Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 662/2017
Stuttgart,
07/06/2017



Internationale Bauausstellung IBA 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2017
20.07.2017



Beschlußantrag:

1. Der Gründung der Gesellschaft „Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH“ und dem beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

2. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH wird beauftragt, der Bestellung von Herrn Holger Haas als Gründungsgeschäftsführer zuzustimmen.

3. Die Landeshauptstadt erbringt zur Gründung der Gesellschaft im Jahr 2017 eine Stammeinlage in Höhe von 11.250 EUR (entsprechend städt. Anteil von 45 % am Gesamtbetrag von 25.000 EUR).

Daneben entsteht ein zusätzlicher Aufwand zur Aufnahme der Tätigkeit der Gesellschaft im Jahr 2017 von rd. 139.000 EUR.

Die Aufwendungen von zusammen rund 150.000 EUR werden im Teilergebnishaushalt 2017, THH 200 – Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Die Auszahlungen im Rahmen der Stammeinlage werden im Teilfinanzhaushalt 2017, THH 200 – Stadtkämmerei, Projekt Nr. 7.203051 - Abwicklung Beteiligungsunternehmen, AuszGr. 784/5 – Erwerb von Finanzvermögen finanziert. Eventuell erforderliche überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen werden im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit bereit gestellt.

Vom jährlichen Finanzierungsanteil der Landeshauptstadt ab 2018 von rd. 800.000 EUR wird Kenntnis genommen.

4. Der Vertreter der Landeshauptstadt wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Errichtung der Gesellschaften erforderlich und zweckmäßig sind. Ferner kann die Verwaltung den als Anlage beigefügten Vertragsentwurf anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.

5. Die Landeshauptstadt entsendet in den Aufsichtsrat der Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH:

- Herrn Oberbürgermeister Fritz Kuhn
- Herrn Bürgermeister Peter Pätzold
- Herrn Stadtrat Alexander Kotz (CDU)
- Herrn Stadtrat Dr. Carl-Christian Vetter (CDU)
- Herrn Stadtrat Andreas Winter (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- Frau Stadträtin Susanne Kletzin (SPD)
- Herrn Stadtrat Luigi Pantisano (SÖS/LINKE/PluS)
- Herrn Stadtrat Jürgen Zeeb (Freie Wähler)
- Herrn Stadtrat N.N. (AfD)



Begründung:


Der Gemeinderat hat am 22.12.2016 (GRDrs 926/2016) einen positiven Grundsatzbeschluss zur Teilnahme an der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA) gefasst.

Nun steht die Gründung der Gesellschaft „Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH“ an. Gegenstand dieses Unternehmens ist die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der IBA. Hierzu gehören insbesondere Mobilisierung von bürgerschaftlichem, unternehmerischem und öffentlichem Engagement für die IBA sowie Akquirierung von Mitteln aus diesen Bereichen. Zunächst soll jedoch qualifiziertes Personal, insbesondere ein Intendant/ eine Intendantin, eingestellt werden. Außerdem soll zeitnah die Ziel- und Themendiskussion fortgeführt (Definitionsphase) und rasch die Kriterien für die IBA-Projekte erarbeitet werden.


Gesellschafter

Gründungsgesellschafter sind neben der Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart (VRS), die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS), die Architektenkammer Baden-Württemberg sowie die Universität Stuttgart. Die Aufteilung der Anteile der Gründungsgesellschafter soll wie folgt ausgestaltet werden:
LHS 45%, Region 45% (dies verteilt sich mit 25,1% auf den VRS und 19,9% auf die WRS), Architektenkammer Baden-Württemberg 5%, Universität Stuttgart 5%.

Weitere Kommunen werden aktiv über die sogenannte „Aktionsebene“ eingebunden. Diese „Aktionsebene“ besteht einerseits aus einem eigenen kommunalen Beirat, andererseits aus verschiedenen Fachbeiräten. Auch diese Fachbeiräte sind offen für eine Mitwirkung der Städte und Gemeinden. Perspektivisch können IBA-Städte im „IBA Städte-Pool e.V.“ als Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt in die GmbH eintreten. Ob dies tatsächlich so kommen wird, oder ob die „Aktionsebene“ als Plattform für kommunale Aktivitäten ausreicht, kann zu gegebener Zeit entschieden werden.

Von einer Gesellschafterstellung sieht das Land derzeit ab. Eine Entscheidung über einen Beitritt in die GmbH könnte gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Land Baden-Württemberg hat in mehreren Gesprächen aber eine finanzielle Förderung der IBA 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH in Aussicht gestellt. Entscheiden wird der Landtag bei der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019.


Wesentlicher Inhalt des Gesellschaftsvertrages

Nachfolgend die Eckpunkte des Gesellschaftsvertrags der Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (vgl. Anlage). Der Public Corporate Governance Kodex für die LHS findet Anwendung auf die zu gründende Gesellschaft.

Geschäftsführung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer/innen. Die kuratorische Leitung übernimmt der Intendant/ die Intendantin. Er/ sie soll auch Geschäftsführer sein. Die Auswahl des Intendanten erfolgt auf Ebene der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag einer Such- und einer Findungskommission. Die Findungskommission setzt sich dabei aus Vertretern der Gesellschafter zusammen (3 Vertreter der LHS, 3 Vertreter der Region und jeweils 1 Vertreter der Architektenkammer und der Universität Stuttgart). Die Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat bestellt. Abweichend hiervon wird die erste Geschäftsführung der Gesellschaft von der Gesellschafterversammlung bestellt. Denn bis zur Auswahl des Intendanten/ der Intendantin ist ein Gründungsgeschäftsführer zu bestellen. Der Gesellschafterversammlung soll hierzu vorgeschlagen werden, übergangsweise Herrn Holger Haas (derzeit Leiter im Bereich Standortentwicklung bei der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH und mit der Gründung der Gesellschaft sowie der Vorbereitung der IBA 2027 bei der WRS betraut) zum Gründungsgeschäftsführer zu bestellen.

Aufsichtsrat

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 20 Mitgliedern besteht. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von den Gesellschaftern entsandt. Entsprechend den Gesellschaftsanteilen benennt die LHS 9 Mitglieder des Aufsichtsrates, die Region ebenfalls 9 (davon der VRS 5 und die WRS 4) Aufsichtsräte, Architektenkammer und Universität jeweils 1 Mitglied. Seitens der LHS sollen die im Beschlussantrag genannten Personen entsendet werden.

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und berät sie. Er hat ein unbeschränktes Recht auf Auskunft und Untersuchung. Der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat unterliegen unter anderem die jeweilige Jahresplanung der IBA 2027 sowie die Feststellung des Wirtschaftsplans. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder des Kuratoriums und entscheidet über die Empfehlungen des Kuratoriums zur Vergabe des IBA­Labels an Projekte.

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Dabei sollen den Aufsichtsratsvorsitz im zweijährigen Turnus abwechselnd ein Vertreter des Verbands Region Stuttgart und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart innehaben. Gleiches gilt – spiegelverkehrt - für die Gesellschafterversammlung.

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung beschließt über alle wesentlichen Beschlussgegenstände der Gesellschaft wie z.B. die Feststellung des Jahresabschlusses, den Inhalt des Gesellschaftsvertrags oder die Verfügung von Geschäftsanteilen.

Kuratorium

Für die inhaltliche Begleitung der IBA soll zudem ein Kuratorium eingerichtet werden. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Aufsichtsrat berufen. Das Kuratorium erarbeitet die Kriterien für IBA-Projekte, die dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt werden und unterstützt die IBA-Gesellschaft bei deren Auswahl. Außerdem entscheidet das Kuratorium über die Empfehlung für die Vergabe des IBA-Labels an Projekte, die dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Mit der Besetzung des Kuratoriums soll die thematische Breite und Vielfalt der IBA abgedeckt werden. So sollen Persönlichkeiten aus Architektur, Stadt- und Regionalplanung, Technologie, Ingenieurskunst, Landschaftsplanung, Soziologie sowie Kultur hinzugezogen werden. Dabei sind Persönlichkeiten auch mit Blick von außen gefragt (national und international), sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Region und Land. Der Intendant/die Intendantin führt den Vorsitz des Kuratoriums.

Finanzierung

Die Gesellschafter erklären sich bereit, die Finanzierung der Gesellschaft zu gewährleisten. Jeder Gesellschafter beteiligt sich an der Finanzierung der Gesellschaft grundsätzlich im Verhältnis seiner Beteiligung. Details werden in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt.

Derzeit wird ein jährlicher Finanzbedarf der Gesellschaft in Höhe von ca. 2 Mio. EUR erwartet. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 wird mit einem Mittelbedarf von rund 150.000 EUR (11.250 EUR Stammkaital und circa 139.000 EUR Betriebsaufwand zur Aufnahme der Tätigkeit, wie unter anderem für die Intendantenauswahl und Mietkosten) gerechnet. Die Abrechnung soll zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres 2017 erfolgen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich rd. 150.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Unter Berücksichtigung eines in Aussicht gestellten Landesanteils entsteht für die LHS ab 2018 ein jährlicher Finanzierungsaufwand von 800.000 EUR. Die Verwaltung wird diese Mittel zum Doppelhaushalt 2018/2019 und zur mittelfristigen Finanzplanung anmelden. Im Jahr 2027 ist im Rahmen der Abschlusspräsentation der IBA mit Mehrkosten zu rechnen.






Fritz Kuhn

Anlage
Gesellschaftsvertrag




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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