Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 888/2010
Stuttgart,
11/16/2010



Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.12.2010
15.12.2010
16.12.2010



Beschlußantrag:

1. Die „Richtlinie zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart“ wird wie in Anlage 2 dargestellt neu gefasst.

2. Die Neufassung tritt am Tag nach der Beschlussfassung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2010 in Kraft.

3. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2010 ff THH 410 – Kulturamt, Konten-gruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat die Richtlinie zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart vom 24.10.2002 zuletzt am 29.04.2004 geändert. Danach gab es einige weitere Änderungen, die diese Richtlinie betreffen. So wurde z. B. 2005 die „Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen“ beschlossen. Die Zuständigkeitsordnung wurde 2006 überarbeitet. Ferner beschloss der Gemeinderat ab 2006 eine Erhöhung der Mittel für Reparatur und Neubeschaffung von Instrumenten und Noten sowie ab 2008 die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen.

Zuletzt wurde zum Doppelhaushalt 2010/2011 zwar eine Erhöhung der Mittel für die Jugendförderung beschlossen, zeitgleich mussten aber aufgrund der Wirtschaftslage Kürzungen im Bereich der Laienmusik vorgenommen werden. Nach Absprache mit dem Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine wurde durch das Kulturamt festgelegt, wie diese Kürzungen sinnvoll umgesetzt werden. Dabei wurden u. a. einige der aufgrund der Euro-Einführung ungeraden Einzelbeträge abgerundet.

Nicht in Anspruch genommene Restbeträge sollen grundsätzlich in das Folgejahr übertragen werden können.

Es ergibt sich dadurch finanziell kein zusätzlicher Mittelbedarf.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Richtlinie zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart




Ausführliche Begründung:



Die ca. 175 Vereine im Bereich der Laienmusik und des Karnevals prägen in besonderem Maße das musikalisch-kulturelle und gesellschaftliche Geschehen in Stuttgart. Viele Vereine haben dabei den städtischen Schwerpunkt „Kinderfreundliches Stuttgart“ auch in ihre Zielsetzung übernommen und engagieren sich verstärkt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Einige Vereine bzw. Institutionen werden dabei aufgrund ihrer Bedeutung und der fließenden Übergänge der Musiksparten aus Mitteln der ernsten Musik institutionell gefördert, z. B. Stuttgarter Liederkranz und Mädchenkantorei. Sie werden daher nicht von dieser Richtlinie erfasst.

Im Jahr 2010 erhielten 170 Vereine/Institutionen mit ca. 9.770 aktiven Mitgliedern, wovon rund 4.190 bis zu 21 Jahre alt sind, eine Förderung aus den Mitteln für die Laienmusik. 148 Vereine sind dabei im Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine Stuttgart e. V. (nachstehend Stadtverband genannt) organisiert. Mit viel Idealismus und ehrenamtlichem Engagement nehmen die Mitglieder Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen, wahr.

Aufgabe der Stadt ist es daher, gemeinsam mit den Vereinen die Grundlagen für eine fruchtbare Vereinsarbeit zu ermöglichen und dabei das ehrenamtliche Engagement ideell und materiell zu fördern.

Der Gemeinderat hat seit der letzten Änderung der o. g. Richtlinie durch verschiedene Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen dieser Aufgabe Rechnung getragen. Dabei kamen die Verbesserungen insbesondere Kindern und Jugendlichen zugute:

- Die Zuwendung für Instrumente und Noten wurde ab 2006 zunächst von 10.200 € auf 15.000 € angehoben. Nach den Kürzungen aufgrund der Wirtschaftskrise stehen für 2010 und 2011 nun jeweils 14.250 € für diesen Zweck zur Verfügung.

- 2008 und 2009 wurden für Fortbildungsmaßnahmen (z. B. stimmbildende Kurse) jeweils 10.000 € zur Verfügung gestellt. Nach der Kürzung für 2010 und 2011 sind noch jeweils 9.500 € für diese qualifizierenden Maßnahmen vorhanden.

- Aufgrund der entgegen der demografischen Entwicklung tendenziell steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren in den Vereinen (siehe GRDrs 387/2009) wurden trotz der schlechten Haushaltslage für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 die Mittel für die Jugendarbeit um jeweils 15.500 € erhöht (von 76.000 € auf 91.500 €).

Die schwierige Haushaltslage Ende 2009 machte es allerdings erforderlich, auch dem Bereich der Laienmusik Mittelkürzungen zuzumuten. So wurde z. B. das Festival der Harmonien, das vielen Vereinen eine Möglichkeit bot, sich auf dem Schlossplatz einem breiten Publikum vorzustellen, Opfer der Sparmaßnahmen. Andere periodisch stattfindende Veranstaltungen und die Grundförderung der Laienmusik durch Dirigentenpauschalen, Förderung der Verbandsarbeit etc. wurden nur prozentual gekürzt.


Bereits seit einigen Jahren wurden in Abstimmung mit dem Stadtverband die Verbandspauschalen der Verbandsgröße angepasst. Wo früher alle Fachverbände eine Pauschale in gleicher Höhe (1.100 €) erhielten, wird jetzt an Fachverbände mit größerer Vereinszahl eine höhere Pauschale ausgezahlt, Fachverbände mit wenigen Mitgliedsvereinen erhalten eine reduzierte Pauschale: Wilhelm-Hauff-Chorverband Stuttgart - im Schwäbischen Chorverband 1849 e. V. 1.500 €, Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V. Kreisverband Stuttgart-Filder und Deutscher Harmonika Verband e. V. Bezirk Stuttgart-Ludwigs-burg je 1.200 €, Stadtverband und Festkomitee Stuttgarter Karneval e. V. je 1.100 €,
Baden-Württembergischer Sängerbund Kreis Stuttgart e. V. und Chorverband Filder 1882 – Mitglied im Schwäbischen Chorverband 1849 e. V. je 800 €.

Eine weitere Änderung ergab sich bei der Geschäftsstelle des Stadtverbands. Auf Betreiben der Stadtverwaltung wurde im Herbst 2004 das bisher angemietete Büro in Bad Cannstatt aufgegeben und ein kleines Büro in der Nadlerstr. 4 (Europahaus) zur Verfügung gestellt. So ist der Stadtverband zentraler zu erreichen. Zugleich konnte ein großer Teil der bisher von der Stadt übernommenen Miete eingespart werden, weil für die nur stundenweise besetzte Geschäftsstelle des Stadtverbands lediglich ein Nutzungszuschuss an frEE Stuttgart von 500 € pro Jahr zu entrichten ist. Die wenigen abendlichen Sitzungen des Stadtverbands können ebenfalls in der Nadlerstr. 4 abgehalten werden. Die in der bisherigen Fassung der Richtlinie vorgesehene Möglichkeit, Büroräume und Bürokraft nach Maßgabe der verfügbaren Mittel fördern zu können, wurde in der Neufassung konkretisiert. Da die Bürokraft (im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) das ganze Jahr über arbeitet, kann nicht erst am Jahresende festgelegt werden, ob deren Kosten von der Stadt übernommen werden können. Der Stadtverband selbst hat nur wenige eigene Mittel und ist hier auf eine Förderung durch die Stadt angewiesen. Diese
„fixen Kosten“ wurden bei der Verteilung der Mittel für die Laienmusik berücksichtigt.

Die Anlage zur Richtlinie, die konkrete Zahlen enthält, war daher in fast allen Teilen zu überarbeiten. Sie wird künftig bei Veränderungen vom Kulturamt aktualisiert.

Bei der Jugendförderung wird grundsätzlich unterschieden zwischen Chören, Gesang- und Karnevalvereinen (Abschnitt 2.1.1.1 der Richtlinie) und Musik- und Harmonikavereinen (Abschnitt 2.1.1.2). Seit 2007 wird im Interesse der Jugendarbeit der Vereine für einige wenige Jugendliche, die Chöre mit Instrumenten begleiten, wegen des höheren Aufwands bei der Instrumentalmusik ebenfalls die für Musik- und Harmonikavereine vorgesehene Förderung gewährt.

Eine weitere Änderung der Richtlinie betrifft die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen (Abschnitt 2.2.2.2). Bisher erhält nur das Lehrgangsorchester des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e. V. Kreisverband Stuttgart-Filder eine Zuwendung. Da auch der Deutscher Harmonika Verband e. V. Bezirk Stuttgart-Ludwigsburg ein Projektorchester zur Ausbildung jugendlicher Spieler hat, sollte im Zuge der Gleichbehandlung auch dieses Projektorchester künftig eine Zuwendung erhalten, sofern genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Anlage 2 zu GRDrs 888/2010



Richtlinie zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart
- Neufassung vom 16.12.2010 -



1. Vorbemerkung

In Stuttgart gibt es ca. 175 Chöre und Gesangvereine, Blasmusik-, Harmonika- und Karnevalvereine, die städtische Fördermittel erhalten. Diese sind großteils in Fachverbänden organisiert, die sich wiederum im Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine Stuttgart 1995 e. V. zusammengeschlossen haben. Daneben gibt es noch einige Vereine, die bisher nicht Mitglied geworden sind. Diese werden prinzipiell nach den gleichen Kriterien gefördert.

Die früher durch Gemeinderatsbeschluss festgesetzte Förderung der Laienmusik und der Karnevalvereine wird seit 2002 durch diese Förderrichtlinie geregelt. Die Höhe der Förderung ist von den vom Gemeinderat im Rahmen des jeweiligen Doppelhaushalts bereitgestellten Haushaltsmitteln abhängig. Die jeweils aktuellen Förderbeträge werden in der Anlage zu dieser Richtlinie aufgeführt. Das Kulturamt wird ermächtigt, die Anlage insbesondere bei Veränderungen der Haushaltsmittel zu aktualisieren.

In dieser Richtlinie nicht enthalten sind Jubiläumsgaben, die aufgrund der Richtlinien über die Gewährung von Jubiläumsgaben an Vereine und Organisationen bewilligt werden.





2. Grundförderung/Ständige Förderung

Die jährliche Grundförderung besteht aus folgenden Elementen (Abschnitte 2.1.
bis 2.2):

2.1 Vereinsförderung

2.1.1 Jugendförderung

Jeder Verein erhält über den Stadtverband bzw. seinen Fachverband einen Beitrag für jedes aktive Mitglied bis zu 21 Jahren. Entsprechend dem verschieden hohen Aufwand wird zwischen einer Förderung


2.1.1.1 der Chöre, Gesang- und Karnevalvereine und

2.1.1.2 der (Blas-)Musik- und Harmonikavereine unterschieden.

Dabei werden Jugendliche, die einen Chor auf einem Instrument begleiten oder in einem Karnevalverein Guggenmusik spielen, wie bei 2.1.1.2 gefördert.

2.1.2 Förderung der musikalischen Leitung

Jeder Verein erhält für eine musikalische Leitung eine Dirigenten- bzw. Chorleiterpauschale.

2.1.3 Förderung der Ausstattung mit Instrumenten und Noten

Der Stadtverband erhält eine Zuwendung für die Reparatur und Neubeschaffung von Instrumenten und Noten. Er verteilt diese Mittel nach einem mit dem Kulturamt abgestimmten Schlüssel auf die antragstellenden Vereine.

2.1.4 Förderung von Fortbildungsmaßnahmen

Der Stadtverband erhält eine Zuwendung für Fortbildungsmaßnahmen (z. B. für stimmbildende Kurse). Er verteilt diese Mittel nach einem mit dem Kulturamt abgestimmten Schlüssel auf die antragstellenden Vereine.

2.2 Förderung der Verbandsarbeit

2.2.1 Förderung des Stadtverbands

Der Stadtverband erhält für seine koordinierende Arbeit

2.2.1.1 eine Zuwendung zu den Verwaltungskosten

sowie

2.2.1.2 eine Zuwendung für die Beschäftigung einer Bürokraft und für die Nutzung des Büros auf Nachweis der Kosten.

2.2.1.3 Nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel kann der Stadtverband weitere Zuwendungen erhalten.


2.2.2 Förderung der Fachverbände

2.2.2.1 Folgende dem Stadtverband angeschlossenen Fachverbände erhalten Zuwendungen zu den Verwaltungskosten:

· Wilhelm-Hauff-Chorverband Stuttgart - im Schwäbischen Chorverband 1849 e. V.
· Baden-Württembergischer Sängerbund Kreis Stuttgart e. V.
· Chorverband Filder 1882 - Mitglied im Schwäbischen Chorverband 1849 e. V.
· Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V. Kreisverband Stuttgart-Filder
· Deutscher Harmonika Verband e. V. Bezirk Stuttgart-Ludwigsburg
· Festkomitee Stuttgarter Karneval e. V.

2.2.2.2 Förderung von Ausbildungsmaßnahmen

Die Fachverbände können für ihre Lehrgangs- oder Projektorchester Zuwendungen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel erhalten.


3. Förderung periodischer Veranstaltungen

3.1 Grundsätze

Die Stadt fördert verschiedene vom Stadtverband oder von den ihm angehörenden Fachverbänden jährlich oder periodisch organisierte Veranstaltungen. Der Stadtverband stellt spätestens am Beginn eines Haushaltsjahres beim Kulturamt die Anträge für die einzelnen in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen.

3.2 Gefördert werden insbesondere die in der Anlage aufgeführten Veranstaltungen.


4. Verfahren

Die jeweiligen Zuwendungen werden vom Kulturamt nach Maßgabe der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen und der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.


5. Inkrafttreten

Die Richtlinie wurde vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 24.10.2002 beschlossen. Sie trat am Tag nach der Beschlussfassung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2002 in Kraft. Die erste Änderung wurde am 29.4.2004 beschlossen und trat mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2004 in Kraft. Die Neufassung wurde am 16.12.2010 beschlossen und tritt mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2010 in Kraft.


Anlage zu der Richtlinie zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart

Stand: Dezember 2010


Förderbeträge


Art der FörderungBetrag
2. Grundförderung/ Ständige Förderung
2.1 Vereinsförderung
2.1.1 Jugendförderung
2.1.1.1 Chöre, Gesang- und Karnevalvereine20 € pro aktivem Mitglied bis 21 Jahre
2.1.1.2 (Blas-)Musik- und Harmonikavereine30 € pro aktivem Mitglied bis 21 Jahre
2.1.2 Förderung der musikalischen Leitung240 € pro Verein
2.1.3 Förderung der Ausstattung mit Instrumenten u. Noten14.250 €
2.1.4 Förderung von Fortbildungsmaßnahmen9.500 €
2.2 Förderung der Verbandsarbeit
2.2.1 Förderung des Stadtverbands
2.2.1.1 Zuwendung zu den Verwaltungskosten1.100 € Grundbetrag, zusätzlich 0,50 € pro aktivem Mitglied
2.2.1.2 Zuwendungen für die Bürokraft und für die Nutzung des Bürosca. 5.400 €
(auf Nachweis der Kosten)
2.2.2 Förderung der Fachverbände
2.2.2.1 Zuwendung zu den VerwaltungskostenInsg. 6.600 € Grundbetrag für 6 Fachverbände Grundbetrag derzeit: Wilhelm-Hauff-Chorverband Stuttgart - im Schwäbischen Chorverband 1849 e. V. (1.500 €), Baden-Württembergischer Sängerbund Kreis Stuttgart e. V. (800 €), Chorverband Filder 1882 - Mitglied im Schwäbischen Chorverband 1849 e.V. (800 €), Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V. Kreisverband Stuttgart-Filder (1.200 €), Deutscher Harmonika Verband e. V. Bezirk Stuttgart-Ludwigsburg (1.200 €), Festkomitee Stuttgarter Karneval e. V. (1.100 €), zusätzlich 0,50 € pro aktivem Mitglied
2.2.2.2 Förderung von Ausbildungsmaßnahmen
· Lehrgangsorchester des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e. V. Kreisverband Stuttgart-Filder
3.420 €


3. Förderung periodischer Veranstaltungen
Jahresraten
Schlossplatzkonzerte (jährlich)
3.420 €
Eröffnung der Karnevalsaison (jährlich)
800 €
Stuttgarter Chortage (in der Regel alle 3-4 Jahre)
4.940 €
Akkordeon-Tage Stuttgart (in der Regel alle 4 Jahre)
2.470 €
jährlicher Ansatz:
11.630 €


Änderungen der Jahresraten bleiben aufgrund aktueller Entwicklungen vorbehalten.




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