Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
47
24
VerhandlungDrucksache:
-
GZ:
-
Sitzungstermin: 23.02.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Abbau von Überstunden bei der Berufsfeuerwehr
- Antrag Nr. 43/2011 der Gemeinderatsfraktionen SPD und CDU vom 04.02.2011 -

Der im Betreff genannte Antrag ist diesem Protokoll beigefügt.

Von BM Dr. Schairer wird einleitend vorgetragen, wie bei der Polizei und bei Rettungsdiensten könne auch bei Berufsfeuerwehren kein festes Arbeitszeitmodell zugrunde gelegt werden. Trotz Gleitzeitregelungen ließen sich angesichts von Ereignissen, die die Dienstherren dieser Organisation nicht beeinflussen können, Überstunden nicht vermeiden. Die Berufsfeuerwehr befinde sich sozusagen in einer ständigen Einsatzbereitschaft. Dafür müsse Personal vorgehalten werden.

Die Überstundensituation der Feuerwehr wird von Herrn Dr. Knödler (Branddir) beschrieben. Dabei informiert er, aktuell seien 48.500 Überstunden angefallen. Diese werden von ihm in folgende zwei Bereiche gegliedert:

- rd. 35.000 Stunden entfallen auf den normalen Einsatzdienst der Feuerwachen,
- rd. 13.500 Stunden entfallen auf den Bereich der Mischdienste; hierzu zählten die Fachabteilungen, die nicht nur Bürotätigkeiten, sondern auch Einsatzdienste verrichten.

Überstunden würden anfallen, wenn nicht genügend Personal vorhanden ist, um die anstehenden Tätigkeiten auszufüllen. Diese Stunden seien in der Hauptsache Ende der 90er-Jahre durch die restriktive Haushaltspolitik und die daraus resultierende restriktive Einstellungspolitik angefallen. Damals seien, vielleicht sei dies auch ein Versehen der Branddirektion gewesen, zu wenig Einsatzkräfte in die Ausbildungslehrgänge eingestellt worden; wenn ca. 10 Personen zu wenig eingestellt würden, resultierten daraus innerhalb von zwei Jahren 40.000 Überstunden. Ende der 90er-Jahre hätten sich in der Spitze 50.000 Überstunden angesammelt.

In den letzten 10 Jahren habe die Branddirektion eigenverantwortlich diesen Überstundenberg durch Freizeitausgleich und Vergütung mittels folgender Kompensationsmaßnahmen auf 20.000 Stunden reduziert:

- Die vom Gemeinderat Ende der 80er-Jahre beschlossene zentrale Fortbildung wurde ausgesetzt.
- Optimierung der Ausbildungspläne
- Auszubildende wurden in die Personalbedarfsberechnung eingerechnet.

Diesen Weg habe man bis ins Jahr 2009 beschreiten können. Durch neue Gesetze (Elternzeitgesetz, anstehende Dienstrechtsreform), eine gestiegene Krankheitsquote und einen verstärkten Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst (Angehörige des gehobenen Dienstes konnten auf dem freien Markt nicht rekrutiert werden), habe sich gezeigt, dass diese Kompensationsmaßnahmen nicht länger ausreichen.

Die derzeitige Unterdeckung im Personalkörper der Branddirektion beziffert Herr Dr. Knödler auf ca. 20.000 - 25.000 Stunden. Über diese werde heute nicht entschieden. Vorgeschlagen werde, 25.000 Überstunden aus dem klassischen Einsatzbereich, also aus beiden angesprochenen Bereichen, zu vergüten. Mit der Personalvertretung der Branddirektion sei dies abgestimmt. Damit würde nicht das ganze Problem gelöst, aber es wäre ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung.

Den Beschlussantrag der Verwaltung konkretisiert BM Dr. Schairer folgendermaßen:

Der Gemeinderat beschließt die Auszahlung einer Überstundenvergütung in Höhe von rd. 395.000 € für den Einsatzdienst für bis Ende 2010 aufgelaufene 25.000 Überstunden zulasten der Deckungsreserve.

Zu den darüber hinaus gehenden Anregungen werde vorgeschlagen, diese im Rahmen der Organisationsuntersuchung zu klären. Diese soll zügig stattfinden (Abschluss möglichst vor der Sommerpause). Die Überstundenproblematik hänge eng mit den dort aufgeworfenen Personalfragen zusammen.

Er bedankt sich bei EBM Föll und BM Murawski für deren Unterstützung bei der Bearbeitung dieses Themas.

StRin Prof. Dr. Loos (CDU) zeigt sich über den Vorschlag, 25.000 Überstunden zu vergüten, erfreut. Noch erfreulicher wäre es jedoch, wenn der Vergütung der im Antrag Nr. 43/2011 angesprochenen 35.000 Überstunden hätte nähergetreten werden können. Den Vorschlag der Verwaltung könnte ihre Fraktion als Kompromiss mittragen, wenn wirklich sichergestellt sei, dass der von BM Dr. Schairer genannte Betrag (rd. 395.000 €) auch tatsächlich ausreicht, 25.000 Überstunden des gesamten Einsatzbereiches zu begleichen. Sinngemäß äußert sich StR Kanzleiter (SPD). Der Vorschlag der Verwaltung wird zudem von StR Pätzold (90/GRÜNE), StR Prof. Dr. Dr. Lübbe (FDP), StR Zeeb (FW) und StRin Küstler (SÖS und LINKE) mitgetragen. Den Vorschlag sieht StR Zeeb als Zeichen der Anerkennung für die durch die Berufsfeuerwehr geleistete Arbeit an, und StRin Küstler spricht von einem Geschenk des Feuerwehrpersonals an die Stadt.

StR Kanzleiter legt Wert darauf, dass, wie im Antrag Nr. 43/2011 gefordert, eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird. Seine Fraktion, so StR Pätzold, sehe den Feuerwehrbedarfsplan als nachvollziehbar an. Von daher könnte auf eine weitere Organisationsuntersuchung verzichtet werden. Diese neue Untersuchung müsse noch vor der Sommerpause vorgelegt werden, da diese dann als Basis für Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen diene. Da die Feuerwehr personalintensiv sei, müsse der Gemeinderat über die dortige Stellensituation diskutieren. StR Prof. Dr. Dr. Lübbe ist gespannt auf die kommende Strukturänderungsdebatte. Bei einem Ortstermin seiner Fraktion bei der Branddirektion sei er von der Vielfältigkeit und dem Umfang der Arbeiten außerhalb von Einsätzen überrascht worden. Für die Freie Wähler-Gemeinderats-fraktion unterstützt StR Zeeb eine Plausibilitätsuntersuchung. Diese habe schnellstmöglich zu erfolgen und müsse nicht so ins Detail gehen wie ein Gutachten, sondern der Schwerpunkt sei darauf zu legen, dass die Inhalte des Feuerwehrbedarfsplans plausibel dargestellt werden.

Klargestellt wird im weiteren Verlauf von EBM Föll, es sei keine Organisationsuntersuchung, sondern eine gutachterliche Stellungnahme, eine Überprüfung des Feuerwehrbedarfsplans vorgesehen. Dabei würden auch die ergänzenden Fragestellungen aus dem Antrag Nr. 43/2011 aufgenommen. Wenn über die Begrifflichkeit weiter diskutiert werden sollte, könne vor der Sommerpause kein Ergebnis vorgelegt werden; im Wege einer kleinen Ausschreibung müssten vorab ja noch geeignete Gutachter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hinsichtlich der fachlich geeigneten Büros bestehe zwischen der Branddirektion und der Finanzverwaltung Einigkeit. Unter der Voraussetzung, dass sich der Ausschuss mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt, könne dieses Verfahren in den nächsten Tagen in Gang gesetzt werden. Betont wird von ihm, dass er mit Blick auf die Haushaltsplanberatungen kein Interesse an einer Verzögerung hat. Losgelöst davon werde die Verwaltung einen Bericht zur liegenschaftlichen Situation der Berufsfeuerwehr vorlegen. Das umfangreiche Gesamtkonzept dazu befinde sich derzeit beim Amt für Liegenschaften und Wohnen in der Endabstimmung. Hier sei bekanntlich ebenfalls ein Externer eingeschaltet.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Dr. Schairer fest:

zum Seitenanfang