Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS-1318
GRDrs 517/2021
Stuttgart,
07/12/2021


Sicherheit in Stuttgart
- Weiterentwicklung des Städtischen Vollzugsdienstes -




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich28.07.2021

Bericht:


In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.05.2021 haben das Polizeipräsidium Stuttgart und das Referat Sicherheit, Ordnung und Sport zur Sicherheit in Stuttgart
berichtet. Das Referat Sicherheit, Ordnung und Sport hat eine Mitteilungsvorlage
angekündigt.


Aktuelle Situation

Der Städtische Vollzugsdienst hat in den vergangenen Jahren sowohl in der Innenstadt als auch in den äußeren Stadtbezirken das Sicherheitsempfinden der Bürger*innen
positiv beeinflusst und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung sowie zur Beseitigung von Ordnungsstörungen beigetragen.


Aktuell weist der Städtische Vollzugsdienst 70 Vollzeitstellen auf (davon sind sieben
Stellen derzeit nicht besetzt) und ist in sechs Dienstgruppen organisiert. Die Mitarbeitenden sind an sieben Tagen in der Woche in zwei Schichten von 6 Uhr bis 22 Uhr (während der Sommerzeit freitags und samstags bis 23:00 Uhr) im Einsatz. Pro Schicht müssen ein*e Mitarbeiter*in für die Funkleitzentrale und zwei Mitarbeitende für den Tiernotdienst (TND) eingesetzt werden.




Daraus ergeben sich folgende durchschnittliche „Netto“-Streifenstärken:

Frühschicht-Streifenstärke
6:00 Uhr bis 14:00 Uhr
(ohne Funkleitzentrale und TND)
Spätschicht-Streifenstärke 14:15 Uhr bis 22:00 Uhr
(ohne Funkleitzentrale und TND)
montags
2
15
dienstags bis freitags
14
13
samstags und sonntags
2
12
durchschnittliche Besetzung
9
12

Mit dem vorhandenen Personal übernimmt der Städtische Vollzugsdienst insbesondere
folgende Aufgaben:


Jahresmittel
Überwachung von Natur- und Naherholungsgebieten
(z.B. Rotenberg, Max-Eyth-See, Killesbergpark, Bärenseen)
146 Kontrollen
Eindämmung des „Schleichverkehrs“ / Anhaltekontrollen
135 Kontrollen
Zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
3.300 Aufträge
Tiere
    - Einsätze Tiernotdienst
2.000 Einsätze
    - Überprüfung von Tierhaltungen
220 Aufträge
    - Kontrollen Leinenzwang, Hunde auf Kinderspiel- und
    Bolzplätzen, Hundekot
237 Vorgänge
Sauberes Stuttgart (seit 2019)
    - Einsätze Sauberes Stuttgart
4.100 Kontrollen
    - Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen
290 Vorgänge
    - Informationsweitergabe an AWS, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Forst BW, Vermögen und Bau u.a. (zwecks Reinigung der Flächen)
640 Berichte
Einhaltung der Vorgaben der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung und der Grünflächensatzung (u.a. Kontrollen von Kinderspiel- und Bolzplätzen)
571 Anzeigen
Unerlaubte Sondernutzungen
(z.B. nicht genehmigte Werbeaktionen, Verstöße gegen die Regeln für Straßenmusiker, gewerbsmäßiges/aggressives Betteln)
349 Maßnahmen
Fahrrad- und E-Scooterfahrer*innen in Fußgängerzonen und auf nicht freigegebenen Flächen in Grünanlagen
939 Beanstandungen

Neben seinen anderen Aufgaben war und ist der Städtische Vollzugsdienst auch mit den Kontrollen der Einhaltung der Regelungen der CoronaVO im öffentlichen Raum betraut.


Der Städtische Vollzugsdienst hat neben freiwilligen Aufgaben auch gesetzliche Pflichtaufgaben der Gemeinde zu erfüllen (bspw. die zwangsweise Außerbetriebsetzung von Kfz, Maßnahmen im Tierschutz und zum Schutz vor Tieren). Die Erfüllung dieser Pflichtaufgaben führen neben der personellen Situation dazu, dass die vielfältigen sicherheits-relevanten Aufgaben seit Jahren nicht im erforderlichen Maß erledigt werden können.
Vor allem die Anzahl der Kontrollen in den Erholungsgebieten, die „Durchfahrtskontrollen“ und die Streifen in den Fußgängerzonen sowie die Kontrollen von Spiel- und Bolzplätzen können nicht in der erforderlichen Intensität und Regelmäßigkeit durchgeführt werden und sollten deutlich erhöht werden.


Beispielhaft werden zwei Sachverhalte aufgeführt:

a) Die Durchfahrtsverbote an Gemeindestraßen sowie Feld- und Waldwegen werden nur
vereinzelt kontrolliert. Je häufiger Kontrollen in einem bestimmten Bereich durchgeführt werden, desto größer ist jedoch die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen Wirkung.
Die vielen Beschwerden von Anwohner*innen, Bezirksvorstehern/Bezirksvorsteherinnen und Vertreterinnen und Vertretern aus der Landwirtschaft belegen, dass ein Bedarf an deutlich mehr Kontrollen besteht.


b) Stuttgarts Naherholungsgebiete und Grünflächen sind Anziehungspunkte für Erholungssuchende weit über das Stadtgebiet hinaus. Die vielen Menschen, die sich während der warmen Jahreszeit insbesondere an Wochenenden und vor bzw. an Feiertagen dort aufhalten um zu grillen, zu trinken und zu feiern, führen auch zu Problemen. Schwerpunktkontrollen dieser „Hot-Spots“ (z.B. Max-Eyth-See, Rotenberg, Höhenpark Killesberg,
Bärenseen, Feuersee) müssen aufgrund der Menschenmengen, die sich dort aufhalten, mit mindestens sechs bis acht Mitarbeitenden durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass an den Wochenenden/Feiertagen meist nur ein „Hot-Spot“ kontrolliert werden kann.
Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Stuttgart

Damit Stuttgart auch weiter eine der sichersten Großstädte in Deutschland bleibt, hat das Polizeipräsidium Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung 2016 die „Sicherheitskonzeption Stuttgart“ ins Leben gerufen und die Präsenzmaßnahmen von der Landespolizei an den bekannten Brennpunkten im Stadtgebiet deutlich erhöht. Auch der Städtische Vollzugsdienst des Amts für öffentliche Ordnung ist in diese Sicherheitskonzeption eingebunden und führt beispielsweise regelmäßig Schwerpunktkontrollen durch. Vor Ausbruch der Corona-Pandemie wurden zudem mehrfach wöchentlich mit den Einsatzkräften der Landespolizei gemeinsam Streifen im Stadtgebiet Stuttgart durchgeführt. Sobald es die Infektionslage wieder zulässt, werden diese partnerschaftlichen Streifen reaktiviert.

Der Städtische Vollzugsdienst identifiziert durch eigene Feststellungen fortlaufend Einsatzschwerpunkte, nimmt diese in den täglichen Streifendienst auf und/oder initiiert
eigene Schwerpunkteinsätze. Regelmäßig wird zudem mit dem Polizeipräsidium Stuttgart abgestimmt, wo von dort Einsatzbereiche des Städtischen Vollzugsdienstes gesehen
werden. Festzuhalten ist, dass die Bewertung der Einsatzbereiche nahezu deckungsgleich ist. Allerdings würde es die Landespolizei sehr begrüßen, wenn die Zahl der Kontrollen und Streifengänge des Städtischen Vollzugsdienstes erhöht würde, besonders abends an den Wochenenden mehr Mitarbeiter*innen des SVD im Einsatz wären und die Einsatzzeiten in die späteren Nachtstunden hinein ausgedehnt werden könnten. Dies ist nur mit einem deutlichen Stellenzuwachs möglich.


Weiterentwicklung des Städtischen Vollzugsdienstes

Es gilt, die in 2019 begonnene Weiterentwicklung des Städtischen Vollzugsdienstes fortzuführen. Die Einrichtung von zwei Schwerpunkteinsatzgruppen und vier Bezirksdienstgruppen vor zwei Jahren hat sich bewährt: Parallel zum Streifendienst im Regelbetrieb der Bezirksdienstgruppen kann ein lageorientierter Streifendienst durch die Schwerpunkt-einsatzgruppen erfolgen, der ad hoc einsatzbereit und flexibel im Stadtgebiet einsetzbar ist. Es konnten daher – trotz geringer Streifenstärke – zumindest die notwendigsten
Kontrollen und Streifen durchgeführt werden.


Aus Sicht der Verwaltung ist der Status Quo, auch im Blick auf die Situation an den Wochenenden auf öffentlichen Plätzen in der Stadt, nicht befriedigend. Nur durch den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes konnte ein akzeptables Sicherheitsniveau erreicht werden. Auch wenn dies in der Zukunft punktuell nicht ausgeschlossen werden soll, so sollte es doch Anspruch der Stadt sein, mit eigenem qualifizierten Personal im Regelbetrieb Sicherheit und Ordnung sicherstellen zu können. Mit dem aktuellen Personalbestand ist dies aber nicht möglich. Mit der Schaffung zusätzlicher Stellen würde der Städtischen Vollzugsdienst – als einem wichtigen Baustein der Stuttgarter Sicherheitsarchitektur – in die Lage versetzt werden, die Kontrolldichte angemessen zu erhöhen. Auch sollte die Präsenz des Städtischen Vollzugsdienstes in den Außenbezirken intensiviert werden.

Würden beispielsweise 30 neuen Stellen geschaffen, kämen pro Schicht durchschnittlich netto 6 - 7 Mitarbeiter*innen dazu. So könnte beispielsweise die Zahl der Durchfahrtskontrollen, die Streifengänge auf Spiel-/Bolzplätzen und in Fußgängerzonen signifikant erhöht werden. Ziel wäre aber nicht nur eine allgemeine Verstärkung, sondern vor allem, die Wochenend- und Nachtdienste zu stärken. Gerade in diesen Zeiten werden zusätzliche Dienste des Vollzugsdienstes am meisten nachgefragt. Mit mehr Personal wären deutlich mehr Schwerpunkteinsätze an den Wochenenden und Feiertagen möglich. Darüber hinaus könnten auch wieder nächtliche Sondereinsätze vermehrt bedarfsabhängig und anlassbezogen (z.B. Sommerfest, lange Ostnacht, Walpurgisnacht, Halloween) durchgeführt werden.

Die Personalstärke sollte dazu sukzessive auf insgesamt 100 Mitarbeitende erhöht werden. Referat SOS hat dementsprechende Stellenplananträge für den kommenden Doppelhaushalt gestellt. Es wurden 30 Stellen (+ Teamleitung) beantragt.


Beteiligte Stellen

Referat AKR weist im Zuge der Kenntnisnahme darauf hin, dass kein Kriterium der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung erfüllt ist.


Vorliegende Anträge/Anfragen


Antrag Nr. 125/2021 der CDU-Gemeinderatsfraktion

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister





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