Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7831-10.01
GRDrs 454/2023
Stuttgart,
07/10/2023


Entwicklung Stuttgart Rosenstein



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.07.2023
19.07.2023

Bericht:

1. Ausgangslage
Mit Inbetriebnahme des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs werden mitten in der Innenstadt Gleisflächen frei, welche die Landeshauptstadt Stuttgart bereits im Jahr 2001 von der Deutschen Bahn erworben hat. Auf diesem 85 Hektar großen Areal soll ein nachhaltiger und klimagerechter neuer Stadtteil entstehen, der Leben, Arbeiten und Wohnen verbindet. Die Entwicklung von Stuttgart Rosenstein stellt den bedeutendsten Baustein der Stadt- und Wohnbauentwicklung Stuttgarts im kommenden Jahrzehnt dar.

Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts ist die sogenannte Freimachung des Gleisvorfeldes, also die Beseitigung der Gleisanlagen und der sonstigen eisenbahntechnischen Anlagen. Für die Freimachung wurden mit dem Grundstückskaufvertrag aus dem Jahr 2001 sowie den Änderungsverträgen aus den Jahren 2003, 2005, 2007 und 2009 Regelungen getroffen.

Mit dem Ziel, nach der Inbetriebnahme des neuen Tiefbahnhofs im Dezember 2025 schnellstmöglich mit dem Rückbau der oberirdischen Gleisanlagen und der Realisierung der städtebaulichen Planungen beginnen zu können, wurden im Jahr 2020 erneut Verhandlungen mit der Deutschen Bahn aufgenommen, vgl. GRDrs. 504/2020 und 236/2021. Mit Abschluss des 5. Änderungsvertrages zum Grundstückskaufvertrag vom 21.12.2001 am
3. Mai 2023, vgl. GRDrs. 1266/2021, können der Rückbau von Gleisanlagen – inklusive Bewältigung des Artenschutzes – und die Umsetzung des Städtebaus besser in Einklang gebracht und durch Synergien Beschleunigungspotentiale genutzt werden. Die Vertragsinhalte ermöglichen der Landeshauptstadt Stuttgart nun, nach Einstellung des oberirdischen Bahnverkehrs zum Hauptbahnhof, zügig mit der Umsetzung der städtebaulichen Planungen zu beginnen.



Aus dem internationalen offenen städtebaulichen Wettbewerb ging das Konzept der
Arbeitsgemeinschaft asp Architekten GmbH und Koeber Landschaftsarchitektur GmbH als Sieger hervor. Seit März 2020 wird auf Basis dieses Siegerentwurfs der städtebauliche Rahmenplan durch das Büro asp Architekten zusammen mit der Verwaltung ausgearbeitet, vgl. Beschluss GRDrs. 1257/2019. Dieser soll im Jahr 2023 als Grundlage für die weitere Bauleitplanung beschlossen werden.


Die Ausarbeitung folgt dem übergeordneten Leitbild, Stuttgart Rosenstein zu einem resilienten und zukunftsfähigen Teil der Stadt zu entwickeln. Die Konzeption sieht eine hohe Nutzungsmischung, vernetzende Stadt- und Freiraumstrukturen, ein Energiekonzept mit dem Ziel des Plusenergiequartiers und damit die Realisierung eines klimaneutralen Stadtgebietes vor. Weiter zeigt sie die Möglichkeit auf, vorhandene Strukturen aufzunehmen und bestehende Eisenbahnrelikte wie den Lokschuppen, das südliche Überwerfungsbauwerk oder das Überwerfungsbauwerk am Block Prag als identitätsstiftende Schlüsselorte weiter zu entwickeln. Auf dem Areal sind drei Quartiere geplant – das Europaquartier, das Rosensteinquartier und die Maker City. Ein bogenförmiger Park, der Gleisbogenpark, vernetzt nicht nur die Quartiere miteinander, sondern auch mit den umliegenden Stadtbezirken.

Stuttgart Rosenstein wird erstmals im Teilgebiet C1 sichtbar werden. Das Stadtentwicklungsvorhaben wurde im Jahr 2019 zum offiziellen Projekt der Internationalen Bauausstellung 2027 (IBA’27) „Quartier C1 Wagenhallen“ ernannt. Derzeit wird das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des Siegerentwurfs des international offenen städtebaulichen Wettbewerbs Rosenstein fortgeführt, vgl. Beschluss GRDrs. 508/2020, und die Gebäudeplanung für die im C1-Gebiet geplante Interimsoper integriert.

Für die Aufsiedlung von Stuttgart Rosenstein und ggf. bereits für den Rückbau der Gleisanlagen benötigt die Landeshauptstadt Stuttgart flächendeckend rechtsverbindliche
Bebauungspläne. Begleitend hierzu sind verschiedene Gutachten, Machbarkeitsuntersuchungen, Wettbewerbsverfahren, weitere Planungsleistungen sowie Vergabeverfahren für Planungsleistungen erforderlich, die betreut werden müssen. Darüber hinaus sind insbesondere im Bereich des Arten- und Naturschutzes schon erste Maßnahmen umzusetzen. Welche finanziellen und personellen Ressourcen hierfür erforderlich sind, wird im Folgenden dargestellt.


2. Gebietsübergreifende Maßnahmen
2.1 Beteiligung der Öffentlichkeit, Wanderausstellung und Kommunikation
Die Entwicklung von Stuttgart Rosenstein soll unter enger Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen und der Größe und Bedeutung des Projekts entsprechen. Im Zuge der Fertigstellung des Rahmenplans ist eine umfangreiche und andauernde Informations- und Kommunikationskampagne mit Marketing, Ausstellung, Veranstaltungen und Workshops im gesamten Stadtgebiet geplant.
Das Konzept der Wanderausstellung mit aufsuchender Beteiligung wurde mit Blick auf das Jahr 2023 und Folgejahre im Ausschuss Stuttgart 21/Rosenstein am 19. Juli 2022 vorgestellt und in der Sitzung des Gemeinderats vom 27. Juli 2022 einstimmig beschlossen, vgl. GRDrs. 429/2022. Es sieht vor, dass im Rahmen dieser Wanderausstellung auch eine kontinuierliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und umgesetzt wird. Eine gestalterische Wandlung der Ausstellungs- und Beteiligungsformate von Jahr zu Jahr passend zu den Inhalten ist möglich und gewünscht. Die Ausstellung soll jeweils in den Sommermonaten in je fünf verschiedenen Stadtbezirken zu sehen sein. So begleitet sie das Stadtentwicklungsprojekt langfristig und bewegt sich im Lauf der Jahre durch ganz Stuttgart. Die Ausschreibung der Wanderausstellung wurde mittlerweile abgeschlossen und die große Eröffnung fand am 19. Mai 2023 auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt.

Im Rahmen der europaweiten Vergabe wurden die Dienstleister mit der mehrjährigen Umsetzung bis einschließlich 2026 beauftragt, unter der Prämisse der Bewilligung der Mittel. Genannt wurde in der einstimmig beschlossenen GRDrs. 429/2022 eine Mittelaufwendung für die Folgejahre in Höhe von jeweils 250.000 EUR. Mit diesem Betrag wird pro Jahr eine ggf. aktualisierte Ausstellung mit aufsuchender Beteiligung an fünf verschiedenen Orten finanziert sowie zusätzlich eine Abschlussveranstaltung.
Für die Wanderausstellung werden Mittel in Höhe von 750 TEUR benötigt.

Nach Beschluss des Rahmenplanes erfolgen weitere Planungsschritte, die ebenfalls durch eine informelle Bürgerbeteiligung begleitet werden sollen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorgriff auf Hochbauwettbewerbe oder Wettbewerbe zu den großen und auch für die Gesamtstadt wichtigen Freianlagen. Gerade bei der Programmierung und Ausgestaltung des Gleisbogenparks oder auch des Campus Nord kommt der Öffentlichkeitsbeteiligung eine große Bedeutung zu. Eine Konkretisierung der Beteiligungsformate erfolgt gemäß der Priorisierung und Zeitschiene der einzelnen Teilgebiete und ihrer Bausteine.
Für die informelle Bürgerbeteiligung werden Mittel in Höhe von 300.000 EUR angemeldet.

2.2 Grundlagenermittlung
Der Rahmenplan umfasst 85 ha Plangebiet und ist mit seiner besonderen Lage im Stadtgebiet aber auch wegen zahlreicher weiterer Faktoren ein sehr komplexes Werk. Er bietet ein stabiles städtebauliches Gerüst, das auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren kann und muss. Es ist davon auszugehen, dass neue Erkenntnisse z.B. aufgrund von tiefergehenden Untersuchungen, eventuelle Anpassungen nach sich ziehen.
Für diese noch nicht bekannten, aber zu erwartenden veränderten Rahmenbedingungen und daraus resultierende notwendige Anpassungen werden Mittel in Höhe von 600.000 EUR angemeldet.

Im weiteren Planungsverlauf gilt es, die im Rahmenplan erarbeiteten Konzepte zu vertiefen. Die komplexe Topografie des Plangebiets, vor allem auch die Anschlusshöhen an den Bestand, wie beispielsweise am Mittleren Schlossgarten, werden näher betrachtet. Hierzu sind unter anderem Vermessungsleistungen insbesondere in Bezug auf genauere und weitere Höhenangaben notwendig.
Für diese und weitere Leistungen werden Mittel in Höhe von 600.000 EUR angemeldet.

Das im Rahmen der Verhandlungen zum Gleisrückbau erstellte 3D-BIM Modell soll für die anstehende Planungsaufgabe der Erschließung des Plangebiets weiter vervollständigt werden. So sollen weitere planungsrelevante Themen wie Baugrund, Grundwasser und Leitungen etc. zur frühzeitigen Konfliktbewältigung aufgenommen werden.
Hierfür werden Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 EUR zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

2.3 Artenschutz
Mit dem 5. Änderungsvertrag zum Grundstückskaufvertrag hat sich die Landeshauptstadt u.a. verpflichtet, im Hinblick auf die Bewältigung der artenschutzrechtlichen Aspekte durch eigene Planungen und Maßnahmen zur Konfliktbewältigung beizutragen, siehe GRDrs. 1266/2021. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Erstellung der fachlichen Grundlagen, die zur Beantragung der zwingend erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmen für die Umsetzung des Städtebauprojekts erforderlich werden. Hierzu sind die für die Gleisfelder vorliegenden Kenntnisse und Kartierungen zu plausibilisieren und es sind ergänzende faunistische Kartierungen auf den Flächen des Städtebauprojektes durchzuführen.

Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmen können aus rechtlichen Gründen nur dann erteilt werden, wenn die Populationen der betroffenen Arten (insbesondere diejenige der Mauereidechse) auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart dauerhaft stabil sind und sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Die Nachweispflicht hierüber obliegt dem Antragsteller der artenschutzrechtlichen Ausnahmen. Der Nachweis kann nur über eine erneute stadtweite Erfassung der Art geführt werden, so dass ergänzend zu den notwendigen Kartierungen auf den Flächen des Städtebauprojektes stadtweite Kartierungen erforderlich werden.

Die Umsiedlung der Mauereidechsen und anderer Arten aus den Baufeldern ist die erste Maßnahme, welche vor dem Beginn der Arbeiten zum Gleisrückbau realisiert werden muss. Daher sind frühzeitig Ersatzhabitate bereitzustellen. Herstellung und Entwicklung der Ersatzhabitate auf geeigneten Flächen benötigen einen Zeitbedarf von zwei Jahren. Aus diesem Grund muss bereits im Zeitraum des Doppelhaushalts 2024/2025 mit der Planung der Maßnahmen begonnen werden. Es werden daher Mittel für eine erste Tranche an Maßnahmen in einer Flächengröße von 5 ha erforderlich. Weitere Planungsmittel sind in den Folgehaushalten für die Planung weiterer erforderlicher Ersatzhabitate notwendig.

Bei der Bewältigung des besonderen und strengen Artenschutzes handelt es sich u.a. auch um komplexe Rechtsfragen. Diese können insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht mit vorhandenen personellen Ressourcen bearbeitet werden, so dass planungsbegleitend eine Rechtsberatung erforderlich wird.

Zur Bewältigung der aufgeführten Aufgaben werden Mittel in Höhe von insgesamt 540.000 EUR angemeldet.

2.4 Energiekonzept
Für das Rosensteinquartier wird ein Energiekonzept mit dem Ziel des Plusenergieniveaus entwickelt. Bei der Umsetzung in den jeweiligen Teilgebieten sind im weiteren Planungsprozess Detailfragen zu klären, die durch die Erstellung entsprechender Gutachten untersucht werden müssen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Auswirkungen von veränderten Nutzungen auf den Energiebedarf sowie weiteren Potenzialuntersuchungen für erneuerbare Energien.
Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 60.000 EUR zur Entwicklung des Konzepts angemeldet.

2.5 Schulentwicklung
Zur Sicherstellung der öffentlichen Schulversorgung für die zusätzlichen Aufkommen aus Stuttgart Rosenstein sind bis zu fünf neue Grundschulen und vier zusätzliche weiterführende Schulen zu entwickeln. Hierzu werden – in Abhängigkeit der noch ausstehenden Stellenbesetzungen in der Schulentwicklungsplanung bzw. im Bereich Neu- und Erweiterungsbauten – bis Anfang/Mitte 2024 konkrete Raum- und Funktionsprogramme erstellt, auf deren Grundlage Machbarkeitsstudien für die Schulstandorte beim Hochbauamt beauftragt und durchgeführt werden.
Die dafür notwendigen Planungsmittel in Höhe von 3 Mio. EUR werden für den Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

2.6 Kulturnutzungen
In Stuttgart Rosenstein sind vielfältige Kulturstandorte geplant. Hinzu kommt der Flächenbedarf für informelle bzw. subkulturelle Projekte und Nutzungen, die die Identität einzelner Nachbarschaften prägen und ein gesamtes Quartier positiv beleben können.
Hierfür sind Beteiligungsformate wie Planwerkstätten mit Kultur- und Kreativschaffenden nötig und die Entwicklung von Nutzungskonzepten sowie weiterführende Studien zur Umsetzung und Machbarkeit erforderlich.
Zur Durchführung dieser Beteiligungsformate werden Mittel in Höhe von insgesamt 90.000 EUR benötigt.

2.7 Friedhofsplanung Rosenstein
Bei der Bebauung des Rosensteinquartiers ist keine Friedhofsfläche vorgesehen. Da eine Erweiterung des Pragfriedhofes nicht möglich ist, müssen die Friedhofserweiterungsflächen an nahe gelegenen Friedhöfen (z. B. Feuerbach) erhalten bleiben und können nicht für andere Zwecke freigegeben werden.


3. Planungsmaßnahmen in den einzelnen Gebieten
3.1 Ausgleichsfläche A1
Der Beschluss des Eisenbahnbundesamtes aus dem Jahr 2005 zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1 beinhaltet die Verpflichtung der DB zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme aus der Entwicklung des Gebietes A1, dem heutigen Europaviertel, auf dieser Fläche. Die zu planenden Flächen liegen zwischen dem Panoramaweg und der Platanenallee sowie zwischen dem Tunnelmund des Rosensteineisenbahntunnels und der Wolframstraße. Die Verpflichtung sieht die Erweiterung des Unteren Schlossgartens um 5,8 ha durch den Ausbau von Fremdmaterial (also dem Rückbau der Gleise) und anschließender Anlage einer Parkfläche auf 2,1 ha sowie von Trockenstandorten auf 3,7 ha vor. Der Siegerentwurf des internationalen städtebaulichen Wettbewerbs Rosenstein hatte diese planfestgestellte naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche nicht berücksichtigt. Daher ist eine Umplanung der Ausgleichsfläche und ein Planänderungsverfahren zum PFA 1.1 erforderlich.

Neben der Ermittlung der Grundlagen und der Erstellung von Fachgutachten sind hier die Planung der (veränderten) Trockenstandorte und der (veränderten) Parkerweiterung, die Planung des Panoramawegs, der Radverbindung und der Fußgängerverbindungen sowie der Rückbau der Gleisanlagen und der vorhandenen Gebäude notwendig. Damit werden Planungsleistungen der LPH 1-3 HOAI für Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erforderlich.

Für diese Maßnahmen werden Mittel in Höhe von insgesamt 890.000 EUR zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 angemeldet.

3.2 Europaquartier (Teilgebiet A2 und A3)
Das Europaquartier besteht aus dem A3- und dem A2-Gebiet. Das A3-Gebiet befindet sich gegenüber dem Stuttgarter Hauptbahnhof und bildet den Auftakt in das neue Quartier. Die Ausschreibung für die internationale Ideenfindung zur zukünftigen Nutzung wurde am 26. April 2023 beschlossen, vgl. GRDrs. 283/2023. Im ersten Schritt der Ideenfindung werden im Rahmen der Wanderausstellung „Unterwegs in die Zukunft“ die Bedarfe, Wünsche und Sorgen der Stuttgarter Bürgerschaft ermittelt und mögliche Teilnehmende für die Ideenfindung aktiviert. Der Ideen- und Nutzungsfindung folgt im zweiten Schritt die Erarbeitung des Stadtbausteins auf Grundlage der ausgewählten Ideen bevor im dritten Schritt über eine Machbarkeitsstudie und einen internationalen Realisierungswettbewerb der neue Stadtbaustein entworfen wird. Für die Programmierung wurden mit der GRDrs. 283/2023 vom Gemeinderat Mittel in Höhe von 370.000 EUR im Jahr 2023 beschlossen.

Zur Umsetzung der Ergebnisse des internationalen Realisierungswettbewerbs ist sowohl ein Bebauungsplanverfahren notwendig, sofern dies aus Kapazitätsgründen vergeben werden soll, als auch die Vergabe der entsprechenden Gutachten zum Verfahren. Diese Gutachten umfassen unter anderem Untersuchungen zu Schall, Erschütterungen und Luftschadstoffen. Des Weiteren müssen weitere Gutachten zu Geologie, Kampfmittel etc. berücksichtigt werden.
Für das vorgenannte Gutachten, das erforderliche Bebauungsplan- und Wettbewerbsverfahren den Hochbau betreffend, zur Umsetzung der gefundenen Idee, werden für das Teilgebiet A3 zum Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von insgesamt 1,09 Mio. EUR angemeldet.

Für das Teilgebiet A2 ist ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren erforderlich, für welches zunächst die verkehrlichen Grundlagen ermittelt sowie entsprechende Verkehrsplanungen und Gutachten (Schall, Erschütterungen, Luftschadstoffe, Geologie, Kampfmittel etc.) vergeben werden müssen. Die im Rahmenplan erarbeiteten Verkehrskonzepte werden in der Planung der verkehrlichen Grundlagen geprüft und vertieft. Des Weiteren werden zwei zentrale Freiraumelemente im Teilgebiet A2 berücksichtigt. Die Konzepte zum Spiel-Sport- und Bewegungsband der Athener Straße sowie der Freibereich entlang des Mittleren Schlossgartens werden über die Freianlagenplanung vertieft. Auch hochbauliche Grundsatzuntersuchungen werden zur Vertiefung des städtebaulichen Konzepts im Zuge der Erstellung des Bebauungsplans benötigt.
Hierfür werden Mittel in Höhe von insgesamt 745.000 EUR zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Vorbereitend für die Inanspruchnahme der Flächen in diesem Teilgebiet sind zusätzliche artenschutzrechtliche Flächen für Ersatzhabitate am Schnarrenberg (Münster) und Krailenshalde (Zuffenhausen) zu planen und im Vorgriff herzustellen.
Für die Planung ab LPH 4 HOAI und Umsetzung werden Mittel in Höhe von insgesamt 1,28 Mio. EUR angemeldet.

3.3 Rosensteinquartier (Teilgebiet B: Abstellung)
Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Teilgebiets B: Abstellung stellt die Landeshauptstadt Stuttgart vor Herausforderungen. Beispielshaft zu nennen ist der Rückbau bestehender Eisenbahninfrastrukturanlagen, die Anpassung des durch die Bahnnutzung geprägten Geländes und weitere Untersuchungen zum Werk Rosenstein (Lokschuppen).

Für das Teilgebiet B ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Hierfür wird das Bebauungsplanverfahren vergeben, soweit dies aus stellentechnischen Gründen notwendig wird. Weitere notwendige Gutachten zum Verfahren, unter anderem Untersuchungen zu Schall, Erschütterungen und Luftschadstoffen müssen vergeben werden. Des Weiteren müssen weitere Gutachten zu Geologie, Kampfmittel etc. berücksichtigt werden. Das Bebauungsplanverfahren umfasst auch die Erschließung des Teilgebiets B. Die im Rahmenplan erarbeiteten Verkehrskonzepte werden in der Planung der verkehrlichen Grundlagen geprüft und vertieft. Dem sogenannten „Loop“, der auch als verbindendes Freiraumelement dient, sowie das Konzept des „Quartiershubs“ sind wichtige Elemente dieser Planung.
Das Werk Rosenstein ist ein Bestandsbauwerk auf dem Teilgebiet B, dem eine wichtige städtebauliche wie auch nutzungsbezogene Funktion zugeschrieben wird. Den bis 2024 bereits erfolgten Gutachten und Machbarkeitsuntersuchungen soll ein Wettbewerb zur weiteren Konkretisierung für die Umsetzung folgen.
Hierfür wird ein Mittelbedarf in Höhe von 1,155 Mio. EUR angemeldet.


3.4 Gleisbogenpark (Teilgebiet B: Gleisbogen)
Über die Fläche des Bahndamms soll sich zukünftig der Gleisbogenpark erstrecken und die Quartiere miteinander verbinden. Hier soll ein Schwerpunkt für den Artenschutz und Raum für ein breites Nutzungsspektrum geschaffen werden. Dies wird eine partielle Anpassung der Topographie erfordern. Für die Gestaltung des Platzbereichs im Gleisbogenpark sowie für die Querung Wolframstraße soll ein Wettbewerb ausgelobt werden. Weiter muss ein Pflege- und Entwicklungskonzept sowie eine Freianlagenplanung für die überwiegend für Naturschutz- und Artenschutzmaßnahmen vorgesehenen Flächen im Gleisbogen nördlich des zukünftigen S-Bahnhalts Mittnachtstraße erarbeitet werden. Im Gleisbogenpark ist die Anlage eines Parksees geplant. Für das Anlegen des Parksees ist eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um die Bemessung, Dimensionierung und ein Bewirtschaftungskonzept zu ermitteln.
Für diese Planungen werden finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 890.000 EUR angemeldet.

3.5 Maker City (Teilgebiet C1)
Die Entwicklung des Teilgebiets C1 ist der erste Baustein des Städtebauprojekts Stuttgart Rosenstein. Das Gebiet soll Wohnen, Arbeiten und Produktion eng miteinander verweben, die Gebäude sollen flexibel und innovativ gestaltet sein. Der Bereich soll die vorhandene Struktur des Nordbahnhofviertels stadträumlich und funktional ergänzen.
Für dieses Gebiet wurden bereits artenschutzfachliche Kartierungen abgeschlossen, ökologische Grundlagen erstellt, die Umweltprüfung zum Bebauungsplan durchgeführt und die externen Habitate beplant. Im Weiteren wurde das Vergabeverfahren für die Planung der öffentlichen Grün- und Freiflächen gestartet. Bereits beauftragt ist die Erschließungsplanung einschließlich der Bewirtschaftung des Niederschlagswassers.

Mit Baubeschluss GRDrs. 847/2021 wurden für Ersatzhabitate und die Vergrämung insgesamt 2,6 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Zusätzlich notwendige tierökologische Kartierungen, Beratungen und Antragsverfahren sowie die Notwendigkeit der Herstellung eines Reptilienschutzzaunes erfordern zusätzliche Mittel in Höhe von 170.000 EUR, die zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet werden.

Für die Planung der Freianlagen, wie öffentliche Grünanlagen und Spielräume, einschließlich Beauftragung der externen VgV-Betreuung sind gem. GRDrs 340/2022 bereits Mittel in Höhe von insgesamt 605.000 EUR berücksichtigt.
Für die Fortführung der Planung ab LPH 4 HOAI und zur baulichen Umsetzung der Freianlagenplanung werden Mittel von insgesamt 9,09 Mio. EUR angemeldet.

Als Städtebauprojekt für die IBA‘27 sollen für die Erschließung der C1-Fläche nachhaltige Ansätze geplant und umgesetzt werden. Für die Planung der Verkehrsflächen einschließlich der Straßenentwässerung wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 bereits 845.000 EUR bereitgestellt. Die Vorplanung ist aktuell in der Abstimmung und noch nicht final abgeschlossen. Die Bauzeit wird voraussichtlich auch über das Jahr 2027 hinaus andauern, da wahrscheinlich eine abschnittsweise Herstellung der Erschließungsstraßen erforderlich wird.
Für die Herstellung der Verkehrsflächen einschl. der Straßenentwässerung sowie die dafür erforderlichen Planungskosten werden für die Jahre 2024 bis 2027 Baumittel in Höhe von 21,071 Mio. EUR angemeldet.

Zur Realisierung des Projekts Öko- und Sozialpionierquartier besteht ein Finanzierungsbedarf für die Durchführung von Ausschreibungen, Wettbewerbsverfahren und die Begleitung der Planung, inkl. IBA’27-Beteiligung.
Die Mittel in Höhe von 450.000 EUR werden ebenfalls für die Haushaltsplanung 2024/2025 angemeldet.

In der Maker City soll ein Quartiershub entstehen. Neben Nutzungen für Mobilität soll er eine Energiezentrale beherbergen und unter anderem auch als Umschlagsort zur Ver- und Entsorgung im Quartier fungieren. Gewerbliche und soziale Angebote, wie eine Kindertagesstätte, könnten die Nutzung ergänzen.
Für die Planung des Quartiershubs werden Mittel in Höhe von 6,005 Mio. EUR angemeldet.

Im Zuge der ersten Aufsiedlungen im Teilgebiet C1 des Rosensteinquartiers entstehen ab dem Jahr 2027 mindestens 630 Wohneinheiten. Die für diesen Bereich geplante Grundschule wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt. Daher müssen die betreffenden Schülerinnen und Schüler an einem bereits vorhandenen Standort beschult werden. Hierfür kommen nur die Pragschule – die allerdings keine weiteren baulichen Entwicklungen mehr zulässt – sowie die Rosensteinschule in Betracht. Im Rahmen einer Flächenstudie wurde die Möglichkeit aufgezeigt, an diesem Standort durch Realisierung eines 2-geschossigen Modulbaus einen zusätzlichen Grundschulzug unterzubringen.
Für die Weiterplanung werden Planungsmittel in Höhe von 870.000 Euro angemeldet.

Für die Beauftragung einer externen Projektsteuerung zur Umsetzung des geplanten Quartiers Maker City belaufen sich die Aufwendungen wie in GRDrs 713/2022 dargestellt auf insgesamt 500.000 EUR. Davon stehen bereits 71.500 EUR im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. Die darüber hinaus benötigten Mittel für die Jahre 2024 bis 2029 in Höhe von insgesamt 428.500 EUR werden nun angemeldet.

4. Organisationsstruktur Stuttgart Rosenstein
Derzeit wird untersucht, in welcher Organisationsstruktur/-form die Planung und Entwicklung von Stuttgart Rosenstein am besten erfolgen kann, vgl. GRDrs. 284/2022. Im Rahmen der Untersuchung werden vorhandene Strukturen und Prozesse bei der Landeshauptstadt Stuttgart auf ihre Eignung für die Realisierung des Projekts analysiert, die vielfältigen anstehenden Aufgaben der Landeshauptstadt beim Projekt Stuttgart Rosenstein inhaltlich erfasst und zeitlich eingeordnet. Im Fokus stehen sowohl die übergeordnete Planung von Stuttgart Rosenstein als auch die Umsetzung/Realisierung der Maßnahmen und der Betrieb/Erhaltung/Quartiersmanagement von einzelnen Bausteinen. Unter Berücksichtigung von spezifischen Handlungsfeldern werden Organisationsstrukturen/-formen, z. B. juristische Person, mit den jeweiligen projektspezifischen inhaltlichen, zeitlichen und rechtlichen Vor- und Nachteilen bewertet, ein Soll-Konzept erarbeitet und umsetzungsorientierte effiziente Handlungsempfehlungen mit einem Abwicklungsmodell erstellt. Die Handlungsempfehlungen sollen bis Mitte 2023 vorliegen und den Gemeinderat bei seiner Entscheidung bzgl. einer geeigneten Organisationsstruktur und Organisationsform für die weitere Planung und Entwicklung von Stuttgart Rosenstein unterstützen.

Für die Nachbereitung der Ergebnisse, in der Aufgaben und Maßnahmen – insbesondere für interne Verwaltungsprozesse – priorisiert und zugeordnet werden sowie die Erarbeitung einer Roadmap zur Umsetzung der Organisationsstruktur und Vorbereitung der politischen Entscheidungsfindung erfolgt, werden finanzielle Mittel für externe Beratung/Unterstützung benötigt. Auch werden für die Phase der Optimierung und Transformation, welche die Durchführung von Workshops zur Entwicklung von konkreten Prozessschritten für die ämterübergreifende Zusammenarbeit, die Implementierung von Tools und Methoden in den laufenden Prozess und die Detailierung der Struktur und Randbedingungen für die Organisationsform sowie die Sicherstellung der (Übergangs-)Projektorganisation beinhaltet, werden finanzielle Mittel benötigt. Für die Phase zur Umsetzung der neuen Struktur ist die Prüfung der Voraussetzungen und konkreten Anforderungen für die Gründung einer neuen Organisation und Rechtsform, die Begleitung der Anlaufphase für die neue Organisationsform und die Übernahme von Projektsteuerungsaufgaben sowie eine strategische Beratung für die zukünftige finale Organisationsform vorgesehen. Diese Aufgaben, die ab dem dritten Quartal 2024 geplant sind, werden ebenfalls eine externe Betreuung und finanzielle Mittel erfordern. Finanzielle Mittel sind außerdem für externe Beratung und Unterstützung in sonstigen Organisationsthemen im Rahmen der Gesamtprojektmanagementaufgaben erforderlich.

Insgesamt werden für die Prozess- und Organisationsberatung und Beratung in Organisationsthemen zum Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von 700.000 EUR und für die Folgejahre in Höhe von 100.000 EUR pro Jahr angemeldet.

5. Stellenbedarfe
Die Umsetzung der oben genannten umfangreichen Maßnahmen kann durch die Verwaltung nur mit den entsprechenden Personalressourcen bewältigt werden. Diese sind entweder durch Entfristung bereits besetzter Stellen zu sichern oder durch Neuschaffung auszubauen.

5.1 Wegfall Stellenvermerk (kw-Vermerk)
Liegenschaftsamt:
Die Entwicklung von Stuttgart Rosenstein und der Maker City wird bereits in der Vorbereitungsphase zur Quartiersentwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit den hierfür erforderlichen städtebaulichen Verfahren wie Konzepte zu den städtischen Bedarfen, Aufstellen und Ändern des Rahmenplans und der Bebauungspläne, Zuarbeit zu externen Projektsteuerungen etc., liegenschaftlich begleitet. Insbesondere bei den Flächen der Innenentwicklung bestehen besondere Herausforderungen, vor allem bei der Entwicklung, Abstimmung und Sicherung der städtischen Vorgaben in Bezug auf die künftigen Nutzungen und der Begleitung der vorgeschalteten Verfahren. Die Größe der Areale wie auch die vielfältigen Nutzungen und Beteiligten führen zu rechtlich komplizierten Konstrukten und
(Kauf-)Verträgen, die bereits in der Vorbereitungsphase berücksichtigt werden müssen. Die Begleitung, Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahren, insbesondere aber auch die Betreuung der Erwerber/Erbbauberechtigten nach Grundstücksvergabe bis hin zur Baurealisierung ist sehr komplex und zeitaufwändig. Entsprechendes gilt für die Mitwirkung an solchen Verfahren. Die hiermit betraute Stelle ist befristet bis 31.12.2025 und fällt danach weg, vgl. Anlage 6 zu GRDrs 858/2013 und Anlage 12 zu GRDrs 885/2019.

Zur Fortführung der Aufgaben wird zum Stellenplan 2024/2025 der Wegfall des kw-Vermerks zum 01/2026 für die 1,0-Stelle in Besoldungsgruppe A 12 beantragt.

Amt für Umweltschutz
Die betreffende Stelle dient der Entwicklung des Energiekonzepts für das neue Quartier Stuttgart Rosenstein sowie der Kommunikation und Vertretung der zugehörigen Belange in verwaltungsinternen Abstimmungen und der Umsetzung des vom Gemeinderat vorgegebenen Ziels des Plusenergiequartiers. Während der gesamten Entwicklung von Stuttgart Rosenstein ist es von großer Bedeutung, dass das Energiekonzept kontinuierlich an neue regulatorische Entwicklungen sowie technologische Fortschritte angepasst und weiterentwickelt wird. Eine langfristige Projektstelle ermöglicht die kontinuierliche Überprüfung und Optimierung des Energiekonzepts, um sicherzustellen, dass die neuesten Erkenntnisse, Technologien und Best Practices im Bereich der Energieversorgung, -effizienz und Nachhaltigkeit angewendet werden. Neben technischen Aspekten sind über die Projektlaufzeit auch Änderungen der städtebaulichen Rahmenbedingungen (Flächen, bauliche Dichte, Nutzungsmix, etc.) zu beachten und durch Beteiligung an verwaltungsinternen Prozessen im Sinne der durch den Gemeinderat vorgegebenen Ziele zu steuern.
Aus diesen Gründen wird der Wegfall des kw-Vermerks zum 01/2027 für die 1,0-Stelle in EG 13 TVöD zum Stellenplan 2024/2025 beantragt.

Bei der Umgestaltung und Neumodellierung von Stuttgart Rosenstein sind belastete Bodenmassen zu entsorgen bzw. zu verwerten. Das Bodenmanagement, mit dem die Bodenmassen und die Entsorgungskosten je nach angedachter Variante berechnet werden können, ist für die Neugestaltung ein wichtiges Instrument. Für den neuen Rahmenplan sind die aktuellen Planungsgrundlagen als 3D-Daten in das BOMAS einzuarbeiten. Weitere Aktualisierungen sind bei Fortschreibung der Planungsgrundlagen erforderlich.
Die vorliegenden Entsorgungskostenschätzungen basieren vorwiegend auf Ergebnissen von Altlastenuntersuchungen. Für die Entsorgung sieht der Gesetzgeber jedoch einen größeren Analyseumfang vor. Um diese Lücke zu schließen sind daher zusätzliche technische Untersuchungen im gesamten Rosensteinquartier durchzuführen. Das Amt für Umweltschutz ist für die Ermittlung der technischen Grundlagen zuständig. Bei laufendem Bahnbetrieb erfordert die Koordination und Zuarbeit zahlreiche und zeitintensive organisatorischen Maßnahmen.
Während der Entwicklung des Quartiers Stuttgart Rosenstein ist es von großer Bedeutung, dass das Bodenmassen-Management kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt wird. Eine langfristige Projektstelle ermöglicht die kontinuierliche Überprüfung und Optimierung des Bodenmassen-Management und gewährleistet die Anpassung an regulatorische Vorgaben und eine effiziente und nachhaltige Verwendung der Bodenmassen. Durch eine kontinuierliche Beteiligung an den Planungsprozessen können Planungsänderungen zeitnah übernommen und eingearbeitet werden.
Aus diesen Gründen wird der Wegfall des kw-Vermerks zum 01/2027 für die 0,5-Stelle in EG 12 TVöD zum Stellenplan 2024/2025 beantragt.

Amt für Stadtplanung und Wohnen:
Im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2020/2021 wurde u.a. eine 0,5-Stelle in Besoldungsgruppe A 13 hD geschaffen, die mit einem kw-Vermerk bis 01/2024 versehen ist. Da die Stelleninhalte im Bereich des Wohnungsbaus sowie in der Entwicklung von Mischnutzungs- und Gewerbeschwerpunkten eine stadtpolitisch bedeutende Aufgabe darstellen, ist jetzt eine dauerhafte Stellenschaffung erforderlich.
Aus diesem Grund wird zum Stellenplan 2024/2025 der Wegfall des kw-Vermerks an der 0,5-Stelle in Besoldungsgruppe A 13 hD beantragt.

Auf Grundlage der GRDrs 839/2020 wurde im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Stelle für eine*n Landschaftsarchitekten*in/Umweltplaner*in im Sachgebiet Landschafts- und Grünordnungsplanung mit kw-Vermerk 01/2027 neu geschaffen. Da die Stelle nicht nur die Planung, sondern auch die Umsetzung des Städtebauprojektes Stuttgart Rosenstein zur Aufgabe hat, ist eine dauerhafte Stellenschaffung erforderlich.
Aus diesem Grund wird zum Stellenplan 2024/2025 der Wegfall des kw-Vermerks zum 01/2027 für die 1,0-Stelle in EG 13 TVöD beantragt.

Garten-, Friedhofs- und Forstamt:
Die bereits geschaffene Stelle der Teamleitung und eines*r Projektingenieur*in für die Realisierung von Ersatzhabitaten/Abwicklung von Vergrämungsmaßnahmen sind langfristig erforderlich, weil die komplexen, langfristigen Planungsaufgaben eine kontinuierliche Prozessbegleitung über viele Jahre erfordern.
Aus diesem Grund wird zum Stellenplan 2024/2025 der Wegfall des kw-Vermerks zum 01/2027 für die 1,0-Stelle in EG 13 TVöD und für die 1,0-Stelle in EG 12 TVöD beantragt. Für den dargestellten Personalbedarf wurde im Stellenplanverfahren 2024/2025 kein entsprechender Stellenplanantrag gestellt.

5.2 Neuschaffung von Stellen
L/OB-RZ
Aus dem kontinuierlichen Aufgabenzuwachs für das Projekt Stuttgart Rosenstein resultiert auch ein erhöhter Koordinationsaufwand bei der Abteilung L/OB-RZ, die für die Gesamtprojektleitung verantwortlich zeichnet.
Hierfür wird eine 1,0-Stelle in EG 13 TVöD zum Stellenplan 2024/2025 beantragt.

Zudem ist für die Bearbeitung der mit dem Projekt verbundenen juristischen Fragestellungen die Stelle einer juristischen Sachbearbeitung erforderlich.
Hierfür wird eine 1,0-Stelle in EG 13 TVöD zum Stellenplan 2024/2025 beantragt.

Liegenschaftsamt
Für die anfallenden Aufgaben zur Schaffung des Quartiershubs und ggf. weiterer Stadtbausteine im Rahmen der Entwicklung Rosenstein wird beim Flächenmanagement in der Abteilung Immobilienmanagement des Liegenschaftsamts eine zusätzliche Sachbearbeitungsstelle benötigt. Zu den Aufgaben zählen insbesondere folgende Themenschwerpunkte: Projektverantwortung/Bauherrenfunktion, Aufsetzen des Projekts, Abstimmung mit internen und externen Stellen, Beauftragung Machbarkeitsstudie, Planung, Koordination aller Beteiligter, Einholung notwendiger Beschlüsse etc. Die Stelle wird zusätzlich zur Ausarbeitung neuer Konzeptionen benötigt, da hier neue Gebäudestrukturen von Mischnutzungen verschiedener Bedarfe (privater, öffentlicher und städtischer Natur) entwickelt werden, die bisher nicht im Zuständigkeitsbereich des Liegenschaftsamtes lagen und für die die vorhandenen Strukturen der Abteilung 23-3 nicht auskömmlich sind. Die vorhandenen Personalkapazitäten des Bereichs Projektmanagement sind bereits vollständig in anderen Projektbearbeitungen gebunden.
Hierfür wird eine 1,0-Stelle in EG 11 TVöD zum Stellenplan 2024/2025 beantragt.

Amt für öffentliche Ordnung
Eine Vielzahl der mit dem Projekt Stuttgart Rosenstein verbundenen Arbeitsprozesse konnten bereits aufgesetzt werden. Der nun erreichte Arbeitsfortschritt und -umfang macht jetzt eine adäquate Personalausstattung bei der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Bereits ab der städtebaulichen Konzeption ist in Bezug auf den öffentlichen Raum und die Verkehrsstruktur sowie für Mobilitätskonzepte ein enger Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde und deren Mitwirkung erforderlich. Dabei begleitet und bewertet die Straßenverkehrsbehörde die verkehrlichen Belange in jedem Verfahrensschritt der Bebauungsplanverfahren und nach Inkrafttreten die Begleitung und Bewertung von jedem Hochbauvorhaben (Bauanträge). Die funktionale und rechtliche Umsetzbarkeit ist jeweils zu prüfen; für innovative Lösungen sind rechtliche und betriebliche Lösungsansätze zu entwickeln. Ohne vorabgestimmte Planung ist es nicht möglich, nahtlos die für die Realisierung erforderlichen Entwurfsplanungen als Grundlage für den Prozess der verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erarbeiten. Mit der Realisierung des neuen Stadtquartiers Stuttgart Rosenstein entstehen neue Verkehrsräume und -aufgaben, die einer dauerhaften Betreuung durch die Straßenverkehrsbehörde bedürfen.

Die Realisierung von Bauprojekten bedarf im Vorfeld sowie in jeder Bauphase einer permanenten verkehrstechnischen und verkehrsrechtlichen Begleitung durch die Straßen­verkehrsbehörde. Um die zahlreichen Bauvorhaben zur Realisierung freigeben zu können, d.h. eine Genehmigungsreife zu erwirken und Genehmigungen für Arbeitsstellen im öffentlichen Raum erteilen zu können, bedarf es jeweils einer bautechnischen und verkehrstechnischen Prüfung und Beratung der zeitkritischen Abriss- und Bauanträge. Hierfür sowie für die zentrale Koordinierung im Sachgebiet Baustellen der Straßenverkehrsbehörde sind entsprechende Kompetenzen und Ressourcen erforderlich. Während sich die Tätigkeit der Verkehrsingenieur*innen mit ihrem bautechnischen und verkehrstechnischen Fachwissen auf eine zentrale Beratungsfunktion und die Abstimmung mit Bauherren wie auch konkurrierenden Baumaßnahmen bezieht, konzentrieren sich die Sachbearbeiter*innen auf die Anordnung und Genehmigung der Verkehrsregelungen im Zusammenhang mit Bau- und sonstigen Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum.

Hierfür wird eine 1,0-Stelle in Besoldungsgruppe A 12, eine 0,5-Stelle in A 11 und eine 1,0-Stelle in A 9 mD sowie eine 1,0-Stelle in EG 13 TVöD zum Stellenplan 2024/2025 beantragt.

Amt für Umweltschutz
Das Stadtquartier Rosenstein liegt im Heilquellenschutzgebiet, vgl. Verordnung vom 11.06.2002 des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg. Des Weiteren sind auf diesem Gebiet rund 30 Altlasten(verdachts)flächen vorhanden. Im Rahmen der Entwicklung des Stadtquartiers Rosenstein und der dort geplanten Bautätigkeiten, Flächenumgestaltungen und Energieerzeugung/Wärmeversorgung über Geothermie entsteht beim Sachgebiet 36-3.1 ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand. Damit die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren und die Altlastenbearbeitung zügig und ohne Zeitverzögerung durchgeführt werden können, ist ein zusätzlicher Stellenanteil von mindestens 0,3 erforderlich.
Aus diesem Grund wird zum Stellenplan 2024/2025 eine Erhöhung im Umfang einer 0,3-Stelle in Besoldungsgruppe A 12 beantragt.

Schulverwaltungsamt:
Das Schulverwaltungsamt hat mit GRDrs 596/2022 den Stellenbedarf im Bereich der Schulentwicklung dargestellt. In diesem Zusammenhang wurden 2,0 Stellen für Fachreferent*innen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 geschaffen. Eine weitere 0,5-Stelle für Fachreferent*innen sowie eine 1,0-Stelle für die Schulentwicklungsplanung wurden zurückgestellt.
Aus diesem Grund wird zum Stellenplan 2024/2025 eine 0,5-Stelle in Besoldungsgruppe
A 13 hD und eine 1,0-Stelle in Besoldungsgruppe A 12 mit dem kw-Vermerk 01/2033 beantragt.


Aufgrund neuer Projekte, die sich aus der Umsetzung und Fortentwicklung der Schulentwicklungsplanung ergeben, besteht eine erhebliche Arbeitsvermehrung im Sachgebiet Neu- und Erweiterungsbauten. Im Zuge der geplanten Aufsiedlungen des neuen Entwicklungsgebiets Stuttgart-Rosenstein sollen nach aktuellem Planungsstand drei solitäre Grundschulen, ein solitäres Gymnasium und zwei Campusareale (einmal Gemeinschaftsschule/Grundschule sowie einmal Realschule/Gymnasium) inklusive Schulsportanlagen realisiert werden. Nach Beschluss des Rahmenplanes sind konkrete, raumscharfe Raum- und Funktionsprogramme auf Grundlage von pädagogischen Rahmenkonzepten für alle Schulstandorte zu entwickeln. Über die Erstellung entsprechender schul- und standortspezifischer Machbarkeitsstudien sind dann die erforderlichen Grundlagen für die notwendigen Bebauungspläne zu erarbeiten. Hierfür ist neben der Begleitung der betreffenden Planungsphasen seitens der Schulentwicklungsplanung, siehe hierzu GRDrs 596/2022, auch eine entsprechende intensive baufachliche Betreuung durch Mitarbeitende aus dem Bereich Neu- und Erweiterungsbauten erforderlich.
Für die Projektbegleitung wird deshalb die Schaffung von 2,0 Stellen als Projektleitung Schulneubauten Rosenstein in EG 12 TVöD mit dem kw-Vermerk 01/2035 zum Stellenplan 2024/2025 beantragt.

Sozialamt:
Die Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart hat die Aufgabe die soziale Infrastruktur für ihre Zielgruppen – Senior*innen, Menschen mit Behinderung, Geflüchtete, Menschen mit Sucht- oder psychiatrischen Erkrankungen, Wohnungslose – zu planen und weiterzuentwickeln. Die Sozialplanung erhebt hierzu u. a. Bedarfe von Wohnraum dieser Zielgruppen und plant eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur von Hilfeeinrichtungen. Die räumliche Sozialplanung bringt diese Bedarfe in die entsprechenden Stadtplanungsprozesse ein.
Zur Bewältigung des zusätzlichen Aufwands im Rahmen der geplanten Neubaugebiete, u. a. Stuttgart Rosenstein wird zum Stellenplan 2024/2025 eine Stellenerweiterung im Umfang von 0,5 Stellenanteilen in EG 13 TVöD für die räumliche Sozialplanung beantragt.

Jugendamt:
Mit der Aufsiedlung von Stuttgart Rosenstein sind von der Jugendhilfeplanung neben den Wohnungsnutzungen auch soziale Infrastrukturmaßnahmen zu planen und auf den Weg zu bringen. Es entstehen neue Planungs- und Vernetzungsaufgaben für 27 neue Kindertagesstätten, zwei neue Stadtteilhäuser, ein neues Kinder- und Jugendhaus, Mobile Jugendarbeit und ein Beratungszentrum. Dies erfordert zahlreiche verwaltungsinterne Abstimmungsrunden, Erstellen von Vorlagen, Beteiligungen etc., was mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht geleistet werden kann.
Aus diesem Grund wird zum Stellenplan 2024/2025 eine 1,0-Stelle in EG 13 TVöD beantragt.

Amt für Stadtplanung und Wohnen:
In der Abteilung Städtebauliche Planung Rosenstein besteht ein hoher Entwicklungsdruck und eine hohe Dichte an Aufgaben sowohl innerhalb der einzelnen Teilgebiete A2, A3, B, C1 und C2 als auch den sog. Transformationsflächen im Bestandsgebiet. Um die anstehenden Aufgaben und die zeitgemäße Führung der Abteilung weiterhin in hoher Qualität und zielorientiert gewährleisten zu können, wird eine weitere 1,0-Stelle in Besoldungsgruppe A 13 gD für den Bereich der bestehenden Stadtteile Am Pragfriedhof, Auf der Prag, Nordbahnhof einschließlich der Teilgebiete C1 und C2 beantragt.

Mit der weiteren Gebietsentwicklung und Aufsiedlung des Bereichs „Quartier C1, Wagenhallen, Maker City“ im Rahmen der IBA’27 entstehen neue Aufgaben. Um das Ziel der Landeshauptstadt, hier einen integrierten Quartiersentwicklungsansatz zu verfolgen, der gemeinschaftliche, gemeinwesensorientierte und resiliente Nachbarschaften entstehen lassen soll, umzusetzen sowie das bereits ins Leben gerufene und hierfür notwendige Begleitgremium zu organisieren, erfordert es die Funktion der Quartierskoordination.
Hierfür wird zum Stellenplan 2024/2025 eine 1,0-Stelle in Besoldungsgruppe A 13 gD bzw. EG 12 TVöD für die Quartierskoordination C1 beantragt.

Die schnellstmögliche Durchführung der einzelnen Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der daran anschließenden Modellierungs- und Erschließungsmaßnahmen sowie einer umgehend anschließenden Bebauung bedingt bei der Planungsabteilung mindestens eine weitere Stelle für eine*n Stadtplaner*in.
Hierfür wird zum Stellenplan 2024/2025 eine 1,0-Stelle in Besoldungsgruppe A 13 gD bzw. EG 12 TVöD beantragt.

Um die begleitenden Verwaltungsaufgaben in der Planungsabteilung, die in Zusammenhang mit der Strukturierung und Vorbereitung der Planungsvorgänge zur Implementierung in neue digitale Abläufe und Instrumente und gesteigerten Ansprüchen an die Planung entstehen, bewältigen zu können, ist die Schaffung einer Verwaltungsstelle erforderlich.
Hierfür wird zum Stellenplan 2024/2025 eine 1,0-Stelle in Besoldungsgruppe A 11 beantragt.

Durch Abschluss des 5. Änderungsvertrags zum Grundstückskaufvertrag übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart umfangreiche Aufgaben in Zusammenhang mit dem Rückbau der zukünftig nach Inbetriebnahme des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs freiwerdenden und für den Städtebau vorgesehenen Gleisflächen. Damit verbunden sind fachlich wie rechtlich komplexe und schwierige Fragestellungen des besonderen und strengen Artenschutzes, welche weder methodisch noch planerisch mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden können.
Aus diesem Grund wird zum Stellenplan 2024/2025 eine weitere 1,0-Stelle in EG 13 TVöD für die Landschaftsarchitektur/Umweltplanung beantragt.

Tiefbauamt/SES:
Das Tiefbauamt wird erforderliche Stellenbedarfe zum Doppelhaushalt 2026/2027 entsprechend der dann erforderlichen Bedarfe beantragen.
Analog gilt dies für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES), für den ggf. Personalkapazität im Rahmen der Wirtschaftsplanung beantragt wird.

Garten-, Friedhofs- und Forstamt:
Eine Realisierung des Gesamtprojekts Stuttgart Rosenstein erfordert neben der Umsetzung umfangreicher Artenschutzmaßnahmen auch die Bereitstellung zahlreicher öffentlicher Freiflächen. Der Umfang der öffentlichen Freiflächen wird im Rahmenplan dargestellt. Die Flächen im Teilgebiet Maker City sowie der Gleisbogenpark einschließlich der dort verorteten Biotopflächen sind vorrangig zu entwickelnde Planungsaufgaben. Im Anschluss daran folgen die Planung und Herstellung von Freianlagen in den anderen Teilgebieten sowie an den Sonderbausteinen und öffentlichen Gebäuden.
Aus diesem Grund wird zum Stellenplan 2024 eine 1,0-Stelle und eine weitere 1,0-Stelle zum Stellenplan 2025 jeweils in EG 12 TVöD und mit dem kw-Vermerk 01/2035 beantragt.




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
2. Gebietsübergreifende Maßnahmen
2.1 Beteiligung der Öffentlichkeit, Wanderausstellung und Kommunikation
Wanderausstellung und Kommunikation
THH 810, Kontengr. 42510
250
250
250
Informelle
Bürgerbeteiligung

THH 610, Kontengr. 42510
150
150
2.2 Grundlagenermittlung
Anpassung/Aktualisierung städtebauliche Planungen an Rahmenbedingen
THH 610, Kontengr. 42510
300
300
Leistungen
Vermessungsleistungen
THH 610, Kontengr. 42510
300
300
Grundlagenermittlung für Erschließung Plangebiet
THH 660, Kontengr. 42510
100
200
2.3 Artenschutz
Artenschutzfachliche Kartierung/Plausibilisierung vorliegender Artenkenntnisse
THH 610, Kontengr. 42510
75
Stadtweite Kartierung/Plausibilisierung vorhandener Kartierungen der
Mauereidechse

THH 610, Kontengr. 42510
160
Rechtsberatung
Ausnahmen Artenschutz

THH 610, Kontengr. 42510
15
15
Planung Ersatzhabitate
THH 610, Kontengr. 42510
100
175
2.4 Energiekonzept
Weiterentwicklung
Energiekonzept

THH 360, Kontengr. 42510
30
30
2.5 Schulentwicklung
Planung Schulentwicklung
THH 400, Kontengr. 42510
500
2.500
2.6 Kulturnutzungen
Konzepterstellung und Machbarkeitsunter-
suchungen

THH 410, Kontengr. 42510
45
45
3. Maßnahmen in den einzelnen Gebieten
3.1 Ausgleichsfläche A1
Änderung der
Planfeststellung PFA 1.1

THH 610, Kontengr. 42510
445
445
3.2 Europaquartier
Teilgebiet A3
Vergabe B-Plan
THH 610, Kontengr. 42510
20
Gutachten zum
Bebauungsplanverfahren (Schall, Erschütterungen, Luftschadstoffe, etc.)

THH 610, Kontengr. 42510
40
20
Weitere Gutachten (Geologie, Kampfmittel, etc.)
THH 610, Kontengr. 42510
60
Hochbauliche
Grundsatzuntersuchungen

THH 610, Kontengr. 42510
130
Wettbewerb Hochbau
THH 610, Kontengr. 42510
820
Teilgebiet A2
Vergabe B-Plan
THH 610, Kontengr. 42510
70
Gutachten zum
Bebauungsplanverfahren (Schall, Erschütterungen, Luftschadstoffe, etc.)

THH 610, Kontengr. 42510
60
50
Weitere Gutachten (Geologie, Kampfmittel, etc.)
THH 610, Kontengr. 42510
80
Planung verkehrliche Grundlagen
THH 610, Kontengr. 42510
180
Hochbauliche
Grundsatzuntersuchungen

THH 610, Kontengr. 42510
100
Umweltbericht für den
Bebauungsplan
THH 610, Kontengr. 42510
20
35
Planung Freianlagen
THH 610, Kontengr. 42510
75
75
Tierökologie, Planungsleistungen ab LPH 4 HOAI
THH 670, Kontengr. 42120
122
32
20
20
Herstellung Ersatzhabitate Münster u. Zuffenhausen
THH 670, Kontengr. 42120
1.038
28
10
10
3.3 Rosensteinquartier
Vergabe B-Plan
THH 610, Kontengr. 42510
190
Gutachten zum
Bebauungsplanverfahren (Schall, Erschütterungen, Luftschadstoffe etc.)
THH 610, Kontengr. 42510
100
100
Weitere Gutachten (Geologie, Kampfmittel, etc.)
THH 610, Kontengr. 42510
200
Planung verkehrliche Grundlagen
THH 610, Kontengr. 42510
90
Umweltbericht für den
Bebauungsplan
THH 610, Kontengr. 42510
75
Hochbauliche
Grundsatzuntersuchungen

THH 610, Kontengr. 42510
200
100
Wettbewerb
Werk Rosenstein
THH 610, Kontengr. 42510
100
3.4 Gleisbogenpark
Wettbewerb Platzbereich/ Gleisbogenpark
THH 610, Kontengr. 42510
350
240
Pflege- und
Entwicklungskonzept,
Planung Freianlagen

THH 610, Kontengr. 42510
110
Machbarkeitsstudie Parksee,
THH 610, Kontengr. 42510
20
20
Wettbewerb Querung
Wolframstraße

THH 610, Kontengr. 42510
150
3.5 Maker City
Mehrkosten Tierökologie
(Gutachterleistung)
THH 670, Kontengr. 42120
60
Mehrkosten Reptilienschutz
(Herstellungskosten)

THH 670, Kontengr. 42120
110
Ausschreibung Öko- und Sozialpionierquartier
THH 230, Kontengr. 44310
150
150
150
Planung Quartiershub
THH 230, Kontengr. 42510
930
3.210
1.865
Planung Schulentwicklung
THH 400, Kontengr. 42510
300
570
Externe Projektsteuerung
THH 610, Kontengr. 42510
71,5
71,5
71,5
71,5
71,5
71,5
4. Organisationsstruktur
Externe Beratung/
Unterstützung Umsetzung Handlungsempfehlungen

THH 810, Kontengr. 42510
400
300
100
100
100
Finanzbedarf Ergebnishaushalt
21.214
7.401,5
10.751,5
2.466,5
351,5
171,5
71,5
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Herstellung von Eidechsenhabitaten und Vergrämung, Nord
THH 670, Kontengr. 42120
300
200
100
THH 670, AuszGr. 7873
60
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
3.5 Maker City
Planung Öffentliche Grünanlagen und Spielräume
ab LPH 4 HOAI

THH 670, Kontengr. 7873
Möglicher Baubeginn im Jahr:
2024
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
nach 2028
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
1.290
50
150
250
300
540
Finanzbedarf
1.290
50
150
250
300
540
Herstellung Öffentliche Grünanlagen und Spielräume
THH 670, Kontengr. 7873
Möglicher Baubeginn im Jahr:
2024
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
nach 2028
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
7.800
700
1.400
1.800
3.900
Finanzbedarf
7.800
700
1.400
1.800
3.900
Baumittel
THH 660, Projekt 7.661110, AuszGr. 7872
Möglicher Baubeginn im Jahr:
2025
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2027
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
21.071
1.679
4.179
7.344
6.295
1.574
Finanzbedarf
21.071
1.679
4.179
7.344
6.295
1.574
Finanzbedarf Finanzhaushalt
30.161
1.729
5.029
8.994
8.395
6.014
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
5.1 Wegfall Stellenvermerk (kw-Vermerk)
AmtBeschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Liegenschaftsamt (23)Sachbearbeitung
Grundstücksverkehr
kw-Vermerk: 01/2026
1,0
A 12
Amt für Umweltschutz (36)Sachbearbeitung
Energiekonzept
kw-Vermerk: 01/2027
1,0
EG 13
Sachbearbeitung
Wasser- und Bodenschutz
kw-Vermerk: 01/2027
0,5
EG 12
Amt für Stadtplanung und Wohnen (61)Sachbearbeitung
Stadtplanung
kw-Vermerk: 01/2024
0,5
A 13 hD
Landschaftsarchitekt*in/Umweltplaner*in
Grünordnungs- und Landschaftsplanung
kw-Vermerk: 01/2027
1,0
EG 13
Garten-, Friedhofs- und Forstamt (67)Projektleitung
Stadtgrün
kw-Vermerk: 01/2027
1,0
EG 13
Projektingenieur*in
Stadtgrün
kw-Vermerk: 01/2027
1,0
EG 12
5.2 Neuschaffung Stellen
L/OB-RZSachbearbeitung
Projektmanagement
1,0
EG 13
Sachbearbeitung
Jurist*in
1,0
EG 13
Liegenschaftsamt (23)Sachbearbeitung
Flächenmanagement
1,0
EG 11
Amt für öffentliche Ordnung (32)Teamleitung Bezirke
Projektleitung IBA‘27-Projekte/ Rosenstein
1,0
A 12
Sachbearbeitung
IBA‘27-Projekte/ Rosenstein
0,5
A 11
Verkehrsingenieur*in
IBA‘27/Rosenstein/Großprojekte
1,0
EG 13
Sachbearbeitung Baustellen
IBA‘27/Rosenstein/Großprojekte
1,0
A 9 mD
Amt für Umweltschutz (36)Sachbearbeitung
Wasser- und Bodenschutz
0,3
A 12
Schulverwaltungsamt (40)Fachreferent*in
Schulentwicklungsplanung
0,5
A 13 hD
Sachbearbeitung
Schulentwicklungsplanung
kw-Vermerk: 01/2033
1,0
A 12
Projektleitung
Schulneubauten Rosenstein
kw-Vermerk: 01/2035
2,0
EG 12
AmtBeschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Sozialamt (50)Sozialplanung
Räumliche Sozialplanung
0,5
EG 13
Jugendamt (51)Jugendhilfeplanung
1,0
EG 13
Amt für Stadtplanung und Wohnen (61)Sachbearbeitung
Stadtplanung
1,0
A 13 gD
Quartierskoordination C1
Stadtplanung
1,0
A 13 gD/ EG 12
Sachbearbeitung
Stadtplanung
1,0
A 13 gD/ EG 12
Sachbearbeitung
Stadtplanung
1,0
A 11
Landschaftsarchitekt*in/Umweltplaner*in
Grünordnungs- und Landschaftsplanung
1,0
EG 13
Garten-, Friedhofs- und Forstamt (67)Projektingenieur*in
Stadtgrün
kw-Vermerk: 01/2031
1,0
EG 12
Projektingenieur*in
Stadtgrün
kw-Vermerk: 01/2031
1,0
EG 12
Zusätzlicher Stellenbedarf
24,8
18,3
1,0
5,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
1.843
1.931
2.044
2.444
2.444
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
1.843
1.931
2.044
2.444
2.444
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR, WFB, SOS, JB, SI, SWU und T haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplan-beratungen erfolgen.
Bezüglich der angemeldeten Personalbedarfe sind die in der Anlage beigefügten Hinwei-se zu beachten.






Dr. Frank Nopper


Anlagen:


Hinweis des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht
zu Ziff. 5. Stellenbedarfe

1. Für folgende in der Drucksache dargestellten Personalbedarfe wurde im Stellen- planverfahren 2024/2025 kein Stellenplanantrag gestellt:

Ziffer VorlageBereichThemaStellenzahl/Wert
5.1Amt 36Wegfall kw
Sachbearbeitung Energiekonzept
1,0/EG 13
kw 01/2027
5.1Amt 36Wegfall kw
Sachbearbeitung Wasser- und Bodenschutz
0,5/EG 12
kw 01/2027
5.1Amt 67Wegfall kw
Projektleitung Stadtgrün
1,0/EG 13
kw 01/2027
5.1Amt 67Wegfall kw
Projektingenieur*in Stadtgrün
1,0/EG 12
kw 01/2027
5.2L/OB-RZSachbearbeitung Projektmanagement & Jurist*in2,0/EG 13
5.2Amt 23Sachbearbeitung Flächenmanagement1,0/EG 11
5.2Amt 36Sachbearbeitung Wasser- und Bodenschutz0,3/A 12

2. Für folgende in der Drucksache dargestellten Personalbedarfe wurde im Stellenplanverfahren 2024/2025 ein entsprechender Stellenplanantrag gestellt. Mittels der Antragsnummer ist eine Zuordnung zu den Anträgen der einzelnen Ämter möglich.

Ziffer Vor- lageBe- reichThemaStellenzahl/WertAntrag St. plan Nr./
Bereich
beantragte Stellenzahl/Wert
5.1Amt 23Wegfall kw
Sachbearbeitung Grundstücksverkehr
1,0/A 12
kw 01/2026
20/231,0/A 12
5.1Amt 61Wegfall kw
Sachbearbeitung Stadtplanung
0,5/A 13 hD
kw 01/2024
13/610,5/A 13 hD
5.1Amt 61Wegfall kw
Landschaftsarchitekt*in/Umweltplaner*in
1,0/EG 13
kw 01/2027
04/611,0/EG 13
5.2Amt 32Teamleitung Bezirke
Projektleitung IBA’27-Projekte/
Rosenstein
1,0/A 12261,0/A 12
5.2Amt 32Sachbearbeitung
IBA’27-Projekte/Rosenstein
0,5/A 11270,5/A 11
5.2Amt 32Verkehrsingenieur*in
IBA’27-Projekte/Rosenstein
1,0/EG 13281,0/EG 13
5.2Amt 32Sachbearbeitung Baustellen
IBA’27-Projekte/Rosenstein/Großprojekte
1,0/A 9 mD291,0/A 9 mD
5.2Amt 40Projektleitung
Schulneubauten Rosenstein
2,0/EG 12152,0/EG 12
5.2Amt 40Fachreferent*in
Schulentwicklungsplanung
0,5/A 13 hD520,5/A 13 hD
5.2Amt 40Sachbearbeitung
Schulentwicklungsplanung
1,0/A 12531,0/A 12
5.2Amt 50Sozialplanung
Räumliche Sozialplanung
0,5/EG 1335/500,5/EG 13
5.2Amt 51Jugendhilfeplanung1,0/EG 132401,0/EG 13
5.2Amt 61Sachbearbeitung
Stadtplanung
1,0/A13 gD10/611,0/A14
5.2Amt 61Quartierskoordination C1
Stadtplanung
1,0/A 13 gD37/611,0/A 13 hD
5.2Amt 61Sachbearbeitung
Stadtplanung
1,0/A 13 gD53/611,0/A 13 hD
5.2Amt 61Sachbearbeitung
Stadtplanung
1,0/A 1111/611,0/A 11
5.2Amt 61Landschaftsarchitekt*in/Umweltplaner*in
Grünordnungs- und Landschaftsplanung
1,0/EG 1341/611,0/EG 13
5.2Amt 67Projektingenieur*in
Stadtgrün
1,0/EG 12
kw 01/2031
24/671,0/EG 12
5.2Amt 67Projektingenieur*in
Stadtgrün
1,0/EG 12
kw 01/2031
24/671,0/EG 12

Aufgrund des Aufgabenzuschnitts wurden folgende Stellenwerte korrigiert:


Für alle in der Vorlage befindlichen Personalbedarfe gilt, dass sie in Abhängigkeit zur Bereitstellung von neuen Finanzmitteln oder zur Entscheidung über die weitere Finanzierung (vorhandene Stellen mit kw-Vermerk) stehen.


Hinweis des Technischen Referats zu Ziff. 5. Stellenbedarfe

Die beschriebenen Maßnahmen lösen auch einen Stellenbedarf im Hochbauamt aus.
Dieser Bedarf wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Hochbauamtes eingebracht und nicht separat in der Mantelvorlage geführt.

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, ob es einen digitalen Zwilling "Stuttgart Rosenstein" gibt, in dem der Realisierungsprozess komplett in einem 3D-Modell digital geplant wird, wird das Stadtmessungsamt die erforderlichen Stellenbedarfe frühestens zum Kleinen Stellenplanverfahren 2024 oder, je nach Projektfortschritt, zum Doppelhaushalt 2025/2026 beantragen.


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