Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
1242/2011
Stuttgart,
11/16/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
21.11.2011
Planungsmittel Paulinenbrücke
Beantwortung / Stellungnahme
Im Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Tübinger Straße (Stgt. 237) wurde der Umgang mit einem eventuellen Abriss der Paulinenbrücke geregelt:
„Die Stadt verpflichtet sich, die Paulinenbrücke auf die Dauer von 15 Jahren ab Inbetriebnahme des Einkaufszentrums nicht abzureißen und die Verkehrsführung mit den Zu- und Abfahrten über die Paulinenbrücke sowie der Tübinger Straße zu erhalten.“
Des Weiteren ist ausgeführt, dass sich aus einem vorzeitigen Abriss Schadensersatzansprüche des Eigentümers ergeben würden.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Bereitstellung von Planungsmitteln vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.
Vorliegende Anträge/Anfragen
HH-Antrag Nr. 770, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Matthias Hahn
Bürgermeister
<Anlagen>