Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 327/2012
Stuttgart,
06/19/2012



Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
I. Jahresabschlüsse 2011
II. Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Stuttgart GmbH




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.07.2012
05.07.2012



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Stadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) und in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:
2. Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) den Änderungen des Gesellschaftsvertrags der SWS zuzustimmen.


Begründung:


I. Jahresabschluss der SVV und ihrer Konzerngesellschaften

Das Gesamtergebnis der SVV setzt sich wie folgt zusammen:
2011
in TEUR
2010
in TEUR
SSB Verlustübernahme
-18.394
-19.265
SWS Verlustübernahme
-316
entfällt
HSG Gewinnabführung
5.734
4.982
Netcom Gewinnabführung
22
14
Beteiligungsergebnis SVV
-12.954
-14.269
Betriebsergebnis SVV
-118
-777
Finanzergebnis SVV
9.667
15.655
Außerordentliche Aufwendungen
0
-11
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag SVV
-3.405
598
Gewinnvortrag
17.166
16.567
Bilanzgewinn SVV
13.761
17.166

1. Beteiligungsergebnis der SVV

Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)

Der Verlust der SSB in Höhe von 18.394 T€ verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 871 T€. Die Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf eine Nachfragesteigerung infolge von Streckenerweiterungen und verbesserten Angeboten –verbunden mit der zu Jahresbeginn vorgenommen durchschnittlichen Tarifanpassung um 2,5 % - zurück zu führen. Daneben zeigte der neue, bis mindestens 31. Dezember 2016 gültige Manteltarifvertag BzTV-N BW bereits Auswirkungen. Neben der hier festgelegten Angleichung der Sollarbeitszeit und der Ausweitung des Urlaubsanspruchs war eine Steigerung der Personalkosten u. a. auch wegen der Aufstockung des Personals aufgrund der Leistungsausweitungen im Fahrdienst zu verzeichnen.

Stadtwerke Stuttgart GmbH

Die Stadtwerke Stuttgart GmbH wurden am 8. August 2011 (s. auch GRDrs.118/2011) gegründet. Im Rumpfgeschäftsjahr 2011 wurden noch keine Umsatzerlöse erzielt. Aufwendungen entstanden hauptsächlich durch Beratungskosten und Geschäftsbesorgung. Das daraus resultierende Defizit in Höhe von 316 T€ wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der SVV ausgeglichen.

Hafen Stuttgart GmbH (HSG)

Die HSG weist für das Jahr 2011 einen Gewinn in Höhe von 5.734 T€ (Vorjahr: 4.982 T€) aus. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um 752 T€, die hauptsächlich aus geringeren Aufwendungen bei relativ stabilen Erträgen resultiert. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der gesamte Gewinn an die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (SVV) abzuführen.

Seit der Übertragung des städtischen Anteils an der HSG an die SVV im Jahr 2010 ist die HSG eine 100%-ige Tochtergesellschaft der SVV. Ein förmlicher Beschluss durch den Gemeinderat der LHS für die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers ist damit nicht mehr notwendig. Dies obliegt der Alleingesellschafterin SVV. Das Ergebnis der HSG fließt sowohl in das Einzelergebnis der SVV als auch in das Konzernergebnis der SVV ein.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2012 (GRDrs 276/2012) das Ergebnis der HSG zur Kenntnis genommen.

NetCom Stuttgart GmbH Telekommunikationsdienste

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juni 2011 (GRDrs 332/2011) wurde - zusätzlich zum bisherigen Geschäftszweig Telekommunikationsdienstleistungen - der Betrieb der städtischen Telefonzentrale ab 1. Januar 2012 auf die NetCom übertragen. Im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird das notwendige Personal und Wissensmanagementsystem von der LHS zur Verfügung gestellt.

Mitte 2011 wurde mit dem Aufbau der Organisation, der personellen Besetzung, der technischen Ausstattung und dem geplanten nachfolgenden Ausbau zu einem D 115-Service begonnen. Dadurch fielen Investionen und Kapitalkosten an, denen erst ab 2012 Umsatzerlöse gegenüberstehen.

Das Altgeschäft der Telekommunikationsdienstleistungen wurde ohne wesentliche Veränderungen auf Grundlage der meist langfristigen Kundenverträge, die bis zum Jahr 2015 reichen, fortgeführt. Verlängerungen auslaufender Verträge werden nur vorgenommen, wenn dies kundenseitig gewünscht wird. Dadurch reduzierten sich im Berichtsjahr planmäßig die daraus resultierenden Umsätze geringfügig um 1,4 %.

Es ergaben sich wesentliche Veränderungen in der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Die Bedeutung der NetCom innerhalb des SVV-Konzerns wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Durch diese Einflüsse ist ein Vorjahresvergleich des Jahresabschlusses nur bedingt möglich. Insgesamt konnte ein positives Jahresergebnis in Höhe von 22 T€ (Vorjahr 14 T€) erreicht werden, das aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die SVV abgeführt wurde.


2. Betriebsergebnis der SVV

Im Betriebsergebnis sind im Wesentlichen Verwaltungs- und Personalaufwendungen zusammengefasst. Bis zur Gründung der SWS GmbH im August 2011 wurden die Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke von der SVV übernommen.

Finanzergebnis der SVV

Aufgrund einer Steuerrückerstattung für zwei Jahre (2009 und 2010) war entsprechend Liquidität vorhanden, so dass in 2011 zum Verlustausgleich der SSB und der SWS lediglich Fondsentnahmen in Höhe von 9.580 T€ erforderlich waren. Zusammen mit dem übrigen Zinsergebnis (87 T€) ergibt sich ein Finanzergebnis von insgesamt 9.667 T€.


3. Ergebnis SVV GmbH und SVV Konzern

Aufgrund der oben genannten Einflüsse ergibt sich für die SVV in ihrem Einzelabschluss ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.405 TEUR. Durch Verrechnung des Fehlbetrags mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 17.166 TEUR kann ein Bilanzgewinn in Höhe von 13.761 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Für den SVV- Konzern ergibt sich unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus Vorjahren in Höhe von 21.188 TEUR ein Bilanzgewinn in Höhe von 17.619 TEUR, der ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen werden kann.


4. Prüfungen der Jahresabschlüsse und des Konzernjahresabschlusses

Zum Geschäftsverlauf der SVV, der SSB, der SWS, der HSG und der NetCom im Einzelnen wird auf die beiliegenden Geschäftsberichte verwiesen.

Die Abschlussprüfer haben die jeweiligen Jahresabschlüsse und den Konzernabschluss per 31. Dezember 2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzgesetzes führte zu keinen Beanstandungen.


II. Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Stuttgart GmbH

Im Gesellschaftsvertrag der SWS ist als Gesellschaftszweck u. a. der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie mittels regenerativer Techniken festgeschrieben (§ 2, zweiter Spiegelstrich).

In einer Zeit, in der die Entwicklungen auf dem Energieerzeugungsmarkt rasant fortschreiten, ist es notwendig, den Gesellschaftszweck so zu formulieren, dass darunter möglichst alle hocheffizienten und fortschrittlichen Technologien subsumiert werden können. Auch dem von der Bundespolitik gewollten Strukturwandel im Strom-und Wärmemarkt, der durch die vorgesehenen Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zum Ausdruck kommt, soll Rechnung getragen werden. Im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung wird durch die Kraft-Wärme-Kopplung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt. Neben einer Erzeugung aus regenerativen Quellen muss daher im Gesellschaftszweck die Erzeugung aus hocheffizienten und ressourcenschonenden Anlagen noch mehr betont werden.

Zudem soll der Gesellschaftszweck hinsichtlich der Beschaffung und des Vertriebs von Energie (§ 2, dritter Spiegelstrich) präzisiert werden.

Folgende Änderungen zu § 2, Gegenstand des Unternehmens sind vorgesehen:

Bisherige FormulierungNeue Formulierung
Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung

· der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie mittels regenerativer Techniken, die Beteiligung an Unternehmen, die entsprechende Anlagen betreiben und/oder die Tätigung von Investitionen aller Art in entsprechende Anlagen

· die Beschaffung und der Vertrieb von und der Handel mit Energie aus regenerativen Quellen
Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung

· der Bau und Betrieb von hocheffizienten und ressourcenschonenden Anlagen (wie z.B. KWK-Anlagen) zur Erzeugung von Energie, die Beteiligung an Unternehmen, die entsprechende Anlagen betreiben und/oder die Tätigung von Investitionen aller Art in entsprechende Anlagen;
· die Beschaffung und der Vertrieb von und der Handel mit klimafreundlicher Energie, die aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten und ressourcenschonenden Quellen erzeugt wird

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zur Gründung der Vertriebsgesellschaft wurde deutlich, dass eine weitere Ergänzung im Gesellschaftsvertrag der SWS notwendig ist, sofern bei der zu gründenden Tochtergesellschaft kein eigener Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Wahrnehmung der Aufsichtsrats-Aufgaben würde in diesem Fall auf die Gesellschafterversammlung fallen. Die Gesellschafterversammlung der Tochter besteht aus der Geschäftsführung der Muttergesellschaft SWS, zur Person aus den beiden Geschäftsführern der SWS. Um einen angemessenen Einfluss der LHS auf die Entscheidungen in der Tochtergesellschaft zu wahren, müssen diese Aufgaben daher auf den Aufsichtsrats der SWS übertragen werden, der mit Mitgliedern der Verwaltung und des Gemeinderats besetzt ist.

Im Gesellschaftsvertrag der SWS wird daher in § 15 (Aufgaben des Aufsichtsrats) unter Abs. 5, lit. g) ergänzt:

„Wahrnehmung sämtlicher Gesellschafterrechte bei Beteiligungsunternehmen, bei denen kein eigener Aufsichtsrat gebildet ist, insbesondere die Ausübung des Stimmrechts“.

Die übrigen Ausführungen zu den Aufgaben des Aufsichtsrats der SWS bleiben unverändert bestehen.

Der Aufsichtsrat der SWS hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 über diese Punkte beraten und empfiehlt, den Gesellschaftsvertrag der SWS entsprechend zu ändern.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



1. Geschäftsbericht der SSB
2. Jahresabschluss der SWS
3. Geschäftsbericht der HSG
4. Geschäftsbericht der NetCom
5. Geschäftsbericht der SVV


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