Wohnheim Entsprechend dem aktuell vorgehaltenen Platzangebot sind insgesamt 80 Plätze geplant: - 60 vollstationäre Plätze - 10 Aufnahmehausplätze - 10 Notübernachtungsplätze.
Die Plätze sollen baulich so gestaltet werden, dass jederzeit eine Differenzierung des Leistungsangebotes erfolgen kann. Die demographische Entwicklung wird auch in der Wohnungslosenhilfe zu einer Zunahme der älteren und betreuungsintensiven Klienten führen. Ein Teil der Bewohner ist sehr nahe an der Pflege. Für den Bau eines zukunfts- und konkurrenzfähigen Angebotes berücksichtigt der ELW die Vorschriften der aktuellen Landesheimbauverordnung (LHeimBauV). Grundlage der Planungen sind die aktuell vereinbarten und vorgehaltenen Angebote des Wohnheims Nordbahnhofstraße 21: - Langzeithilfe und Aufnahmehaus in Einzelzimmern mit Sanitärbereich - Notübernachtung - Teeküchen, Lagerräume, Waschküchen, Pflegearbeitsräume, Pflegebad - Im EG Arztzimmer, Pfortenbereich mit Bereitschaftszimmer, Verwaltung und Speise- bzw. Veranstaltungsraum - Zusätzlich Mitarbeiterräume, Werkstatt, Ergotherapie, Besprechungsräume, Kegelbahn Als besonders freizeitgestaltendes Highlight dient die geplante Kegelbahn, welche sowohl von den Männern, wie auch von dem Stadtteil insgesamt genutzt werden kann. Das Kegeln ist eine Sportart, die mit nahezu jeder körperlichen Einschränkung durchgeführt werden kann. Das Raumprogramm ist als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen Auf der Grundlage einer Grobkostenermittlung wurde ein kalkulatorischer Kostenrahmen von 7,99 Mio EUR für die Gesamtmaßnahme ermittelt. Um einen auskömmlichen Investitionskostenanteil (IK) zu erhalten (aktueller IK-Anteil 6,- €), muss im Wettbewerb darauf hingewirkt werden, dass die Gesamtkosten um ca. 1 Mio EUR unter den avisierten 7,4 Mio EUR liegen werden (bereinigte Kosten ohne Kegelbahn, die aus Spenden finanziert wird). Falls dies nicht gelingt, entstehen erhebliche Mehraufwendungen für den städtischen Haushalt bzw. erhöht sich das Defizit des ELW. In den Gesamtkosten sind die Kosten für die Stellplätze, die Außenanlagen, die Ausstattung, die Baunebenkosten sowie Unvorhergesehenes und eine Baukostensteigerung für die mittlere Bauzeit enthalten. Es handelt sich um einen groben, gedeckelten Kostenrahmen, der sich im Rahmen des nicht offenen Planungswettbewerbes für Architekten mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren noch verändern kann. Für dieses Verfahren werden ca. 7 Monate veranschlagt, so dass voraussichtlich noch im Frühjahr 2014 mit dem Bau begonnen werden kann. Die Finanzierung des Wohnheimes wird im Vermögensplan des ELW ab 2014 abgebildet. Die Planungs- und Projektkosten für das Auswahlverfahren sind im WP 12/13 abgebildet. Das Wohnheim refinanziert sich aus dem Investitionskostenanteil, ggf. KVJS Fördermittel für einen Ersatzneubau in der Wohnungslosenhilfe und Spendenmitteln aus der Else Heydlauf Stiftung. Für den detaillierten und bearbeitungswürdigen Antrag auf Investitionskostenförderung beim KVJS ist ein ausgereifter Architektenentwurf unabdingbar. Dieser wird nach Beendigung des Wettbewerbs vorliegen. Entsprechende Vorgespräche zur Abstimmung und Erläuterung der Maßnahmen fanden bereits im Sommer 2012 statt. Mit dem KVJS und dem Sozialhilfeträger wird bis zum Baubeschluss geprüft, in welcher Höhe die Refinanzierung der vom ELW zu finanzierenden Investitionen für das Gebäude über den IK-Anteil vereinbart werden kann. § 76 Abs. 2 SGB XII sieht vor, dass vor Maßnahmebeginn die Zustimmung zur Höhe der Investitionskosten einzuholen ist. Die restlichen Mittel sind durch Eigenkapital des ELW und Fremdkapital aufzubringen, die vom ELW durch den laufenden Betrieb refinanziert werden können. Investitionszuschüsse der Stadt sind nicht vorgesehen. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme stellt sich wie folgt dar: