Mitte 2011 wurde mit dem Aufbau der Organisation, der personellen Besetzung, der technischen Ausstattung und dem geplanten nachfolgenden Ausbau zu einem D 115-Service begonnen. Dadurch fielen Investionen und Kapitalkosten an, denen erst ab 2012 Umsatzerlöse gegenüberstehen.
Das Altgeschäft der Telekommunikationsdienstleistungen wurde ohne wesentliche Veränderungen auf Grundlage der meist langfristigen Kundenverträge, die bis zum Jahr 2015 reichen, fortgeführt. Verlängerungen auslaufender Verträge werden nur vorgenommen, wenn dies kundenseitig gewünscht wird. Dadurch reduzierten sich im Berichtsjahr planmäßig die daraus resultierenden Umsätze geringfügig um 1,4 %.
Es ergaben sich wesentliche Veränderungen in der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Die Bedeutung der NetCom innerhalb des SVV-Konzerns wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Durch diese Einflüsse ist ein Vorjahresvergleich des Jahresabschlusses nur bedingt möglich. Insgesamt konnte ein positives Jahresergebnis in Höhe von 22 T€ (Vorjahr 14 T€) erreicht werden, das aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die SVV abgeführt wurde. 2. Betriebsergebnis der SVV Im Betriebsergebnis sind im Wesentlichen Verwaltungs- und Personalaufwendungen zusammengefasst. Bis zur Gründung der SWS GmbH im August 2011 wurden die Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke von der SVV übernommen. Finanzergebnis der SVV Aufgrund einer Steuerrückerstattung für zwei Jahre (2009 und 2010) war entsprechend Liquidität vorhanden, so dass in 2011 zum Verlustausgleich der SSB und der SWS lediglich Fondsentnahmen in Höhe von 9.580 T€ erforderlich waren. Zusammen mit dem übrigen Zinsergebnis (87 T€) ergibt sich ein Finanzergebnis von insgesamt 9.667 T€. 3. Ergebnis SVV GmbH und SVV Konzern Aufgrund der oben genannten Einflüsse ergibt sich für die SVV in ihrem Einzelabschluss ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.405 TEUR. Durch Verrechnung des Fehlbetrags mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 17.166 TEUR kann ein Bilanzgewinn in Höhe von 13.761 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. Für den SVV- Konzern ergibt sich unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus Vorjahren in Höhe von 21.188 TEUR ein Bilanzgewinn in Höhe von 17.619 TEUR, der ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen werden kann. 4. Prüfungen der Jahresabschlüsse und des Konzernjahresabschlusses Zum Geschäftsverlauf der SVV, der SSB, der SWS, der HSG und der NetCom im Einzelnen wird auf die beiliegenden Geschäftsberichte verwiesen. Die Abschlussprüfer haben die jeweiligen Jahresabschlüsse und den Konzernabschluss per 31. Dezember 2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzgesetzes führte zu keinen Beanstandungen. II. Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Stadtwerke Stuttgart GmbH Im Gesellschaftsvertrag der SWS ist als Gesellschaftszweck u. a. der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie mittels regenerativer Techniken festgeschrieben (§ 2, zweiter Spiegelstrich). In einer Zeit, in der die Entwicklungen auf dem Energieerzeugungsmarkt rasant fortschreiten, ist es notwendig, den Gesellschaftszweck so zu formulieren, dass darunter möglichst alle hocheffizienten und fortschrittlichen Technologien subsumiert werden können. Auch dem von der Bundespolitik gewollten Strukturwandel im Strom-und Wärmemarkt, der durch die vorgesehenen Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zum Ausdruck kommt, soll Rechnung getragen werden. Im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung wird durch die Kraft-Wärme-Kopplung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt. Neben einer Erzeugung aus regenerativen Quellen muss daher im Gesellschaftszweck die Erzeugung aus hocheffizienten und ressourcenschonenden Anlagen noch mehr betont werden. Zudem soll der Gesellschaftszweck hinsichtlich der Beschaffung und des Vertriebs von Energie (§ 2, dritter Spiegelstrich) präzisiert werden. Folgende Änderungen zu § 2, Gegenstand des Unternehmens sind vorgesehen: