Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1246/2015
Stuttgart,
11/26/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Sozialplanung Flüchtlinge

Beantwortung / Stellungnahme

Sozialplanung zur Integration von Flüchtlingen

Laut dem Sozialgesetzbuch (§ 17 Abs. 1 SGB I) liegt es in der Verantwortung der Kommunen, die zur Ausführung von Sozialleistungen notwendigen Dienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.

Die Sozialplanung des Sozialamtes stellt diesen Auftrag sicher, indem sie durch Planung, Koordination und Steuerung eine Angebotslandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart erhält und weiterentwickelt, die sich sowohl durch geeignete Qualität und Quantität als auch durch eine zeitgemäße Form lokaler und wohnortnaher Dienste und Hilfen auszeichnet. Sie tut dies in partizipativen und sozialraumorientierten Aushandlungsprozessen, die Interessen verschiedener Akteure vereinen.

Im Flüchtlingsbereich verantwortet das Sozialamt zahlreiche Daueraufgaben der Unterbringung, Betreuung, Leistungsgewährung und Eingliederung von Flüchtlingen in die Landeshauptstadt Stuttgart. Es ist das zuständige Fachamt für die Belange von Flüchtlingen. Bislang gibt es jedoch keine Sozialplanung für den Flüchtlingsbereich. Dies war angesichts der Zuweisungszahlen der vergangenen Jahre auch nicht zwingend notwendig.

Seit die Stellenplananträge zu Beginn des Jahres gestellt wurden, haben sich im Flüchtlingsbereich jedoch sehr weitreichende Änderungen ergeben. Es ist deutlich geworden, dass für das Sozialamt zur Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben dringend eine gebündelte Planung und eine gezieltere Steuerung bestehender Strukturen für Flüchtlinge notwendig sind.

Kurzfristig ist es angesichts aktuell hoher Neuzuweisungen notwendig, im bestehenden Ablauf koordinierende und steuerende Aufgaben zu übernehmen. Aufgrund einer fehlenden, übergreifenden Koordination haben sich innerhalb der Stadtgesellschaft zu den vielfältigen Themenbereichen im Flüchtlingsbereich erste Parallelstrukturen gebildet. Zudem ist in der aktuellen Lage eine stärkere Bündelung der verwaltungsinternen Vorgänge erforderlich, um auch weiterhin die im Flüchtlingsbereich anstehenden Aufgaben mit der bisherigen hohen Qualität bewältigen zu können.

Als erste Antwort darauf hat das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit (SJG) am 9. November 2015 eine Task Force „Integration“ ins Leben gerufen. Die Koordination und inhaltliche Arbeit sowie die Geschäftsführung soll die Sozialplanung des Sozialamts übernehmen. Dafür benötigt die Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamts ab Januar 2016 zusätzliche personelle Ressourcen.

Zusätzlich ist auch eine Sozialplanung für den Flüchtlingsbereich zwingend notwendig, um die dauerhafte Integration von Flüchtlingen sicher zu stellen. Dieser Themenbereich ist gänzlich neu anzugehen.

Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die sowohl strategische als auch operative Aufgaben umfasst. Die Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung beim Sozialamt ist die Koordinierungsstelle, die sowohl auf strategischer als auch operativer Ebene tätig ist.

Des Weiteren betrifft die Integration von Flüchtlingen alle Bereiche der sozialen Infrastruktur. Es ist sicher zu stellen, dass auch Flüchtlinge Zugang zu allen sozialen Diensten der Landeshauptstadt Stuttgart haben und die entsprechenden Hilfesysteme sowohl auf die Zahl als auch die Bedarfe von Flüchtlingen vorbereitet sind. Dies soll auch vermeiden, dass es angesichts hoher Flüchtlingszahlen und zugleich begrenzter Ressourcen in den sozialen Diensten und Hilfesystemen ein Ungleichgewicht gibt und andere Zielgruppen nicht schlechter gestellt werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um den sozialen Frieden in der Stadtgesellschaft zu bewahren.

Die jeweiligen Fachplanungen für besondere Bedarfsgruppen (Menschen mit Behinderung, ältere und pflegebedürftige Menschen, Wohnungslose, Suchtkranke, Menschen mit psychischer Erkrankung) sind bereits jetzt in der Sozialplanung des Sozialamts angesiedelt. Die Schnittstellentätigkeit einer Sozialplanung für Flüchtlinge ist deshalb auch dort anzusiedeln.

Für die Integration von Flüchtlingen wird es außerdem von zentraler Bedeutung sein, ob und wie die Integration der Migranten vor Ort, in den Stadtteilen und Quartieren gelingt. Hierbei kann die Sozialplanung des Sozialamts auf sozialräumlich orientierte und quartiersbezogene Planungsansätze zurückgreifen, die bereits bei Angeboten für andere Personenkreise im Verantwortungsbereich des Sozialamts (Menschen mit Behinderung, Ältere und Pflegebedürftige, etc.) erfolgreich umgesetzt werden.

Zudem ist es die Aufgabe der Sozialplanung, partizipative Strukturen im Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Sozialamts zu entwickeln und zu fördern. Dies gilt auch und insbesondere für Flüchtlinge, denn ohne direkte Beteiligung ist eine Integration sowohl in die Quartiere vor Ort als auch in die Stadtgesellschaft insgesamt nicht denkbar.

Da es bisher in der Stadtverwaltung und im Sozialamt keine Sozialplanung für die Integration von Flüchtlingen gibt, stehen für die hier beschriebenen Aufgaben keine Ressourcen zur Verfügung.

Der vorgegebene Stellenschlüssel im Flüchtlingsbereich umfasst die zentrale Verwaltung und die Unterbringung von Flüchtlingen. Die hierfür bereits vorhandenen und noch zu schaffenden Ressourcen werden zwingend zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigt – der derzeitige Stellenschlüssel von 1:136 wird den in den letzten Wochen exponentiell gestiegenen Anforderungen schon heute im Grunde nicht mehr gerecht. Aus diesem Schlüssel kann somit keine Stelle für die Sozialplanung generiert werden.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 wird daher die Schaffung einer 1,0 Stelle in EG 13 TVöD für die neue unabweisbare und dringliche Aufgabe bei der Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamts zwingend notwendig sein.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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755 (SÖS-LINKE-PluS), 864 (FW), 908/2015 (FDP)
Mündlicher Antrag im VA 13.11.2015, Herr StR Körner (SPD)





Isabel Fezer Bürgermeisterin



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