Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 599/2011
Stuttgart,
07/19/2011



Integration durch Qualifizierung (IQ) Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Internationaler Ausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
27.07.2011
28.09.2011



Beschlußantrag:

1. Dem Aufbau eines Kooperationsnetzwerks „Integration durch Qualifizierung (IQ) Stuttgart“ mit Förderung aus Bundesmitteln wird zugestimmt.

2. Dem JobCenter Stuttgart wird die Ermächtigung zur Beschäftigung eines/-r Projektkoordinator/in in der Entgeltgruppe 13 TVöD (100 %) und einer Verwaltungskraft (60 % einer Vollzeitkraft) in der Entgeltgruppe 6 Stufe 3 ohne Blockierung von Planstellen ab 1. Oktober 2011 für die Dauer der Förderung bis 31. Dezember 2014 erteilt.


Begründung:


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert vom Juli 2011 bis Dezember 2014 bundesweit insgesamt 10 regionale Netzwerke im Rahmen des Förder-programms IQ – Integration durch Qualifizierung.

Standorte in Baden-Württemberg sind Mannheim (als Antragsteller und Hauptkoordinator im Land) sowie Stuttgart als zweites Teilnetzwerk.

Ziel des Bundesförderprogramms IQ ist die strukturelle Verankerung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten an geförderten Schwerpunkt-Standorten durch IQ-Kooperationsnetzwerke als „strategische Allianzen“.


Dies soll durch drei Schwerpunktaufgaben erreicht werden:

1. Interkulturelle Ausrichtung der arbeitsmarktrelevanten Akteure durch interkulturelle Qualifizierung und Beratung (JobCenter, Agentur für Arbeit, Kammern und weitere Institutionen einschließlich der Stadtverwaltung als Arbeitgeber)

2. Beschäftigungsorientierte Beratung und Qualifizierung von Migranten im Rahmen der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes (= Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Schnittstelle zu dem bundesweiten Modellversuch „Integrationsvereinbarungen“ in der LHS unter der Federführung von S-IP)

3. Verzahnung von arbeitsmarktbezogenen Unterstützungsleistungen für Migrant/innen in der Region (Aufbau einer sog. „Prozesskette“)

Der Mannheimer Antragsteller Interkulturelles Bildungszentrum (ikubiz) ist auf den Stuttgarter Integrationsbeauftragten (S-IP) zugegangen, um Stuttgart als Kooperationspartner zu gewinnen. Auf Grundlage des S-IP-Antrages erfolgte die Kostenzusage des BMAS für Stuttgart ab 1. Juli 2011.

Auf Vorschlag von S-IP soll die Projektkoordination bei der Geschäftsführung des Jobcenters angesiedelt werden. Die Planung und Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Jobcenter, der Abteilung Integration und allen weiteren Netzwerkpartnern in Stuttgart.

Dem Gemeinderat wird ein erster Zwischenbericht im ersten Halbjahr 2012 vorgelegt.

Die Förderung des IQ-Netzwerks Stuttgart erfolgt weitgehend kostenneutral aus Mitteln des BMAS mit Beteiligung des BMBF. Die Bundesförderung umfasst insgesamt ca. 195.000 Euro/Jahr bis Ende 2014. Davon entfallen ca. 93.000 Euro/Jahr auf die Landeshauptstadt Stuttgart zur Deckung der Personal- und Sachausgaben. Da die Bundesförderung nur zur Deckung des reinen Personalaufwands (gem. Beschlussantrag Ziffer 2) ausreicht, stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Dauer der Projektlaufzeit zwei Büroarbeitsplätze im JobCenter mit einem kalkulatorischen Aufwand von 21.700 EUR (Rundschreiben Referat AK Nr. 3/2010) zur Verfügung. Die kommunale Kofinanzierung wird somit für rd. 19 % der Arbeitsplatzkosten erbracht.

Referat AK und das Referat Koordination und Planung haben der Vorlage zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen






zum Seitenanfang