Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
245/2016
GZ:
OB
Sitzungstermin: 11.05.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Wagenhallen, Innerer Nordbahnhof 1 - 3 in Stuttgart-Nord
- Projektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 29.04.2016, öffentlich, Nr. 42

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.05.2016, öffentlich, Nr. 218

jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.04.2016, GRDrs 245/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Raumprogramm für die Nutzung der Wagenhallen als künstlerische Produktionsstätte mit Veranstaltungsbereichen für den Kunstverein und die Tanzschule Tango Ocho, sowie einer Veranstaltungsstätte mittlerer Größe für bis zu 2.100 Personen

mit den Flächen gemäß Darstellung in Anlage 1 vom 11.04.2016
2. Der vom Projektsteuerer Jeggle Architekten und vom Hochbauamt geprüften qualifizierten Vorentwurfsplanung des Architekturbüros Atelier Brückner, Stuttgart für die Neustrukturierung der Wagenhallen einschließlich Ersatzneubau

mit den Plänen gemäß Anlage 2 vom 11.04.2016

und der vom Projektsteuerer Jeggle Architekten und vom Hochbauamt geprüften qualifizierten Kostenschätzung vom April 2016 mit Gesamtkosten von voraussichtlich brutto 29,24 Mio. €

wird zugestimmt.
3. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis zum Baubeschluss, d.h. mit der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) sowie Teilen der Leistungsphasen 6 und 7 (Ausschreibung und Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, bereits vor Baubeschluss vorbereitende Maßnahmen und Rückbauarbeiten bis zu einer Größenordnung von brutto 1,0 Mio. €

durchzuführen.

Diese Maßnahmen dienen einer Verkürzung der Schließ-
zeit während der Bautätigkeit.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache bei 9 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.

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