Aufschlüsselung der Miet- und Nebenkosten Miet- und Nebenkosten laut Antrag des Vereins (Stand 2023): Raummiete + fixe Nebenkosten + Nachzahlungen: 32,4 TEUR Eigene Nebenkosten (GEZ, Strom): 1,2 TEUR Gesamt: 33,6 TEUR Unter Annahme des üblichen Fördersatzes des Gesundheitsamts von 80 % ergäbe sich somit ein Förderbetrag i.H.v. rund 27 TEUR. Wann kommt es grundsätzlich zu einem Ausfall des Landeszuschusses? Zu einem Ausfall des Landeszuschusses kommt es grundsätzlich, wenn eine vom Land geförderte IFF plötzlich eine der Zuwendungsvoraussetzungen nicht mehr vollständig erfüllen kann, die unter 4.1 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung Interdisziplinärer Frühförderstellen (VwV-IFF) vom 27. März 2017 aufgeführt sind. Diese sind insbesondere: