Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1170/2017
Stuttgart,
11/09/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Klinikum Stuttgart
Sicherung der Leistungsfähigkeit der Ambulanzen


Beantwortung / Stellungnahme

Die ambulante Notfallversorgung ist Aufgabe der Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die Notfallambulanz des Klinikums Stuttgart wird in der ambulanten Notfallversorgung in Anspruch genommen, wenn die Schwere des Notfalls dies erforderlich macht, die allgemeine und fachärztliche Versorgung des niedergelassenen Bereiches nicht vollumfänglich zur Verfügung steht und/oder die Patienten Notfall-ambulanzen des Klinikums aufsuchen. Hierfür erhält das Klinikum für gesetzlich krankenversicherte Patienten eine geringere Vergütung als der niedergelassene Bereich. Diese bildet die Vorhaltekosten für die Notfallbehandlung an 365 Tagen und rund um die Uhr nicht ab und führt für die Notfallversorgung am Klinikum zu einem defizitären Betrieb.
Neben den Notfallambulanzen unterhält das Klinikum Spezialambulanzen. Auch diese sind in Teilen nicht kostendeckend.


Das Anfang 2017 vorgelegte Gutachten für die wirtschaftliche Sicherung der Zukunft des Klinikums Stuttgart trifft auch Aussagen zu den Verbesserungspotentialen des Ambulanzbetriebs. Die Gutachter haben im Ambulanzbetrieb des Klinikums Optimierungspotential bei der Verbesserung der Prozesse, der Personaleinsatzplanung und bei der Bündelung von Ambulanzstrukturen vorgeschlagen, die das Klinikum derzeit umsetzt. Bei der Entscheidung für die Weiterentwicklung des Zentralen Neubaus durch das Haus G (vgl. GRDrs 596/2016, GRDrs 857/2016) wurden daraufhin gemeinsam nutzbare Ambulanz-flächen vorgesehen.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich darauf verlassen, dass sie im Klinikum Stuttgart zu jeder Tages- und Nachtzeit die erforderliche medizinische Versorgung eines Maximalversorgungskrankenhauses erhalten.

Im Entwurf des Haushaltsplans 2018/2019 ist für das Klinikum der im Wirtschaftsplan veranschlagte Verlust von 15 Mio. € in 2018 und 11,2 Mio. € in 2019 als Verlustausgleich aus dem Stadthaushalt aufgenommen. Damit ist auch das spezifische Defizit der Ambulanzen des Klinikums finanziert.



Vorliegende Anträge/Anfragen

681/2017 SÖS LINKE PluS




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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