Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
454
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VerhandlungDrucksache:
876/2020
GZ:
Sitzungstermin: 21.10.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Grundsätze der Gefahrenabwehr in außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen - Sicherstellung eines Bürgertelefons (Hotline)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 16.10.2020, GRDrs 876/2020. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Von StR Ebel (AfD) wird es Bezug nehmend auf die Energiewende als bemerkenswert bezeichnet, dass im 3. Absatz der Vorlagenseite 2 das Szenario eines breitflächligen Stromausfalls angesprochen wird. Zu seiner Frage, wie lange es bei einem solchen Szenario möglich ist, den Normalbetrieb des Rathauses aufrechtzuerhalten, informiert Herr Reichert (HauptPersA), im Rathaus gebe es durch Batterien und durch einen mit Dieselkraftstoff betriebenen Notstromgenerator eine Grundabsicherung. Solange Dieselkraftstoff bereitstehe, könne also Notstrom produziert werden. Zu der weiteren Nachfrage von StR Ebel, wie lange mit dem bereitstehenden Kraftstoff der Generator betrieben werden kann, nennt Herr Reichert einen Zeitraum von 24 bis 48 Stunden.

Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss-antrag:

1. Für die Einrichtung eines Bürgertelefons werden einmalig 21.000 EUR netto und jährlich 7.200 EUR netto zur Verfügung gestellt. Entsprechend dem Auftrag aus dem Verwaltungsstab zu Covid-19 vom 24.09.2020 können damit Vorbereitungen getroffen werden, um ein Bürgertelefon (Hotline) strategisch langfristig einzurichten. In Folge kann auf jede mögliche Gefahrenlage und jedes Großereignis entsprechend reagiert werden.

2. Vom zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf beim Haupt- und Personalamt in Höhe von 0,5 Stellen der Entgeltgruppe 10 TVöD (zunächst befristet bis Ende 2021) wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen. Um eine realistische Chance auf Besetzung der Stelle zu haben, wird sie unbefristet ausgeschrieben - sollte im regulären Stellenplanverfahren keine unbefristete Stelle geschaffen werden, wird der/die Stelleninhaber/in auf einen anderen freien Arbeitsplatz umgesetzt.
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