Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 685/2013
Stuttgart,
09/20/2013


Baukostenzuschuss an die Evangelische Kirchengemeinde
Stuttgart-Mühlhausen für die Sanierung der Veitskapelle,
4. Bauabschnitt




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
01.10.2013
02.10.2013

Bericht:

Die im spätgotischen Stil ab 1380 erbaute Kirche ist nicht nur die älteste sondern auch kunsthistorisch bedeutendste Stuttgarter Kirche. Sie gilt als Kleinod gotischer Baukunst in der Region und zählt insoweit zu den bedeutendsten Denkmalen im Land.

Seit Herbst 2009 wird die Kirche in erster Linie aus Mitteln der Kirchengemeinde, der Landeskirche und des Kirchenkreises sowie mit finanzieller Unterstützung durch den Bund, das Land Baden-Württemberg, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, das Landes-amt für Denkmalpflege und die Stadt Stuttgart und nicht zuletzt aus Spendengeldern des eigens für die Sanierung gebildeten Fördervereins grundlegend renoviert und restauriert.


Bisherige Maßnahmen und Förderung durch die Stadt Stuttgart

Nach der im ersten Bauabschnitt begonnenen Dach- und Außensanierung folgte mit dem zweiten Bauabschnitt die Innenrenovierung mit Heizung, Elektroinstallationen, Beleuchtung, Gestühl und Orgelverwahrung sowie den restauratorischen Maßnahmen an Wandmalereien und Epitaphien. Im dritten Bauabschnitt werden die historische Außenfassade, Steingesimse und Figuren restauriert.

Nach einer erforderlichen 18-monatigen Schließzeit für die Innenrenovierung konnte die Kirche zu Weihnachten 2012 wieder eröffnet werden und wird seither wieder für Gottesdienste, sonstige kirchliche und andere kulturelle Veranstaltungen genutzt. Der dritte Bauabschnitt befindet sich kurz vor dem Abschluss.

Alle drei bisherigen Bauabschnitte wurden seitens der Stadt Stuttgart mit einem 12,5 %-igen Anteil der Baukosten bezuschusst. Hierfür konnten für den ersten Bauabschnitt 66.000 Euro aus Haushaltsresten des Kulturamts zur Verfügung gestellt werden, für den zweiten und dritten Bauabschnitt wurden durch Beschluss des Gemeinderats zusätzlich 175.000 Euro in den Doppelhaushalt 2012/2013 aufgenommen und als maximal zu gewährende Baukostenzuschüsse bewilligt (vgl. GRDrs 681/2011 und 669/2012).

Bislang wurden danach Fördermittel in folgendem Umfang gewährt:

Bauphasen

(Beträge in Euro)
veranschlagte Baukosten
max. bewilligter städtischer
Förderbetrag
bisher
ausgezahlte
Fördermittel
1. Bauabschnitt:
    Dach- und Außensanierung
529.000
66.000
66.000
2. Bauabschnitt:
    Innenrenovierung,
    Restaurierung Wandmalereien
942.000
118.000
72.472
3. Bauabschnitt:
    Restaurierung
    historische Außenfassade
400.000
57.000
-
Summen
1.871.000
241.000
138.472

Für den zweiten Bauabschnitt steht noch die Schlussabrechnungen aus. Für den dritten Bauabschnitt wird eine erste übersandte Abrechnung derzeit beim Kulturamt geprüft. Bis zur Prüfung der Schlussabrechnung durch das städtische Hochbauamt werden jeweils
10 % der Zuwendungssumme für die abgerechneten Baukosten einbehalten.



Antrag auf Förderung des 4. Bauabschnitts

Im vierten und letzten Bauabschnitt sollen im Jahr 2014 die denkmalgeschützte Außenmauer saniert, die Außenanlagen (Treppen, Wege, Grünflächen) gerichtet sowie ein Sanitär- und Lagergebäude erstellt werden. Hierfür hat die Kirchengemeinde eine detaillierte Kostenberechnung über insgesamt 415.100 Euro vorgelegt (Zusammenfassung, s. Anlage 1).

Bei der Stadt Stuttgart wurde eine nochmalige Zuwendung in Höhe von 50.000 Euro beantragt.

Die weitere Finanzierungsplanung sieht eine Kostenübernahme durch die Kirche in Höhe von insgesamt 215.000 Euro und eine Bezuschussung durch Bund, Land und Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit zusammen 150.000 Euro vor. (s. Anlage 2 Finanzierungsplan der Kirchengemeinde).

Bei einem anteiligen 12,5 %-igen Baukostenzuschuss entsprechend den bisherigen Bauabschnitten würde sich für die Stadt Stuttgart eine Förderhöhe von rd. 52.000 Euro ergeben.

Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Baukostenzuschüssen um Freiwilligkeitsleistungen der Stadt. In der Regel werden diese gewährt für denkmalpflegerisch wertvolle Arbeiten an Kirchen, wobei sich die Höhe nach der jeweiligen künstlerischen und historischen Bedeutung des Bauwerks und den jeweils herrschenden finanziellen Gegebenheiten richtet.

Deshalb wurden für die Maßnahme - analog zur Bezuschussung der Baukosten des
1. bis 3. Bauabschnitts - weitere 50.000 Euro in die Vorschlagsliste zum Doppelhaushalt 2014/2015 sowie in den Entwurf des Haushaltsplans für 2014 aufgenommen.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr.
2014
Euro
2015
Euro
2016
Euro
2017
Euro
2018
Euro
2019 ff.
Euro
Baukostenzuschuss/430
50.000
Finanzbedarf
50.000
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Anlage 1: Kostenzusammenfassung 4. Bauabschnitt
Anlage 2: Finanzierungsplan 4. Bauabschnitt



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Anlage 1 zu GRDrs 685_2013 BA 4 Kostenzusammenfassung.pdf
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Anlage 2 zu GRDrs 685_2013 BA 4 Finanzierungsplan.pdf