Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
183
3
Verhandlung
Drucksache:
245/2016
GZ:
OB
Sitzungstermin:
11.05.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Wagenhallen, Innerer Nordbahnhof 1 - 3 in Stuttgart-Nord
- Projektbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 29.04.2016, öffentlich, Nr. 42
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.05.2016, öffentlich, Nr. 218
jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.04.2016, GRDrs 245/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Raumprogramm für die Nutzung der Wagenhallen als künstlerische Produktionsstätte mit Veranstaltungsbereichen für den Kunstverein und die Tanzschule Tango Ocho, sowie einer Veranstaltungsstätte mittlerer Größe für bis zu 2.100 Personen
mit den Flächen gemäß Darstellung in Anlage 1 vom 11.04.2016
wird zu gestimmt.
2. Der vom Projektsteuerer Jeggle Architekten und vom Hochbauamt geprüften qualifizierten Vorentwurfsplanung des Architekturbüros Atelier Brückner, Stuttgart für die Neustrukturierung der Wagenhallen einschließlich Ersatzneubau
mit den Plänen gemäß Anlage 2 vom 11.04.2016
und der vom Projektsteuerer Jeggle Architekten und vom Hochbauamt geprüften qualifizierten Kostenschätzung vom April 2016 mit Gesamtkosten von voraussichtlich brutto 29,24 Mio. €
wird zugestimmt.
Darin enthaltener Kostenanteil der Stadt: brutto 26,24 Mio. €.
Anteil für Bauleistungen, die durch die Hauptnutzer
Mellmann und Gutbrod GbR, Kunstverein Wagenhallen e.V.
und die Tanzschule Tango Ocho zu finanzieren bzw.
zu erbringen sind:
brutto 3,00 Mio. €.
3. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis zum Baubeschluss, d.h. mit der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) sowie Teilen der Leistungsphasen 6 und 7 (Ausschreibung und Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt.
4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, bereits vor Baubeschluss vorbereitende Maßnahmen und Rückbauarbeiten bis zu einer Größenordnung von brutto 1,0 Mio. €
durchzuführen.
Diese Maßnahmen dienen einer Verkürzung der Schließ-
zeit während der Bautätigkeit.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache bei 9 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich
zu.
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