Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
647/2011
GZ:
AK/WFB 7651-04.00
Sitzungstermin: 05.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Projekt Jobcenter - Umsetzung der Option
in der LHS Stuttgart
Stadtweite Stellenbedarfe im Zusammenhang
mit Option

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.09.2011, öffentlich, Nr. 139

Ergebnis: Vorberatung / Verweisung ohne Votum an die nachfolgenden Gremien


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 19.09.2011, GRDrs 647/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die Erledigung nicht nur vorübergehender Aufgaben entstehen über die GRDrs 156/2011 hinaus weitere Personalbedarfe beim Jobcenter und anderen Ämtern der Stadtverwaltung. Vom weiteren Personalbedarf im Jahr 2011 in Höhe von 2,0 Stellen sowie ab 01.01.2012 in Höhe von 11,5 Stellen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits 2011 die Personalauswahlverfahren für folgendes Personal durchzuführen und das Personal ab sofort bzw. zum 01.01.2012 unbefristet einzustellen (siehe auch Anlage 1):
Controlling), A 14

2. Zur Finanzierung der bereits absehbaren Kosten werden ab 01.01.2012 im Teilhaushalt 290 – Jobcenter, im Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, im Teilhaushalt 200 – Stadtkämmerei, im Teilhaushalt 140 – Rechnungsprüfungsamt und im Teilhaushalt – 810 Bürgermeisteramt Mittel für Personalausgaben in Höhe von rund 1.682.510 EUR bewilligt. Die Erstattung bei den Verwaltungskosten des Jobcenters durch den Bund beträgt hierbei 84,8%.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit der Kommunalen Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) über den zentralen Druck, die Kuvertierung und den Versand von Bescheiden des Jobcenter Stuttgart abzuschließen. Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt entsprechend dem Leistungskatalog der KDRS und der tatsächlich erbrachten Leistung (insbesondere entsprechend der Anzahl der Bescheide). Der jährliche Ausgabenbedarf hierfür wird nach aktuellem Stand auf ca. 480.000 EUR geschätzt. Dieser Betrag kann sich ggf. durch zusätzliche Anforderungen an die Servicequalität noch erhöhen.

Eine gestern an die Ratsmitglieder durch das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen versandte E-Mail ist diesem Protokoll beigefügt.

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes macht BM Wölfle darauf aufmerksam, die für das operative Verfahren vorgesehenen Stellen würden im Rahmen des üblichen Stellenplanverfahrens behandelt. Diese seien nicht Gegenstand der GRDrs 647/2011. Zu den Vorgaben bzw. zu den Empfehlungen des Bundes zum operativen Geschäft habe es keine Abstriche gegeben.

Der sich anschließende Vortrag von EBM Föll, unter dessen Federführung lt. BM Wölfle die Vorlage entstanden ist und der im weiteren Verlauf für die Umsetzung zuständig sein wird, ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben:

EBM Föll:
"Zur grundsätzlichen Vorgehensweise. Wir werden Ihnen Anfang Dezember eine Vorlage vorlegen, in der der komplette Stellenbedarf des JobCenters (JC) dargestellt wird, vor allem natürlich die Stellen, die für die Übernahme der Kolleginnen und Kollegen zu schaffen sind, die derzeit im JC eingesetzt, aber bei der Agentur für Arbeit beschäftigt sind. Beschrieben wird dort zudem der Stellenumfang bezüglich der Leistungsgewährer und der Persönlichen Ansprechpartner, was ja eine sehr wichtige Fragestellung ist, wenn es darum geht, ob wir die vorgegebenen Fallzahlenschlüssel in diesem Bereich des operativen Geschäfts erreichen oder nicht.

Was wir jetzt hier haben mit dieser Vorlage ist zunächst einmal der Stellenbedarf für die Verwaltung, für die übergeordneten Strukturen, die man auch braucht, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass wir bei diesen Stellen vorweg auch in die Ausschreibung bzw. Stellenbesetzung gehen müssen. Wir können nicht erst nach Beschlussfassung des Haushalts dann im neuen Jahr diese Stellen ausschreiben, sondern wir müssen diese Stellen, die Aufgaben widerspiegeln, die bislang die Agentur für Arbeit wahrgenommen hat, vorzeitig besetzen, um zum 01.01.2012 voll arbeitsfähig zu sein.

Wir haben natürlich diesen Stellenbedarf auch im Lichte der entsprechenden finanziellen Vorgaben des Bundes geprüft. Sie wissen, dass der Bund der Landeshauptstadt Stuttgart als Optionskommune sowohl im Verwaltungs- wie im Eingliederungsbudget entsprechende Finanzmittel zuweist. Zu dieser Finanzmittelzuweisung im Bereich der Verwaltung gibt es natürlich, wie das bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung ist, auch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, wie diese Mittel eingesetzt werden können bzw. wie diese Mittel abgerechnet werden können und was in der Abrechnung dann dargestellt wird.

Wir haben Ihnen gestern per Mail, am gestrigen Nachmittag, auch das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen (WA) wurde seitens der Grünen beantragt, zusätzlich 3 Stellen im Verwaltungs- und Overheadbereich zu schaffen, über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellen hinaus. Wir haben im Lichte dieser Verwaltungsvorschrift das geprüft, da diese Vorschrift eine Regelung enthält, dass lediglich 25 % der Personalgemeinkosten für den Verwaltungs- und Overheadbereich in Relation zu den operativen Personalkosten abgerechnet werden können. Da gibt es sozusagen eine Art Deckelung. Klar ist nach unserer Rechnung, dass wir diese 3 Zusatzstellen, wenn wir sie denn schaffen, nicht mehr über die Bundesmittel abrechnen können, weil wir diese Obergrenze überschreiten. Diese Stellen wären dann rein kommunal finanziert. Ein Schritt, bei dem man sich sehr gut überlegen muss, ob man den denn gehen möchte, weil wir ja in anderen Bereichen vor Themen stehen, inwieweit wir hier eine Kommunalfinanzierung vornehmen müssen. Ich habe im WA Sie darauf aufmerksam gemacht, dass wir aufgrund dieser Verwaltungsvorschrift schon rund 2,2 Mio. € an Kosten zu tragen haben, weil der Bund nicht die vollen Pensionskosten akzeptiert, sondern da einen niedrigeren Betrag erstattet. Auch die Sachkosten, die ab-rechenbar sind, sind niedriger als die tatsächlichen Sachkosten, die anstehen werden. Da wird schon eine kommunale Finanzierung von 2,2 Mio. € entstehen. Hinzu kommt der kommunale Finanzierungsanteil von 15,2 % aus den abrechenbaren Gesamtkosten der Verwaltung für die Leistungsgewährung der Kosten der Unterkunft. Insgesamt sind wir bereits nach der jetzigen Berechnung mit 6,5 Mio. € originärer kommunaler Mittel in der Finanzierung des JC dabei.

Darüber hinaus muss Ihnen auch im Verwaltungsausschuss klar sein - und da werden wir auch mit der Vorlage Anfang Dezember kommen, wenn es um das Eingliederungsbudget geht, auch im Kontext mit der Instrumentenreform im SGB II -, dass hier mögliche weitere kommunale Finanzierungslasten hinzukommen. Wenn Sie an die Arbeitsgelegenheiten denken, der eine oder andere hat ja sich an der Diskussion auch beteiligt und diese auch verfolgt: Das, was wir bislang an Regiekosten haben, wird aller Voraussicht nach nicht mehr voll inhaltlich abrechenbar sein über das Eingliederungsbudget des SGB II. Da sind wir gerade an der Klärung dieser Frage, auch an der Erörterung der Frage mit den Sozialunternehmen, die diese Arbeitsgelegenheitsplätze ja haben. Da wird sich ein Thema stellen, das wir Ihnen darlegen müssen.

Und auch bei dem Bundesprogramm der Bürgerarbeit, wo wir ja 240 Plätze bislang haben, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Übrigen. Aber dieses Programm ist ja erst durch die kommunale Kofinanzierung entsprechend attraktiv geworden, sodass auch die Träger bereit waren, entsprechende Plätze in unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung zu stellen. Da haben Sie ja 780.000 € kommunale Kofinanzierung beschlossen. Und wir haben jetzt noch mal die Situation, vor wenigen Tagen ist der Bewilligungsbescheid eingegangen, dass wir diese 240 Plätze um 68 weitere Plätze erhöhen können, was aber bedeutet, dass sich auch der kommunale Kofinanzierungsanteil erhöht.

Das mag jetzt alles für Sie ein bisschen verwirrend sein. Ich bitte da um Nachsicht. Deswegen kann ich Sie eigentlich nur bitten, dass Sie die Frage, ob Sie zusätzliche Stellen im JC im Overheadbereich schaffen wollen oder nicht, im Lichte der Gesamtvorlage, die wir Ihnen machen werden, sowohl zu den Stellen als auch zum Verwaltungs- und Eingliederungsbudget und den dazu notwendigen kommunalen Finanzierungsanteilen, entscheiden. Das wäre meine Bitte, damit Sie sich jetzt nicht binden und dann überrascht sind, welche weiteren kommunalen Finanzierungslasten für eine leistungsfähige Aufstellung des JC auf die Landeshauptstadt Stuttgart zukommen.

Wir hatten im Vorfeld vereinbart, weil einfach die Umstellung beim JC eine Sondersituation ist, dass wir die Stellenbedarfe außerhalb sozusagen des regulären Ablaufs des Stellenplanberatungsverfahrens beim JC in diesem Jahr darstellen. Selbstverständlich in den Folgejahren muss das dann in die normalen Abläufe mit einfließen, aber einfach aufgrund der Besonderheit des JC haben wir das aus dem laufenden Stellenplanverfahren rausgenommen. Wir werden Ihnen aber die Dinge so rechtzeitig zukommen lassen, dass Sie dann in der Stellenplanberatung am 15.12.2011 auch die abschließenden Entscheidungen treffen können. Wenn Sie diese Entscheidung bezüglich der zusätzlichen Stellen heute offen halten, dann stellen Sie damit die Funktionsfähigkeit nicht infrage. Bei dem Beschluss, den Ihnen die Verwaltung vorlegt, geht es darum, die Stellen, die wir zwingend zum 01.01.2012, in Einzelfällen auch bereits früher, besetzt benötigen, also diese Stellen jetzt ins Stellenbesetzungsverfahren zu bringen, damit wir fristgerecht dort über das Personal verfügen. Soweit meinerseits einleitend."

Durch StRin Münch (90/GRÜNE) wird in der Folge grundsätzlich ausgeführt, heute werde über die GRDrs 647/2011 zum dritten Mal beraten. Die Notwendigkeit dieser Vorlage, und dies habe EBM Föll richtigerweise angemerkt, bedinge sich dadurch, dass die Landeshauptstadt den Weg einer Optionskommune gewählt hat und daher viele Organisationsaufgaben (nicht operative Aufgaben) nicht mehr von der Bundesagentur (BA) übernommen werden. Strittig diskutiert worden sei die Vorlage im Unterausschuss JobCenter aufgrund eines Stellenabgleichs einer ämterübergreifenden Projektgruppe. Diese Gruppe habe zunächst einmal alle Stellen ermittelt und den Inhalt der Vorlage gegenübergestellt. Bei diesem Vergleich sei aufgefallen, dass das JobCenter, das künftige Amt 29, ungefähr 50 % seiner Stellen durchgesetzt hat, das Referat WFB, die Stadtkämmerei und das Rechnungsprüfungsamt (RPA) jedoch 100 %. Diese Diskrepanz habe ihre Fraktion veranlasst nachzuhaken. Die Differenz beim JobCenter habe sich auf 11 nicht bewilligte Stellen belaufen. Schon der erste Augenschein ergebe, dass natürlich 11 Stellenschaffungen illusorisch sind. Wie damit umgegangen wird, müsse geklärt werden. Die Organisation müsse zum 01.01.2012 stehen. Dies bedeute, diese Stellen müssten nun ausgeschrieben bzw. besetzt werden. Eine zeitliche Verzögerung bedeute spätere Ausschreibungen und spätere Stellenbesetzungen. Das von ihrer Fraktion verfolgte Anliegen beinhalte ein gewisses Augenmaß zwischen den Erfordernissen eines gut ausgestatteten Amtes und der Arbeitsfähigkeit der Behörde. Daher habe ihre Fraktion maßvoll Folgendes beantragt:

Beim JobCenter sollen die nachstehenden drei weiteren Stellen eingerichtet werden:

- 50 % Sekretariat, Abt. Verwaltung, EG 5
- 50 % Sachbearbeitung, Personal zentraler Dienst, Abt. Verwaltung, EG 8
- 100 % Sachbearbeitung, Richtlinien Fachberatung Vordrucke, Abt. Grundsatz und Recht, EG 10
- 100 % Sachbearbeitung Richtlinien Fachberatung Vordrucke, Abt. Markt und
Integration, EG 10


Mit der gestrigen E-Mail sei eine Kommentierung des Referats WFB vorgelegt worden. Demnach verursache dieser Antrag einen zusätzlichen Mittelaufwand von 153.900 €; eine Refinanzierung dieser Stellen sei erst dann möglich, wenn auch operative Stellen geschaffen werden. Wahrscheinlich sei dieses ja auch zugesagt worden - es sei immer die Rede davon gewesen, dass die Stadt Stuttgart den Betreuungsschlüssel "Persönliche Mitarbeiter/Kunden" verbessern will. Da die Organisationsstellen zeitlich vorgezogen werden müssten, gehören auch diese Stellen geschaffen. Dies werde von ihrer Fraktion als bedeutsam angesehen, da das JobCenter schon jetzt unter einer hohen Fluktuation bei den Beschäftigten leide. Wenn mit der Optionskommune auch mit dem Anspruch gestartet wird, die städtische Sozialpolitik und die lokale Arbeitsmarktpolitik zusammenzuführen, müssten diese Stellen auf der Organisationsebene besetzt werden. Eine Vertagung des Beschlusses über die beantragten Stellen werde abgelehnt.

StRin Prof. Dr. Loos (CDU) bedankt sich ausdrücklich bei StRin Münch für diese Darstellung. Dabei unterstützt sie die Position von StRin Münch und spricht sich ebenfalls dafür aus, den Antrag heute zur Abstimmung zu stellen. Auch StR Kanzleiter (SPD) sieht die Begründung der beantragten 3 Stellen als plausibel an. Vorgeschlagen wird von ihm, diese Stellen mit einem kw-Vermerk für das Jahr 2014 zu versehen. Dann könne auch der Aspekt Refinanzierung geprüft werden. Begrüßt hätte er, wenn die abgesagte Sitzung des Reform- und Strukturausschusses dazu benutzt worden wäre,
über die Etablierung des künftigen Amtes 29 zu sprechen. Die angesprochenen Programme wie Arbeitsgelegenheiten müssten mit dem Gemeinderat noch unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Kofinanzierung besprochen werden.


Zustimmend zum Beschlussantrag äußert sich StR Gulde (FW). Über die Schaffung zusätzlicher Stellen will er erst in den Haushaltsplanberatungen entscheiden.

Im Namen der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE plädiert StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) dafür, bereits heute über die beantragten Stellen abzustimmen.

Auf die Budgetsituation eingehend wird von EBM Föll vorgetragen, die vorläufige Berechnung der Bundesmittel sei übermittelt worden. Im Bereich der Verwaltungskosten wie auch bei den Eingliederungsmitteln müsse davon ausgegangen werden, dass Reduzierungen erfolgen. So werde das Verwaltungsbudget im Jahr 2012 in etwa die Größenordnung des Jahres 2011 aufweisen, einschließlich der Vorwegentnahme der Arbeitsagentur. Die Reduzierung im Jahr 2013 wird von ihm auf 1,25 Mio. € beziffert.

Danach hebt er hervor, die Mittel reflektierten ein Stück weit die Entwicklung am Arbeitsmarkt, nicht zuletzt auch im SGB II. Zur Kenntnis genommen werden müsse, dass es in Stuttgart erfreulicherweise rückläufige Fallzahlen gibt. Auch in den beiden Folgejahren werde weiterhin von einer positiven Entwicklung ausgegangen, allerdings nicht mehr so kräftig wie in den Jahren 2010 und 2011. Dasselbe treffe auf den SGB II-Bereich zu. Wenn die Budgetzahlen und der heutige Stellenbestand des JobCenters einschließlich des Overheadbereichs herangezogen werden, könne festgestellt werden, dass bereits das Budget 2013 um über eine halbe Mio. € überschritten ist. Um dieser Budgetüberschreitung zu begegnen, müssten im Grunde genommen vom Bestand und den unterbreiteten Vorschlägen Stellenreduzierungen vorgenommen werden. Eine solche Budgetüberschreitung müsse die Kommune aus originär eigenen Mitteln finanzieren. Dies stehe aber nicht mit der bisher vom Gemeinderat eingenommenen Haltung sowie dem gefassten Grundsatzbeschluss zur Optionskommune in Einklang. Vielmehr sei der Gemeinderat bei seinem Grundsatzbeschluss davon ausgegangen, dass die Option in finanzieller Hinsicht mit der gemeinsamen Einrichtung vergleichbar ist. Konsequenterweise müsste man sich von daher auf das Budget des Bundes beschränken und nicht Bereiche, die eigentlich bundesfinanziert sein müssten, kommunal finanzieren. Natürlich könne der Gemeinderat eine andere Entscheidung zu dieser grundsätzlichen Frage treffen. Dann sollte er aber auch nicht mehr darüber klagen, dass der Bund die Kommunen nicht ausreichend mit Finanzen ausstattet.

Zu der von StRin Münch angesprochenen Stellenliste fährt er fort, die einzelnen Bereiche hätten ihre Stellenvorstellungen geltend gemacht. Es gebe aber keinen Vorschlag der Projektgruppe, sondern einen mit den Referaten und Ämtern abgestimmten Vorschlag der Projektlenkung. Man vertrete die Überzeugung - und dies sei die Ausgangsposition -, dass im Overheadbereich mit dem Stellenvorschlag auch die Funktions- und Leistungsfähigkeit des JobCenters sichergestellt werden kann.

StRin Münch und StR Kanzleiter fragen nach, weshalb eine A14-Stelle beim Referat WFB angesiedelt werden soll (Vorlage Seite 8). Dies aufgreifend führt der Vorsitzende an, das JobCenter, das künftige Amt 29, werde ein Amt besonderer Art sein, da in diesem Amt ausschließlich SGB II-Aufgaben wahrgenommen werden dürfen. Dies ergebe sich schon aus dem SGB II. Mit Ausnahme des Bildungs- und Teilhabepakets dürfe es zu keiner Vermengung mit anderen kommunalen Aufgabenstellungen kommen. Der Gesetzgeber lege darauf Wert, dass das JobCenter eine organisatorisch vollkommen eigenständige und abgegrenzte Organisationseinheit im Vergleich zu anderen kommunalen Aufgabenstellungen ist. Der Bund habe natürlich die Sorge, dass mit Bundesmitteln andere Aufgaben außerhalb des SGB II wahrgenommen werden.

Wie schon mehrfach dem Gemeinderat berichtet, werde die Stadt im Zusammenhang mit dem künftigen Amt 29 mit einer Vielzahl von Prüfungen seitens des Bundes beschäftigt sein. Das Referat WFB müsse nach dem Geschäftsverteilungsplan das Entstehen von Haftungsansprüchen vermeiden, die durchaus erheblich sein können. Sichergestellt gehöre dabei eine insgesamt gesetzeskonforme Umsetzung. Darüber hinaus gebe es inhaltliche Gestaltungsthemen wie den Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Ministerium. Solche Dinge erledige typischerweise ein Amt unter Beteiligung eines Referates. Zu beachten sei zudem die Umsetzung von Bundes- und Landesprogrammen.

Schon immer vertrete die Verwaltung die Meinung, und dies sei im Grundsatzbeschluss so dargelegt worden, dass für diese Aufgaben das Referat WFB eine personelle Unterstützung benötigt. Die genannten Themen habe bislang nicht die Stadt, sondern die BA wahrgenommen. Die BA habe dafür eine entsprechende finanzielle Vorwegentnahme, die sogenannte Führungsunterstützung, vornehmen können. Nach seiner Kenntnis hat allein die Agentur für Arbeit in der Führungsunterstützung 3 Stellen angesiedelt gehabt. Diesen Umfang benötige sein Referat nicht, sondern gewollt werde eine schlankere Lösung, zumal die Controllingaufgaben nicht wie die übergeordneten Themen vollständig beim Referat angesiedelt werden sollen. Es werde ja auch ein amtsinternes Controlling geben. Darüber hinaus solle die Kämmerei ein entsprechendes Finanzcontrolling durchführen. Sichergestellt werden müsse, dass die Abrechnungen mit dem Bund korrekt verlaufen. Weiter müsse gesehen werden, es werde nicht nur das Eingliederungs- und Verwaltungsbudget abgewickelt, sondern es müssten zudem in finanzieller Hinsicht die Grundsicherungsleistungen abgesichert/abgewickelt werden. An dieser Stelle gehe es um sehr beachtliche Beträge.

EBM Föll macht deutlich, dass er sein Referat nicht in der Lage sieht, diese Aufsicht verantwortungsvoll ohne die geforderte Stelle zu übernehmen. Wenn der Gemeinderat diese Stelle nicht bewillige, müsste der Rat, wenn es zu unerfreulichen Entwicklungen komme, die Konsequenzen in Kauf nehmen. Ein Abdecken dieses Bereichs über Stellen der Arbeitsförderung komme nicht infrage, da dieser Bereich ohnehin mit 2 Stellen vergleichsweise dünn ausgestattet ist. Diese 2 Stellen betreuten des Weiteren die ESF-Programme und andere Themen.

Für StR Pätzold (90/GRÜNE) ergibt sich anschließend die Fragestellung, ob nicht auch andere Referate solche Stellen benötigen, z. B. zur Kontrolle des Verwendungszwecks von Bundesmitteln für Schulsanierungen.

Unter Berücksichtigung des Antrags der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, beim JobCenter die nachstehenden drei weiteren Stellen einzurichten:

- 50 % Sekretariat, Abt. Verwaltung, EG 5
- 50 % Sachbearbeitung, Personal zentraler Dienst, Abt. Verwaltung, EG 8
- 100 % Sachbearbeitung, Richtlinien Fachberatung Vordrucke, Abt. Grundsatz und Recht, EG 10
- 100 % Sachbearbeitung Richtlinien Fachberatung Vordrucke, Abt. Markt und
Integration, EG 10,


stellt BM Wölfle in der Folge fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem ergänzten Beschlussantrag bei 15 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen einmütig zu.

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