Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
239/2022
GZ:
AKR 4233-00
Sitzungstermin: 18.05.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine - Personalbedarfe und Einrichtung von Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 16.05.2022, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: Verweisung ohne Votum


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 10.05.2022, GRDrs 239/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine wird Kenntnis genommen.

2. Die stetig ansteigenden Flüchtlingszahlen von Personen aus der Ukraine führen bei den nachstehenden Ämtern in den Jahren 2022 und 2023 zunächst zu Personalmehrbedarfen im Umfang von insg. 94,74 VZK. Diese verteilen sich folgendermaßen:
3. Von diesen vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von insg. 85,18 VZK (Beschlussziffer 2.1 - 2.10 ohne 2.6 b) außerhalb des Stellenplans einzustellen. 4. Zur Deckung des kurzfristigen Personalbedarfs in der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Amts für Öffentliche Ordnung i. H. v. 9,56 VZK wird ein Personaldienstleister beauftragt. Die externe Unterstützung soll perspektivisch durch eigenes Personal ersetzt werden und wird daher vorerst für 3 Monate vorgesehen.
5. Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.578.745 € und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 6.379.160 € werden in den betreffenden Teilergebnishaushalten in der Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen gedeckt.


Folgende redaktionelle Änderung zum Beschlussantrag gibt EBM Dr. Mayer einführend bekannt:

Zu Ziffer 2.8

2,52 VZK anstelle von 1,13 VZK

Zu Ziffer 5

Personalmehraufwendungen 2022 3.620.584 €
Personalmehraufwendungen 2023 6.450.884 €

Zudem verliest er die nachstehende Stellungnahme des Referats WFB:

Das Referat WFB weist darauf hin, dass eine genaue Prüfung der angemeldeten Ämterbedarfe letztendlich aufgrund der momentanen Entwicklung und der Belastung der Beteiligten nicht in jedem Fall durchgeführt werden konnte. Dies ist in allen Bereichen spätestens im Rahmen des Haushalts oder des Stellenplanverfahrens zum nächsten Doppelhaushalt nachzuholen.

Dies wird von ihm zu Protokoll gegeben.

Im weiteren Verlauf beantragt StRin Meergans (SPD) anstelle der einen für die Sachbearbeitung für Drittstaatenangehörige vorgesehenen Stelle (letzte Position der Beschlussantragsziffer 2.9) fünf zusätzliche Stellen.


Zum Informationsstand von EBM Dr. Mayer, der Bedarf in der Dienststelle sei wohl doch nicht so hoch, wie ursprünglich angenommen, da die Zuständigkeit nach Beschlüssen auf Bundesebene beim Jobcenter liege, verweist StRin Meergans darauf, dass die sogenannte Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde ausgestellt werden müsse. Solange diese Bestätigung nicht vorliege, würden die Betroffenen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bleiben. Dies sei das Problem, da hier der Bund den Zugang anders geregelt habe.

Ursprünglich, so BMin Dr. Sußmann, sei die Fachverwaltung davon ausgegangen, dass ab 01.06.2022 eine interne Regelung zur gesamten Überführung in das SGB II auch ohne Fiktionsbescheinigungen gelinge. Nun gebe es jedoch die klare Anweisung des Bundes, dass diese Überführung an die Fiktionsbescheinigung geknüpft sei. Darauf sei man nicht vorbereitet gewesen, und sie könne das Handeln des Bundes auch nicht nachvollziehen, da eigentlich bekannt sein dürfte, dass alle Stellen mit den Fiktionsbescheinigungen Probleme haben; das Stuttgarter Problem, dies habe die Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung, Frau Koller, in der SGA-Sitzung am vergangenen Montag bestätigt, sei aufgrund der personellen Situation bei der Ausländerbehörde noch um einiges größer. Dies bedeute, dass es bedauerlicherweise einige Zeit eine Parallelstruktur geben müsse, da zum 01.06.2022 nur die Personen mit einer Bescheinigung überführt werden könnten. Ein Großteil der Betroffenen sei allerdings noch nicht im Besitz dieses Papiers. Fünf zusätzliche Stellen erachtet sie als ausreichend, um die angesprochene Parallelstruktur interimsweise fahren zu können. Sie habe Verständnis für die Situation der Ausländerbehörde, aber dadurch werde das Sozialamt länger als ursprünglich angenommen belastet. Die von ihr geschilderte Situation, und damit beantwortet sie eine Nachfrage des Vorsitzenden, habe sich erst in der letzten Woche ergeben.


Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem entsprechend geänderten Beschlussantrag einmütig zu.

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