Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
304
20
VerhandlungDrucksache:
139/2021
GZ:
Sitzungstermin: 28.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sowie Verlängerung der Ermächtigungen

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 26.07.2021, öffentlich, Nr. 119
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 16.07.2021, GRDrs 139/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Nutzung der Fördermöglichkeiten nach §§ 16e und i SGB II wird auch in den Jahren 2022 und 2023 - unabhängig von der Höhe des jährlichen Eingliederungstitels - fortgesetzt. Dabei sollen 2022 100 versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e und 305 versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II gefördert werden, 2023 sollen 140 Förderungen nach § 16e SGB II und 305 Förderungen nach § 16i SGB II gewährt werden.

2. Die Ermächtigungen für

3. Das Jobcenter wird ermächtigt, aufgrund der steigenden Zahl an Förderfällen, eine*n weitere*n Sachbearbeiter*in Arbeitgeberleistungen mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in EG 10 TVöD bis 31.12.2023 zu beschäftigen.

4. Das Jobcenter wird ermächtigt, eine Teamleitung mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % in EG 11 für die neun Ermächtigungen (500 % Beschäftigungsumfang für Coaches, 400 % Beschäftigungsumfang für Betriebsakquisiteur*innen) bis 31.12.2023 zu beschäftigen.

5. Die Ausschreibung und auch der Arbeitsvertrag für den/die Sachbearbeiter*in Arbeitgeberleistungen und die Teamleitung können, trotz der Befristung der Ermächtigungen bis 31.12.2023, unbefristet erfolgen.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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