Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
265
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VerhandlungDrucksache:
487/2011
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 20.07.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Essensabrechnung an Schulen und Kindergärten für Körper- und Geistigbehinderte

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 22.06.2011, GRDrs 487/2011.


Bei der beantragten Umstellung des Abrechnungssystems wird laut StR Lazaridis (90/GRÜNE) vergessen, dass dieses Auswirkungen darauf haben wird, wie die betroffenen Kinder in Zukunft in der Schule essen. Tatsache sei, dass an allen Schulen mit Chipkarten die Essenszahlen zurückgegangen sind. Kinder, deren Chipkarten kein Guthaben mehr haben, könnten nicht mehr mitessen. Bei Kindern in Regelschulen sei dies zwar nicht schön, aber hinnehmbar. Für Kinder in Schulen für behinderte Menschen stelle dies aber einen unhaltbaren Zustand dar. Schon aus medizinischen Gründen seien diese Kinder auf ein Mittagessen angewiesen. Somit müsse das bisherige Kassensystem (bezahlen nach dem Essen) an den Schulen für behinderte Menschen beibehalten werden. Dabei gehe es nicht darum, und dies betont er, das Essensgeld an Schulen abzuschaffen. Seine Fraktion lehne den Beschlussantrag ab. Für die SPD-Gemeinderatsfraktion äußert sich StRin Gröger (SPD) entsprechend. Sie gibt zu bedenken, dass an diesen Schulen das Essen im Bildungsplan verankert ist. Insgesamt müsse man sich mit der besonderen Situation an diesen Schulen, die es durch die Inklusion nicht einfacher haben werden, auseinandersetzen. Auch StRin Küstler (SÖS und LINKE) schließt sich den Ausführungen von StR Lazaridis an. StRin Ripsam (CDU) teilt mit, diese "unsägliche Diskussion" habe bereits im Schulbeirat stattgefunden. In den anderen Schulen existierten genau dieselben Problematiken und dort finde die Abrechnung nach dem hier vorgeschlagenen System statt. Indem sie auf die Inklusion abhebt, vertritt sie die Auffassung, wenn gleiches Recht für alle gelte, habe auch gleiches Bezahlen für alle zu gelten. Das eingehend diskutierte System wird von ihr als der richtige Weg angesehen. Klar müsse werden, welche Verantwortung Eltern haben, die nicht bezahlen wollten. Die Eltern verfügten über den dafür notwendigen Finanzrahmen. Sollten Chipkarten dennoch nicht aufgeladen werden, würde der Allgemeine Sozialdienst (ASD) zu Recht zu den Eltern geschickt, da sich dann die Fragestellung ergebe, ob deren Kind auch sonst ausreichend versorgt wird. Fragen wie Medikamentenabgabe seien doch geklärt. Positiv zum Beschlussantrag äußert sich zudem StR Klingler (FDP). Die Eltern sieht er in der Verantwortung, die Chipkarten aufzuladen. Damit signalisierten sie, dass die aktive Teilnahme ihrer Kinder am Schulessen gewünscht wird. Des Weiteren hebt er auf das Gleichheitsprinzip ab und sieht in der Vorlage auch Vorteile wie einen geringeren Verwaltungsaufwand. Indem er ebenfalls das Thema Inklusion anspricht, äußert sich StR Zeeb (FW) sinngemäß wie StRin Ripsam.

Abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:
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