Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
340
11
Verhandlung
Drucksache:
561/2013
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
25.09.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Neubau Tageseinrichtungen für Kinder als 2-geschossiger Typenbau mit 4 und 6 Gruppen (Tranche 2)
- Vorprojektbeschluss
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 19.07.2013, nicht öffentlich, Nr. 119
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 20.09.2013, öffentlich, Nr. 126
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.09.2013, öffentlich, Nr. 415
jeweiliges Ergebnis: Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 11.07.2013, GRDrs 561/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau von drei Tageseinrichtungen für Kinder mit insgesamt 16 Gruppen auf den Grundstücken der Tranche 2 (Anlage 1) auf Grundlage der Anlagen 1 - 4 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 9.632.000 € wird zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Abbruchkosten in Höhe von brutto 325.000 €, Einrichtungskosten in Höhe von brutto 400.000 € sowie Kosten für die Außenanlagen in Höhe von brutto 786.000 €.
Der Gesamtaufwand in Höhe von 9.632.000 € ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.900.120 Kita-Investitionskostenpauschale, Kontengruppe 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf die jeweiligen Einzelprojekte umgesetzt.
Hinzu kommen Kosten für die Interimsunterbringung an drei Standorten in Höhe von 1.120.000 €, die im Planbudget Ausweichquartiere Kita im Teilhaushalt des Amt für Liegenschaften und Wohnen gedeckt sind.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Planungen auf den Grundstücken der Tranche 2 (Anlage 1) bis zur Ausführungsreife weiterzuentwickeln und die Vergabe zur Realisierung durch Generalunternehmer vorzubereiten.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit dem Abbruch der Bestandsgebäude und der Herrichtung der Interimsunterbringungen schon vor Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können, um mit dem Neubau der Einrichtungen unmittelbar nach Erteilung der Baubeschlüsse beginnen zu können.
4. Auf einen Projektbeschluss wird verzichtet. Für die Projekte werden gesonderte Baubeschlüsse herbeigeführt, die bei Bedarf zusammengefasst werden. Ersatzquartiere werden zum Baubeschluss dargestellt.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Der
Vorsitzende
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
die GRDrs 561/2013 einstimmig
wie beantragt
.
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