Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1331/2011
Stuttgart,
11/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Fördergrundsätze Kindertageseinrichtungen (ohne Betriebskindertageseinrichtungen) ab 1.1.2012

Beantwortung / Stellungnahme

Die Verwaltung wurde in der 1. Lesung beauftragt, soweit als möglich die finanziellen Auswirkungen zum Schreiben von freien Trägern von Kindertageseinrichtungen „Ausführungen zu den Forderungen der freien Träger zu den geplanten Förderrichtlinien ab 2012“ (Dachverband Eltern-Kind-Gruppen, DPWV, ev. Kirche, kath. Kirche, Stundenwerk, Vereinigung der Walddorfkindertageseinrichtungen, IN VIA, Caritas, St. Josef gGmbH) darzustellen. Der Mehrbedarf wurde auf der Basis des Bestands an Angeboten freier Träger sowie des Ausbaus 2012/2013 (GRDrs 1147/2011) berechnet.

1. Förderbestandteil „Pauschale für Sonstige Ausgaben“

Punkte 1, 2 und 4f
Die Träger wünschen eine Förderquote für Sonstige Ausgaben in Höhe von 90 % sowie ihre Erhöhung. Außerdem wünschen sie eine Pauschale für pädagogische Hilfskräfte in Höhe von 5000 € pro Gruppe und damit eine Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben um diesen Betrag. Schließlich fordern sie eine Dynamisierung der Pauschale für Sonstige Ausgaben um 2,5 % jährlich.


Je 1000 € Erhöhung der Pauschale für „Sonstige Ausgaben“ entsteht folgender Mehrbedarf:

Pauschale Verwaltungsvorschlag:
17.500 €/6 Std. Öffnungszeit
24.000 €/8 Std. und mehr Öffnungszeit
Förderquote
63%/68%
(Verwaltung)
Förderquote
90%
Träger
Erhöhung der Pauschalen
um je 1000 €
511.000
720.000



Wünsche der Träger
Förderquote
63%/68 %
Förderquote
90 %
1. Mehrbedarf Erhöhung Förderquote
4.450.000
2. Erhöhung Pauschale für päd.
Hilfskräfte um 5000 €
2.555.000
3.600.000
3. Dyn. Pauschale Verwaltungsvorschlag
um 2,5 % jährlich
275.000
385.000
4. Dyn. Pauschale Verwaltungsvorschlag
plus 5000 € um 2,5 % jährlich
60.000
85.000
Summe Mehrbedarf 1-4
2.890.000
8.520.000


Die Förderquote für Sonstige Ausgaben sollte keinesfalls über die gesetzliche Mindestförderung (63 %/68 %) hinaus erhöht werden. Dies hätte zur Folge, dass die Träger bei der Jahresabrechung diese Ausgaben differenziert darstellen müssten, um ihre Förderfähigkeit zu überprüfen. Dies führt zu einem hohen Verwaltungs- und Aushandlungsaufwand für alle Beteiligten.

2. Förderbestandteil Fachpersonalkosten (Stellenschlüssel für Betriebserlaubnis)

Punkte 3, 4d, 4e und 4j des Trägerschreibens
Die Träger wünschen für die Krippen einen Stellenschlüssel analog zum Mindestpersonalschlüssel nach KiTaVO (plus 0,3 Stellen gegenüber Verwaltungsvorschlag), die Finanzierung der längeren Öffnungszeiten – incl. Krippen -, wie sie derzeit von den Trägern angeboten werden und die Finanzierung der Leitungsfreistellungen auch in Krippen und Horten – außerdem die Kirchen die Förderquote – 90 % - wie die Sonstigen Träger.

Förderquote
85 % Kirchen
90 % Sonstige Träger
Alle Träger
Förderquote 90 %
Gleichbehandlung
der Kirchen
2.075.000
Stellenschlüssel Krippen analog KiTaVO
plus 0,3 Stellen pro Gruppe
1.760.000
1.780.000
Förderung längere Öffnungszeiten
in allen Ganztagseinrichtungen
(auch Krippe und Horte 10 Stunden
6.400.000
6.500.000
Leitungsfreistellung auch für Krippen und Horte - 0,09 Stellen pro Gruppe
760.000
840.000
Mehrbedarf
8.920.000
11.195.000





3. Nichtanrechnung der Landeszuschüsse für Horte

In Punkt 4c wird gefordert, die Landeszuschüsse für Horte nicht auf die Förderung anzurechnen:
Mehrbedarf 780.000 €


4. Abschreibungspauschalen für Neubauten
Bis zum Jahr 2006 wurden Investitionen ohne Platzgewinn mit 50 %, Kindergärten mit Platzgewinn mit 60 %, Ganztagseinrichtungen mit Platzgewinn mit 70 % bezuschusst und bei der Förderung der Betriebsausgaben Abschreibungspauschalen berücksichtigt (s. S. 3). Ab dem Jahr 2006 wurde die Förderquote für alle Investitionen auf 75 % erhöht und gleichzeitig die Abschreibung für Neubauten auf 2 % des Eigenanteils festgelegt. Die Träger fordern nun anstelle der individuellen Abschreibung die Anerkennung der Abschreibungspauschalen auch für Neubauten.

Abschreibungs-pauschalen
bis 31.12.2005
Abschreibung* für Neubauten 2 % des Eigenanteils (25 %)
ab 1.1.2006
Krippen
2.500
2.750
Ganztagseinrichtungen
5.000
2.750
Kindergärten
3.900
2.750
*bei 550.000 €/137.500 € Baukosten/Eigenanteil pro Gruppe

5. Sonstige Forderungen

4a Anerkennungspraktikanten nur mit 50 % anrechnen
Praktikantinnen und Praktikanten werden beim Personalschlüssel für die Betriebserlaubnis zu 100 % angerechnet, so auch im Entwurf der Fördergrundsätze und beim städtischen Träger.

4b „Vereinfachte Abrechnung“ und 4h „Elternbeiträge“
Die Träger fordern den Verzicht auf eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung bei der Abrechnung der Zuschüsse und den Verzicht auf die Anrechnung der Elterneinnahmen bei „finanzschwachen Trägern“.
Übersteigen die Einnahmen eines Trägers (Gebühren, öff. Zuschüsse und andere Einnahmen) die (förderfähigen) Ausgaben eines Trägers, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt (Abgrenzungsberechnung). Dadurch, dass der Entwurf der Fördergrundsätze dürften die erzielbaren Einnahmen der Träger, wenn überhaupt, nur zu geringen „Gewinnen“ führen. Diese verblieben ggf. als Rücklagen für ihren Eigenanteil bei Investitionen.

Aus o.g. Grund – und sofern die Sonstigen Ausgaben mit der gesetzlichen Mindestförderung (63 %/68%) bezuschusst werden – könnte auf eine Abgrenzungsberechnung verzichtet werden.



4g Übergangsregelung
In der GRDrs 765/2011 „Fördergrundsätze Kindertageseinrichtungen ab 2012“ wird auf S. 6 ausgeführt, dass „die Verwaltung in einer Übergangszeit von 2 Jahren prüfen wird, inwiefern einzelne Träger aufgrund der Umstellung der Fördergrundsätze ein Sonderzuschuss zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung gewährt werden muss.“

4k Bonus- und Familiencard-Regelung
Ebenfalls in o.g. Vorlage wird im Beschlussantrag 3 erklärt, dass dazu nach Klärung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets eine gesonderte Drucksache erstellt wird.

6. Schaffung von neuen Plätzen bei Gleichbehandlung der Kirchen

Die Kirchen haben auf Anfrage der Verwaltung dazu Stellung genommen – s. Anhang.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag aus 1. Lesung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>


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kathKirche.PDF