Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
526
14
VerhandlungDrucksache:
926/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 01.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr ab 1. Januar 2022

Vorgang: Betriebsausschuss Stadtentwässerung v. 30.11.2021, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 23.11.2021, GRDrs 926/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2022 auf 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt. Für 2022 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR berücksichtigt.

2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.

3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2022 auf 0,70 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt. Für 2022 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR berücksichtigt.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 8. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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