Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 53
GRDrs 1282/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/30/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Zuschüsse für Frühkindliche Förderung für den Verein Förderung Fundevogel e.V.

Beantwortung / Stellungnahme

Fundevogel als Träger

Die IFF Fundevogel arbeitet nach den Frühfördergrundsätzen der Landesrahmen­vereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg (LRV-IFF) und der Frühförderungs­verordnung des Bundes. Demzufolge erfüllt sie vom Grundsatz her fachlich und qualitativ die Anforderungen der LRV-IFF zu Berufsgruppen, Personalausstattung, sachlicher und räumlicher Ausstattung. Darüber hinaus zeichnet sie sich durch das grundsätzliche Erfüllen der strukturellen und fachlichen Zuwendungsvoraussetzungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg qualitativ als eine vom Land Baden-Württemberg anerkannte IFF aus.

In Zeiten des Fachkräftemangels kann es jedoch schnell geschehen, dass eines der Zuwendungskriterien (Ausführung siehe unten) kurzfristig nicht mehr erfüllt werden kann. Sollte dies nur vorübergehend sein, ist dies nicht als Zeichen für eine schlechtere Qualität der Arbeit einer IFF zu werten.

Die IFF Fundevogel nimmt an den üblichen, regelmäßig stattfindenden, über­regionalen Treffen und Veranstaltungen teil. In der Wahrnehmung des Gesundheitsamtes wird ihre fachliche Meinung von anderen Frühförderstellen im Land sehr geschätzt, wie sich in verschiedenen überregionalen Arbeitsgruppen zeigt. Auch regional ist die IFF Fundevogel in verschiedenen Netzwerken und Arbeitskreisen in Stuttgart fest verankert. Die IFF am Gesundheitsamt hat hier viele gute Erfahrungen im kollegialen Austausch mit ihr gemacht und schätzt deren Arbeit.

Fundevogel versorgt jährlich ca. 200 Familien, die von der IFF am Gesundheitsamt nicht zusätzlich betreut werden könnten.


Aufschlüsselung der Miet- und Nebenkosten

Miet- und Nebenkosten laut Antrag des Vereins (Stand 2023):
Raummiete + fixe Nebenkosten + Nachzahlungen: 32,4 TEUR
Eigene Nebenkosten (GEZ, Strom): 1,2 TEUR
Gesamt: 33,6 TEUR

Unter Annahme des üblichen Fördersatzes des Gesundheitsamts von 80 % ergäbe sich somit ein Förderbetrag i.H.v. rund 27 TEUR.


Wann kommt es grundsätzlich zu einem Ausfall des Landeszuschusses?

Zu einem Ausfall des Landeszuschusses kommt es grundsätzlich, wenn eine vom Land geförderte IFF plötzlich eine der Zuwendungs­voraussetzungen nicht mehr vollständig erfüllen kann, die unter 4.1 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung Interdisziplinärer Frühförderstellen (VwV-IFF) vom 27. März 2017 aufgeführt sind.

Diese sind insbesondere:


Am häufigsten führt in der Praxis die Nichterfüllung der zweiten Nummer zum Verlust der Förderung. Konkret bedeutet dies, dass die IFF die Landesförderung verliert, sobald eine der drei medizinisch-therapeutischen Fachkräfte Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie ausfällt, und die Stelle länger als 3 Monate nicht besetzt werden kann. Dies tritt in Zeiten des Fachkräftemangels und bei der immer schwieriger werdenden Nachbesetzung der Stellen immer häufiger ein.

Dieser Grund hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass auch die IFF am Gesundheitsamt den Zuschuss verloren hat und aktuell erneut der Ausfall des Zuschusses droht.









Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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