Für die Jahre 2012 – 2014 stellt sich unter Berücksichtigung der bereits im Haushalt enthaltenen zusätzlichen Mittel der Mehrbedarf wie folgt dar:
Die im Jahr 2012 und 2013 erwarteten Mehraufwendungen können im Teilhaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103161 Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen- und pflege, Kontengruppe 43100, Zuwendungen und Zuschüsse, gedeckt werden. Die erwarteten Mehraufwendungen für die Jahre 2014 ff müssen im Doppelhaushalt 2014/2015 berücksichtigt werden.
Beteiligte Stellen Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet Vorliegende Anträge/Anfragen CDU-Gemeinderatsfraktion: Antrag 424/2012 "Betriebliche Kinderbetreuung - ein wichtiger Baustein in einer kinderfreundlichen Stadt" Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Fördergrundsätze Betriebskindertageseinrichtungen
Grundsätze für die Förderung der Betriebsausgaben von Betriebskindertagesstätten
gültig ab 01.01.2012
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist daran interessiert, dass Betriebe bei der Schaffung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder mitwirken. Daher werden auch reine Betriebskindertageseinrichtungen gefördert. Investitionsmaßnahmen werden nicht bezuschusst. Es werden auch keine Zuschüsse zu Mietausgaben, bzw. Abschreibungen gewährt.
Betriebe können auch eigenständige Träger mit der Betriebsführung ihrer Betriebskindertageseinrichtung beauftragen. Ein entsprechender Betriebsführungsvertrag muss dem Jugendamt der Stadt Stuttgart vorgelegt werden.
Keine kommunalen Zuschüsse erhalten städtische Betriebskindertageseinrichtungen.
Fördervoraussetzungen
2.4 Mittagessen Mit Ausnahme der Angebotsform VÖ 3-6 erfolgt die Förderung als jährliche Pauschale.