Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
854/2014
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 03.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Blumenschein (RPA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2013 (LHS)
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 (LHS)
- Feststellung des Jahresabschlusses 2013 (LHS)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.11.2014, GRDrs 854/2014, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2013 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 110 Abs. 2 GemO).

3. Der Jahresabschluss 2013 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§ 95 b Abs. 1 GemO):


3.1 Jahresabschluss 2013 –Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:

Ordentliche Erträge
2.570.852.077,09
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-2.394.134.283,18
EUR
Ordentliches Ergebnis
176.717.793,91
EUR
Außerordentliche Erträge
33.837.645,24
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-28.056.736,30
EUR
Sonderergebnis
5.780.908,94
EUR
Jahresüberschuss
182.498.702,85
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2013
71.738.082,68
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführungen zweckgebundene Rücklagen
-2.529.335,10
EUR
Entnahmen zweckgebundene Rücklagen
5.830.632,27
EUR
Summe Veränderungen zweckgeb. Rücklagen
3.301.297,17
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Ergebnisses
-179.932.541,18
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. Sonderergebnisses
-5.867.458,84
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-185.800.000,02
EUR
Summe Ergebnisverwendung
-182.498.702,85
EUR

Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:

1.2.1 Zuführung zur Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Zuführung zur Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses
1.2.3 Zuführungen zu zweckgebundenen Rücklagen
Ermächtigungsübertragungen 2013

Im Jahresergebnis sind die Ermächtigungsübertragungen nicht enthalten. Zur Deckung von konsumtiven (71.738.082,68 EUR) und investiven Verpflichtungen (345.324.103,76 EUR) wurden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 417.062.186,44 EUR zugelassen, die künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte belasten und den Finanzierungsmittelbestand entsprechend verringern (vgl. Anlage 1, Nr. 5.2, Seite 112 ff).


3.2 Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2013

Die Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2013 schließt mit einem
Bilanzvolumen in Höhe von 8.783.576.668,03 EUR, wie in Anlage 1 (Seite 7f) dargestellt, ab.

Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2013 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.6, Seite 30ff und Nr. 2.7, Seite 49ff) dargestellt.

3.3 Jahresabschluss 2013 - Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 23.730.676,70 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.562.341.848,05
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.250.733.929,76
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
311.607.918,29
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
67.317.741,10
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-346.904.275,74
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-279.586.534,64
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
32.021.383,65
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
für Investitionen
-8.290.706,95
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-8.290.706,95
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
23.730.676,70
EUR
Nachrichtlich:
Ermächtigungsübertragungen 2013
417.062.186,44
EUR

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Ein Exemplar des Schlussberichts 2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses und ein Exemplar des Jahresabschlusses 2013 befinden sich bei den Akten der Hauptaktei.

Im Verlauf der Beratung wird das diesem Protokoll beigefügte Blatt "Inanspruchnahme der Deckungsreserven 2015/Stand November 2014" ausgeteilt. In seiner Einführung informiert EBM Föll, der Leiter des Rechnungsprüfungsamts (RPA) werde analog der in der Vergangenheit besprochenen Vorgehensweise in der morgigen Sitzung des Gemeinderats die wesentlichen Inhalte des Schlussberichts vorstellen.

Das RPA werde dann die Fraktionen mit der Bitte anschreiben, Punkte zu benennen, die vertieft behandelt werden sollen. Die Behandlung dieser Punkte wolle man im nächsten Jahr in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses vornehmen.

Laut Herrn Blumenschein erfolgen die von EBM Föll angesprochenen Anschreiben zeitnah zu Beginn des kommenden Jahres. Unbeschadet der Einzelfeststellungen des Schlussberichts empfehle das RPA dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2013 festzustellen. Danach erinnert er an die im Rahmen des Qualitätsmanagements seines Amtes durchzuführende Kundenbefragung (Befragung der Ratsmitglieder). Diese Befragung solle in einem zweijährigen Turnus stattfinden, und zwar immer in den Jahren, in denen keine Haushaltsberatungen anstehen. Daher würden die Ratsmitglieder in Bälde darum gebeten, einen elektronischen Fragebogen auszufüllen. Die Auswertung der Befragung erfolge durch das Statistische Amt. Um Anregungen und Wünsche des Gremiums berücksichtigen zu können, werde um rege Teilnahme gebeten.

Die StRe Kotz (CDU), Pätzold (90/GRÜNE), Körner (SPD) und Urbat (SÖS-LINKE-PluS) bedanken sich für die Berichte.

Von StR Pätzold wird es als erforderlich angesehen, im Vorfeld der nächsten Etatberatungen die Gründe zu benennen, weshalb Mittel nicht abgeflossen sind bzw. übertragen werden müssen.

EBM Föll weist gegenüber den StRen Körner und Pätzold darauf hin, dass der Gemeinderat bereits vor der Sommerpause der Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 zugestimmt hat (GRDrs 460/2014, öffentliche NNr. 126, Sitzung des Gemeinderats am 17.07.2014). Mittlerweile liege das Testat des RPA mit Hinweisen auf Verbesserungsmöglichkeiten vor. Demnach könne der Gemeinderat den Abschluss feststellen.

Von StR Körner werden die Anlagerichtlinien angesprochen. Das RPA habe auf der Seite 55 seines Berichts erklärt, "die entsprechenden Anlagerichtlinien wurden am 06.03.2002 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Im Jahr 2012 wurden sie von der Verwaltung geändert. Diese geänderten Richtlinien wurden ohne Beteiligung des Gemeinderats vom Ersten Bürgermeister am 25.10.2012 in Kraft gesetzt. In den Anlagerichtlinien ist eine Regelung zu treffen, in welchen Zyklen dem Gemeinderat über die aktuelle Entwicklung der Geldanlagen zu berichten ist. Diese Regelung wurde in den geänderten Anlagerichtlinien 2012 gestrichen. Dies steht nicht mit dem Gemeindehaushaltsrecht im Einklang." Zudem habe er an anderer Stelle gelesen, dass die Verwaltung in Kürze dazu eine Vorlage vorlegen wird. StR Körner bittet, diese Vorlage möglichst schnell zu verteilen. Als noch dringlicher erachtet er es, darüber informiert zu werden, wie diese Gelder aktuell angelegt sind.

Anschließend wird von EBM Föll nochmals an die GRDrs 460/2014 sowie an deren Beratung erinnert.

Er macht deutlich, dass eine gesetzliche Berichtspflicht gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Richtlinie enthalten ist oder nicht. Des Weiteren unterstreicht er, die Verwaltung habe die Risikostruktur der Anlagerichtlinien nicht ausgeweitet, sondern eingeschränkt. Entsprechendes sei bereits während der Finanzmarktkrise erfolgt, und diese Einschränkungen, was die Risikobehaftung von Anlagemöglichkeiten anbelangt, seien nunmehr in die Richtlinien aufgenommen worden. Wenn die Verwaltung erkenne, dass Richtlinien eingeschränkt gehören, um Risiken zu verringern, werde ein solcher Schritt als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen. Eine Vorlage dazu werde dem Gemeinderat im 1. Quartal 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Dann könne gesehen werden, dass noch risikoärmer agiert wird, als dies in der Vergangenheit bereits der Fall war. Ihm sei es außerordentlich wichtig, dass die Stadt nicht mit öffentlichen Steuergeldern Anlagerisiken auf sich nimmt. Die Sicherheit solcher Anlagen habe Vorrang vor der Rendite. Diese Anlagerichtlinien seien im Übrigen nur im kleineren Teil unmittelbar für die Landeshauptstadt Stuttgart wirksam, da die Stadt selbst nicht in großem Umfang Wertpapiere besitzt. Diese Richtlinien seien vielmehr insbesondere für die Spezialfonds der SVV relevant. Bei der angesprochenen Position (1,2 Mrd. €) handle es sich nur zum kleineren Teil um echte Wertpapieranlagen. Zu einem größeren Teil umfasse diese Position angelegte Festgelder. Hier würden die Anlagerichtlinien nicht gelten, sondern hier erfolgten Anlagen, die im Rahmen der Einlagesicherungsfonds abgesichert sind. Die nachgefragten Berichte erfolgten im Rahmen der Jahresabschlussvorlage, und nicht bei der Feststellung des Jahresabschlusses.

Für StR Urbat ergibt sich aus dem Bericht des RPA der Eindruck, dass die Zusammenarbeit zwischen Ämtern und Eigenbetrieben an verschiedenen Stellen nicht immer reibungslos verläuft. Eine Frage dieses Rates beantwortend führt EBM Föll aus, das Jahresergebnis von 182 Mio. € sei überzeichnet bzw. besser als die tatsächliche Lage. Hier müssten die 71,7 Mio. € an konsumtiven Ermächtigungsübertragungen mit gesehen werden. Diese belasteten die Ergebnisrechnungen der kommenden Jahre. In den Haushalten 2014 und 2015 seien diese logischerweise nicht veranschlagt, sondern sie belasteten diese Haushalte zusätzlich im Ergebnis. In das Ergebnis des Jahres 2013 würden sie aber nicht mit einfließen. Dies stelle in der neuen doppischen Haushaltsrechnung einen Unterschied zur früheren kameralen Haushaltsrechnung dar. Früher sei von Haushaltsresten gesprochen worden, und diese seien bereits mit der Bildung im Rahmen des Abschlusses in das Jahresergebnis eingeflossen. Nun finde die Ermächtigungsübertragung nach der Ergebnisfeststellung statt. Insoweit müssten gedanklich von dem tatsächlichen Überschuss von 182 Mio. € die 71,7 Mio. € konsumtive Ermächtigungsübertragungen abgezogen werden, um ein realistisches Bild zu erhalten. Bezogen auf die investiven Verpflichtungen gebe es 345 Mio. € Ermächtigungsübertragungen. Diese seien natürlich nicht in der Gesamtfinanzrechnung und auch nicht in der Finanzmittelberechnung enthalten. Investitionen könnten grundsätzlich aktiviert werden, und diese würden über die Nutzungsdauer/Lebensdauer abgeschrieben.

Diese Abschreibungen belasteten die Ergebnishaushalte. Investitionen müssten allerdings finanziert werden können, wenn sich zeigt, dass sich der Finanzmittelbestand um 23,7 Mio. € erhöht hat, aber gleichzeitig 345 Mio. € investive Ermächtigungsübertragungen vorhanden sind. Dann könne unschwer festgestellt werden, dass sich aus dieser Erhöhung des Finanzmittelbestandes diese 345 Mio. € nicht alleine finanzieren lassen. Dafür sei es erforderlich, auf Finanzmittelbestände anderer Art zurückzugreifen oder in die Kreditaufnahme zu gehen. Das doppische Haushaltsrecht habe Vorteile, aber es stelle tendenziell die Lage immer besser dar, als sie tatsächlich ist. Dies gelte sowohl für den Ergebnishaushalt als auch für die Gesamtfinanzrechnung. Die Zahlen müssten also immer im Kontext mit den Ermächtigungsübertragungen gesehen werden.

Angestrebt werde, Ermächtigungsübertragungen zurückzufahren. Diese seien, auch dies habe das RPA festgestellt, sehr hoch. Der Gemeinderat habe in den Haushaltsberatungen 2014/2015 daraus Konsequenzen gezogen. Zwar gelinge dieses Zurückfahren noch nicht optimal, aber die Verwaltung achte sehr viel präziser auf die Mittelabflussplanung von Projekten in der Veranschlagung; Ermächtigungsübertragungen resultierten oftmals aus bereits begonnenen mehrjährigen Projekten, bei denen sich nur der Mittelabfluss zeitlich verzögert. Das Ziel müsse sein, dass hier eine deutliche Reduzierung gelingt. Der Gemeinderat habe, was die Themen Schulsanierungen und Kindertagesstätteninvestitionen anbelangt, im Haushalt 2014/2015 entsprechende Konsequenzen gezogen. Er rechnet damit, dass diese Konsequenzen auch dazu führen, dass geringere Ermächtigungsübertragungen in den Abschlüssen 2014 und insbesondere 2015 ausgewiesen werden; im Investitionsbereich werde faktisch sozusagen ein Investitionsvolumen eines gesamten Haushaltsjahres geschoben.

Die Ergebnisrechnung 2013 enthalte schon ein schlechteres Ergebnis als 2012. 2014 werde dieses ebenfalls so sein. In dem ausgeteilten Blatt sei die Inanspruchnahme der Deckungsreserve 2015 zusammengestellt. Insgesamt, sowohl im Sach- wie im Personalaufwand, belaufe sich die Deckungsreserve auf rund 15 Mio. €, und Stand November 2014 sei diese Deckungsreserve bereits bis auf 2,75 Mio. € aufgebraucht bzw. disponiert.

In über zehn Jahren Kämmerertätigkeit sei ihm noch nie untergekommen, dass bereits vor Beginn eines Haushaltsjahres über 80 % der Deckungsreserve disponiert sind. Die Deckungsreserve diene eigentlich dazu, an Jahresenden festgestellte Budgetüberschreitungen und völlig unvorhersehbare Dinge auszugleichen. Aktuell bleibe dafür kaum mehr Spielraum. Sollte sich im Laufe des Jahres 2015 wirklich Unvorhergesehenes ergeben, werde sich sehr tiefgehender Beratungsbedarf ergeben. Bereits jetzt habe er zur Finanzierung der Flüchtlingsvorlage so vorgehen müssen, wie in über zehn Jahren als Kämmerer nicht. Beim Lesen dieser Vorlage könne festgestellt werden, dass bereits die Erlöse zur Finanzierung herangezogen werden. Dies beziehe sich auf ein Gesetz, das noch nicht einmal rechtskräftig ist, sondern sich erst im Beratungsgang des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates befindet.

In diesem Fall habe es aber keine andere Deckungsmöglichkeit gegeben. Es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass es nicht möglich ist, zwischen Haushaltsberatungen zusätzliche Ausgabenwünsche zu befriedigen. StR Pätzold habe nicht zu Unrecht auf die Finanzplanung hingewiesen. Die Finanzplanung sehe im Gegensatz zum Jahresergebnis 2013 und auch zu den Planungszahlen der Jahre 2014 und 2015 bereits jetzt Defizite im Ergebnishaushalt vor, die bis zu 100 Mio. € p. a. anwachsen. Dieses Defizit im Ergebnishaushalt müsse gesehen werden, da typischerweise der Ergebnishaushalt Überschüsse erwirtschaften muss, um überhaupt eigene Finanzierungsmittel für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung zu haben. Ansonsten bleibe nur eine Kreditfinanzierung von Investitionsmaßnahmen. Dies könne selbst in einer Niedrigzinsphase wie derzeit keine Perspektive sein. Ein solches Handeln hole einen in Zukunft wieder ein.

Gegenüber StR Urbat bezeichnet es Herr Blumenschein als bekanntes Problem, dass die 7 Referate mit den ihnen zugeordneten Ämtern in bestimmten, eigentlich zentral zu steuernden Bereichen Eigenständigkeiten aufweisen. Sein Amt dränge deshalb seit langem auf eine Vereinheitlichung der Geschäftsabläufe. Da Geschäftsprozesse oft mehrere Ämter betreffen, sei ein gesamthaftes, ämterübergreifendes Prozessdenken erforderlich. Mittlerweile habe auch das Referat AK angeregt, im Rahmen eines Qualtitätsmanagements die Kernprozesse der Ämter zu beschreiben und anschließend zu optimieren. Ein entsprechendes Vorgehen gebe es bereits beim Thema Korruptionsprävention und -bekämpfung. Hier bestehe seit längerem der Arbeitskreis Korruption, in dem alle Ämter und Eigenbetriebe vertreten sind. Dort werde analysiert, wo Handlungsbedarf hinsichtlich Korruptionsprävention und -bekämpfung besteht und wie diesem durch amtsinterne bzw. ämterübergreifende Regelungen und Kontrollen begegnet werden kann. Derartige, durchgängige Prozessbeschreibungen gegen Korruption existierten in der LHS bereits teilweise. Führend seien hier das Tiefbauamt und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart. Dort seien im vorletzten Jahr im Rahmen eines Pilotprojektes Korruptionsrisikoanalysen durchgeführt worden. Dabei seien die Geschäftsprozesse exakt beschrieben, analysiert und die erkannten Schwachstellen anschließend verbessert worden. Dieses Vorgehen sei nach Auffassung des RPA für die gesamte Stadtverwaltung erforderlich. Bei derartigen Korruptionsrisikoanalysen empfehle es sich nebenbei bemerkt, die gesamte Ablauforganisation auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, da die Aufnahme der Ist-Prozesse in einem Arbeitsgang erfolge. Seiner Schätzung nach werden für die flächendeckende Analyse und Optimierung der Geschäftsprozesse der gesamten Stadtverwaltung mindestens fünf Jahre benötigt.

Zur Inanspruchnahme der Deckungsreserve bittet StR Körner darüber informiert zu werden, ob es sich bei dem mit 4,3 Mio. € bezifferten Mehraufwand für die Tariferhöhung um eine Nettosumme handelt oder ob hier noch Zuschüsse wie z. B. durch das Land bei Kindertagesstätten abgezogen werden müssen. Laut EBM Föll sind in dieser Aufstellung die Wenigererlöse Stuttgarts im Jahr 2014 in Höhe von rund 12 Mio. € durch § 29c FAG (Kleinkinderförderung) nicht enthalten.

Dies habe das Land in Aussicht gestellt. Im Jahr 2015 werde der hier veranschlagte Betrag wohl um 2,5 bis 3 Mio. € unterschritten. Die Verwaltung müsse versuchen, diese Wenigererlöse anderweitig zu kompensieren. Es gebe immer mal wieder Abweichungen bei Erlöspositionen. Diese würden in das Gesamtergebnis einfließen, und dann könne es auch einmal zu einer Verschlechterung des eingeplanten Gesamtergebnisses kommen. Auf der Erlösseite des Ergebnishaushalts seien alle Zuschüsse des Landes vereinnahmt. Durch den Tarifabschluss ergeben sich auf der Aufwandseite ein Mehraufwand von 4,3 Mio. € und auf der Erlösseite - diese sei im ausgeteilten Blatt nicht enthalten – durch Wenigererlöse ein Minus von 2,5 bis 3 Mio. €. Der Landeszuschuss für die Betriebskosten der Kindertagesstätten sei nicht dynamisiert. Dieser Zuschuss erhöhe sich also nicht um 0,4 %, da die Tariferhöhung nicht wie veranschlagt um 2 %, sondern um 2,4 % ausgefallen ist. Eine solche Dynamisierung habe bislang Finanzminister Dr. Schmid strikt abgelehnt. Die Pauschalen des Landes würden den im Gesetz enthaltenen Prozentsatz nicht widergeben. So stehe in der Kleinkindförderung, dass sich die Mindestförderung auf 68 % beläuft. Bezogen auf die aktuellen Kosten der Landeshauptstadt betrage die Landesförderung in diesem Bereich jedoch tatsächlich nur 50 %. Somit würden aus kommunalen Mitteln im Prinzip auch Teilbereiche der gesetzlichen Mindestförderung finanziert.

Herr Freitag (GPR) geht davon aus, dass die für Tariferhöhungen veranschlagten 2,0 % jeweils ab Beginn eines Haushaltsjahres veranschlagt werden. Daraus, dass die Tariferhöhung jedoch erst ab 01.03.2014 erfolgte, schließt er, dass trotz einer Erhöhung um 2,4 % der ursprüngliche Haushaltsansatz deutlich geringer als heute dargestellt überschritten wird. Dieses, so EBM Föll, werde nochmals dargelegt. Seitens des Haupt- und Personalamtes sei mitgeteilt worden, dass der Tarifabschluss 2014 nicht nur die bereitgestellten 14,5 Mio. €, sondern insgesamt 18,8 Mio. € kostet.

Nachdem StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) die Zuschusserhöhung in Höhe von 1 Mio. € für das Bus-Terminal am Flughafen hinterfragt, informiert der Vorsitzende. die in der Aufstellung genannten Vormerkungen seien vom Gemeinderat noch nicht beschlossen. Mit diesen Themen werde der Rat zum Teil noch 2014 konfrontiert. Bei den hier genannten Zahlen handle es sich um interne Arbeitszahlen. Diese könnten sich noch verändern. Das Stuttgarter Airport-Bus-Terminal habe der Gemeinderat beschlossen. Laut einer vertraglichen Vereinbarung mit der Flughafengesellschaft müsse die Landeshauptstadt Stuttgart dieses Projekt finanzieren. Seitens der Flughafen Stuttgart GmbH sei der Stadt avisiert worden, dass es bei diesem Projekt zu Mehrkosten kommen wird. Nachdem ursprünglich von Baukosten in Höhe von rund 4,5 Mio. € ausgegangen worden sei, sei demnach mit Mehrkosten von rund 1 Mio. € zu rechnen. Der Flughafen habe aufgrund vertraglicher Festlegungen einen Anspruch auf diese Kostenerstattung. Die Verwaltung prüfe dies derzeit. Im Jahr 2015 werde dazu dem Gemeinderat eine Vorlage vorgelegt.

Von StR Pätzold wird an eine zwischenzeitlich wieder zurückgezogene Vorlage zur Regelung der Förderung von Kindertagesstätten/Betriebskindertagesstätten erinnert. Diese Vorlage, welche zu Mehrkosten von wohl 2,3 Mio. € geführt hätte, habe das Referat WFB mitgezeichnet. Angesichts des heute vorgelegten Standes der Inanspruchnahme der Deckungsreserve hätte aber diese Mitzeichnung eigentlich nicht stattfinden können. EBM Föll spricht in diesem Zusammenhang lediglich von Mehrkosten in der Größenordnung von 400.000 €. Daran anknüpfend merkt STR Körner an, aufgerufen werde diese Vorlage nun in ihrer ursprünglichen Fassung. Neu sei, dass die dort enthaltenen 2,6 Mio. € für die Tarifzulage bereits etatisiert sind. Bei den in diesem Zusammenhang genannten freien Mitteln könne es sich um konsumtive Ermächtigungsübertragungen handeln. Daraus ergibt sich für ihn, dass sich die Tariferhöhung für das Jugendamt aus diesen freien Mitteln heraus finanzieren lässt. Konkret fragt er, ob die Mehrkosten des Tarifabschlusses zwangsläufig aus der Deckungsreserve finanziert werden müssen oder ob diese - zumindest für den Bereich des Jugendamts - nicht aus den im Bereich dieses Amtes zur Verfügung stehenden freien Mitteln finanziert werden können. In seiner Beantwortung verweist EBM Föll auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.11.2014 (NNr. 358) und trägt vor, wenn der weitere Ausbau der Kindertagebetreuung abgebremst werden soll und wenn der Wunsch besteht, aus diesem Budget den Bestand zu finanzieren, dann könne so wie StR Körner skizziert vorgegangen werden. Bis jetzt habe jedoch immer ein breiter Konsens für einen weiteren Ausbau bestanden. Im Frühjahr 2015 werde das Jugendamt eine Liste darüber vorlegen, mit welchen Projekten diese freien Mittel belegt werden.

Zur Frage von StR Stopper (90/GRÜNE), weshalb die Aufstockung des Baukostenzuschusses für die Skaterhalle, also für ein Projekt aus dem Jahr 2013, nicht durch die Rücklagen des Jahres 2013 finanziert werden kann, teilt EBM Föll mit, dies wäre möglich, wenn eine zweckgebundene Rücklage im Abschluss 2013 gebildet worden wäre. Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses (Juli 2014) habe allerdings keine Kenntnis über die Notwendigkeit eines höheren Baukostenzuschusses für die Skaterhalle bestanden. Nicht möglich sei es, aus der allgemeinen Rücklage diese Mittel zu entnehmen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

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