Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit

Gz: AK, KBS, SJG
GRDrs 583/2012
Ergänzung
Stuttgart,
10/04/2012



Nachqualifizierung von Betreuungskräften der Verlässlichen Grundschule, die an Schülerhäuser übergehen
- Ergänzungsvorlage




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.10.2012
11.10.2012



Beschlußantrag:

Die in der GRDrs 583/2012 genannten Beschlussanträge werden wie folgt gestellt:


Begründung:


Rahmenbedingungen:

Beim Schulverwaltungsamt sind rund 130 Betreuungskräfte im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in die Vergütungsgruppe S 4 eingruppiert. Aufgrund des neuen Schulkindbetreuungskonzepts werden sog. Schülerhäuser eingerichtet, in denen auch diese Betreuungskräfte eingesetzt werden sollen. Diese Tätigkeit stellt neue Anforderungen an die Mitarbeiter/-innen, da die Schülerhäuser Hortstandard zusichern. Ein umfangreiches Qualifizierungskonzept zur Nachqualifizierung (60 Tage Fortbildung in 5 Modulen) wurde erarbeitet um sie für diese Aufgabe zu befähigen. Nach Abschluss dieser Qualifizierung und einer Tätigkeit von insgesamt 5 Jahren in der Kinderbetreuung können die Mitarbeiter/-innen als Fachkraft in S 6 eingruppiert werden. Diese Qualifizierung

Diese Qualifizierung kann nur außerhalb der Betreuungszeiten erfolgen, so dass im Falle der Anordnung der Qualifizierung Mehrarbeit geleistet wird und dafür Mehrarbeitsvergütung anfällt. Dem Schulverwaltungsamt wurde hierfür im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 120.000 € p.a. für die Jahre 2012 – 2015 zweckgebunden bereitgestellt (in Summe 480.000 €). Siehe GRDrs 1418/2011.


Behandlung der Überzeit im Zusammenhang mit der Qualifizierung:

Bei der Stadtverwaltung Stuttgart gelten für die Bezahlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Qualifizierungen folgende Grundsätze (siehe auch Rahmenrichtlinien für die Fort- und Weiterbildung bei der Landeshauptstadt Stuttgart vom 31. Juli 1998, veröffentlicht in den Mitteilungen des BMA Nr. 33/1998 v. 8.Oktober 1998):

Es wird unterschieden zwischen der Anordnung und der Gestattung von Fortbildungen.
Dies würde für die beim Schulverwaltungsamt aktuell betroffene Mitarbeitergruppe Folgendes bedeuten:



Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen des Budgets sollte zunächst denjenigen Mitarbeiter/-innen das Angebot einer Nachqualifizierung gemacht werden, die von der Umwandlung in Schülerhäuser wie beschrieben direkt betroffen sind. Diese Qualifizierung besteht aus 5 Modulen und umfasst insgesamt 390 Stunden (60 Tage à 6,5 Stunden) und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 2,5 Jahren. Die Mehrarbeitsvergütung für eine Arbeitsstunde beträgt derzeit 14,50 €. D.h. für eine Person sind 5.655 € Mehrarbeitsvergütung einzuplanen. Bei Mitarbeiter/-innen mit einem Arbeitsumfang von 100% kommen ggf. noch Zeitzuschläge hinzu, ebenso können in Einzelfällen bereits früher erworbene Kenntnisse angerechnet werden (d.h. es müssen nicht alle 5 Module abgeleistet werden), so dass nur eine überschlägige Finanzaussage möglich ist und das Amt 40 das Budget genau verfolgen muss. Bei einem Budget von 240.000 € in den Jahren 2012 und 2013 können max. 43 Mitarbeiter/-innen die Qualifizierung (alle 5 Module) aufnehmen (Mehrarbeitsvergütung: 243.165 €). Das gleiche gilt für die beiden Folgejahre.

Berechnung im Detail:
Das vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 beschlossene Budget für die Vergütung von Mehrarbeit wird wie folgt verwendet:

2013201420152016Summe
Zahl der vorgesehenen Module5 Module5 Module5 Module5 Module
Zahl der max TeilnehmerStart 2 Gruppen
(à 20 TN)
FortführungStart 2 Gruppen (à 20 TN)Fortführung80 Ma
(max 86 MA)
Mehrarbeits-vergütung
100 %
122.525 €103.675 €122.525 €103.675 €452.400
(Budget: 480.000€)
40 TN qualifiziertbis 2017 80 TN qualifiziert;

In dieser Konstellation würden 80 Betreuungskräfte qualifiziert und es bestünde noch Spielraum, um evtl. Mitarbeiter/-innen, die die Qualifizierung aus eigenem Engagement heraus freiwillig absolvieren wollen, dies zu ermöglichen. (Hierbei mit einer Mehrarbeitsvergütung von 50%).

Dieser Umfang an Qualifizierungsmaßnahmen ist auch logistisch in den Schulferien umsetzbar.




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle Dr. Susanne Eisenmann Isabel Fezer
Bürgermeister Bürgermeisterin Bürgermeisterin


Anlagen

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Stellungnahme GPR GRDrs 583_2012.pdfStellungnahme GPR GRDrs 583_2012.pdfAnlage 1 zu GRDrs 583_2012.pptAnlage 1 zu GRDrs 583_2012.pptAnlage 2 zu GRDrs 583-2012.xlsAnlage 2 zu GRDrs 583-2012.xls