3. Für das Förderprogramm „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ der Landeshauptstadt Stuttgart wird die Förderrichtlinie gemäß Anlage 2 beschlossen.
7. Antragstellende Mieter, die Inhaber einer Bonuscard sind, erhalten einen Zuschuss von 100 % des Eigenanteils, dabei maximal 7.000 Euro pro Maßnahme und maximal 21.000 Euro pro Wohnraum.
Finanzielle Auswirkungen Für das Förderprogramm hat der Gemeinderat Finanzmittel in Höhe von jeweils 0,5 Mio. EUR für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt. Zusätzlich stehen Restmittel aus 2019 i.H.v. etwa 700.000 EUR zur Verfügung. Diese stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Ermächtigungsübertragung durch den Gemeinderat im Rahmen des Jahresabschlusses 2019. Die Mittel sind im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, veranschlagt. Beteiligte Stellen Referate AKR, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen Antrag 24/2020, Antrag 48/2020 und Antrag 50/2020 Erledigte Anträge/Anfragen Antrag 24/2020, Antrag 48/2020 und Antrag 50/2020 Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin Anlagen 1. Auswertung des Förderprogramms "Behinderten- und altengerechtes Wohnen" zum Ende des Doppelhaushalts 2018/2019 2. Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart für Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen (Fassung vom 04.03.2020) <Anlagen> zum Seitenanfang