stehen noch zur Verfügung und können für eine Anschubfinanzierung für eine erste Untersuchungsphase der Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus im Teilhaushalt 230 - Liegenschaftsamt verwendet werden.

Für den Doppelhaushalt 2024/2025 wären weitere Planungsmittel für die Machbarkeitsstudie in Höhe von 100.000 EUR und für die Durchführung von zwei gestalterischen Wettbewerben in Höhe von jeweils 450.000 EUR (insgesamt 1. Mio. EUR) erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

./.

3076 Teil 2 SPD; 4213 Nr. 1 Teil 2 Die FrAKTION; 7023 Nr. 1 lit.c Freie Wähler




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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