Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1242/2011
Stuttgart,
11/16/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Planungsmittel Paulinenbrücke

Beantwortung / Stellungnahme

Im Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Tübinger Straße (Stgt. 237) wurde der Umgang mit einem eventuellen Abriss der Paulinenbrücke geregelt:

„Die Stadt verpflichtet sich, die Paulinenbrücke auf die Dauer von 15 Jahren ab Inbetriebnahme des Einkaufszentrums nicht abzureißen und die Verkehrsführung mit den Zu- und Abfahrten über die Paulinenbrücke sowie der Tübinger Straße zu erhalten.“

Des Weiteren ist ausgeführt, dass sich aus einem vorzeitigen Abriss Schadensersatzansprüche des Eigentümers ergeben würden.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Bereitstellung von Planungsmitteln vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

HH-Antrag Nr. 770, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Matthias Hahn
Bürgermeister




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