Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 477/2012
2. Ergänzung
Stuttgart,
07/17/2012



Konzessionsvergabeverfahren
1. Festlegung der Vergabekriterien
2. Entwürfe der Konzessionsverträge




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2012
19.07.2012



Beschlußantrag:

Neufassung von Ziffer 2 und 3 gegenüber der 1. Ergänzung

2. Den „Ersten Verfahrensbriefen“ im Vergabeverfahren der Konzessionen für die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme und den darin enthaltenen Vergabekriterien und deren Gewichtung (Anlagen 1 bis 3) wird mit den in den Anlagen 11 und 12 genannten Änderungen zugestimmt.

3. Den vorläufigen Entwürfen der Konzessionsverträge für die Strom-, Gas und Fernwärmeversorgung (Anlagen 4 bis 6) wird mit den in der Anlage 11 genannten Änderungen zugestimmt.


Begründung:


Der Unterausschuss Konzessionsvergabe hat sich am 16. Juli 2012 mit den Verfahrensbriefen und den Vorschlägen aus der Bürgerschaft befasst und die in der Anlage 11 beschriebenen Änderungen in den Kriterien und den Konzessionsverträgen vorgeschlagen. Außerdem empfiehlt der Unterausschuss, die Gewichtung der Kriterien wie in Anlage 12 dargestellt zu verändern.

Nicht übernommen werden sollen folgende Vorschläge aus der Bürgerschaft:

- zu Gruppe A Untergruppe IV (Umweltverträglichkeit)

Auf Grund gesetzlicher Vorgaben (Stromnetzzugangsverordnung) kann der Vorschlag zur grundstücksübergreifenden Stromverteilung nicht aufgenommen werden.


- zu Gruppe B (Ausgestaltung des Konzessionsvertrages) und zum Konzessionsvertrag (Change of Control-Klausel)

Anstelle der pauschalen Reduzierung der Quote, die einen Kontrollwechsel auslöst, wird in allen drei Konzessionsverträgen klargestellt, dass ein Kontrollwechsel auch vorliegt, wenn eine bisher von 2 oder mehr Gesellschaftern des Konzessionsinhabers gemeinsam ausgeübte Kontrolle nur noch von einem dieser Gesellschafter ausgeübt wird (Verschiebung der Gesellschaftsanteile zwischen den Gesellschaftern führt zur Mehrheitsbeteiligung eines Gesellschafters). Außerdem wird klargestellt, dass ein Kontrollwechsel auch vorliegt, wenn ein Dritter die Position als „Zünglein an der Waage“ erlangt.

- zu Gruppe D (Konzeption Kooperationsmodell)

Da die übrigen Kriterien den Einfluss der Landeshauptstadt genauso sichern wie eine Beteiligungsquote von 75 % empfiehlt der Unterausschuss, es bei der Quote von mindestens 51 % zu belassen.

- zu den Auswahlkriterien einer Kooperation

Die Einführung einer zusätzlichen Gruppe mit sog. „weichen“ Kriterien für nicht praktikabel gehalten, da die eine objektive Bewertung nicht möglich erscheint und die Sicherstellung der Interessen der Landeshauptstadt durch die anderen Kriterien ausreichend gewährleistet ist.

- zum Konzessionsvertrag (Elektromobilität)

Aus gesetzlichen Gründen kann keine Regelung getroffen werden, dass an Ladestationen im öffentlichen Raum ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien angeboten werden.



Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



11 Änderungen in den Kriterien und den Konzessionsverträgen
12 Änderungen der Gewichtung der Kriterien


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Anlage 11_GRDrs 477_2012.pdfAnlage 11_GRDrs 477_2012.pdf Anlage 12_GRDrs 477_2012.pdfAnlage 12_GRDrs 477_2012.pdf