Ergebnis: Beschlussfassung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 17.03.2015, GRDrs 765/2014, mit folgendem Beschlussantrag: 1. Von der Weiterführung des Forschungsvorhabens zur nachhaltigen Wärmever- sorgung des Neckarparks mit Wärme aus Abwasser wird Kenntnis genommen. 2. Das Amt für Umweltschutz wird ermächtigt die Planung des Vorhabens bis Leistungsphase 3 HOAI fortzuführen. Der Beauftragung der Ingenieurbüros Schuler, Bietigheim-Bissingen, und Klinger und Partner, Stuttgart, mit den weiteren Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 wird zugestimmt. Die Planungskosten hierfür betragen 195.000 Euro und fallen im Jahr 2015 an. 3. Der Aufwand in Höhe von 195.000 Euro wird im Teilergebnishaushalt THH 360 - Amt für Umweltschutz Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft, Konten- gruppe 42510 (sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) ge- deckt. Die Kosten werden zu 50 % durch Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mitfinanziert. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 97.500 € steht im Teilergebnishaushalt des Amts für Umweltschutz zur Verfügung. 4. Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang der Wärmeversorgung im Neckarpark und in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein Konzept zur Bewirtschaftung der Wärmeversorgung. EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang