Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
526
14
Verhandlung
Drucksache:
926/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
01.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr ab 1. Januar 2022
Vorgang: Betriebsausschuss Stadtentwässerung v. 30.11.2021, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 23.11.2021, GRDrs 926/2021, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2022 auf 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt. Für 2022 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR berücksichtigt.
2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.
3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2022 auf 0,70 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt. Für 2022 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR berücksichtigt.
4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 8. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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