Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
192/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin: 18.05.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Entwicklung im Bereich der Inobhutnahme für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (ION UMA)

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 09.05.2022, öffentlich, Nr. 39
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.04.2022, GRDrs 192/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Situation im Bereich der ION UMA wird Kenntnis genommen, auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Ermächtigung auf der Basis der Beschlussziffer 1 der GRDrs 411/2021.

2. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 21,75 VZK im Zuge der Bereitstellung von weiteren 20 Plätzen im Bereich UMA ION verbunden mit der Inbetriebnahme eines zusätzlichen Standorts in der Wollinstr. 4 wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort bis zum 31.12.2023 außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 21,75 VZK zu beschäftigen. Die Entscheidung über Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zu treffen.

3. Liegt der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahme über eine Zeitdauer von drei Monaten bei über 115 %, wird die Verwaltung ermächtigt, zur Schaffung weiterer Plätze zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang Personal befristet zu beschäftigen. Über die Entwicklung ist umgehend im Rahmen einer Vorlage zu berichten. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.

4. Die aus Beschlussziffer 3 resultierenden außerplanmäßigen Personal- und Sachaufwendungen im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103633 - Förderung der Erziehung (HzE) zur Schaffung zusätzlich erforderlicher Plätze, werden durch entsprechende Mehrerträge aus Benutzungsentgelten wie im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt gedeckt.

5. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von insgesamt 8,6 VZK in der Verwaltung des Jugendamts, davon

6. Die Besetzung der 2,0 VZK für den Bereich der Amtsvormundschaften (Beschlussziffer 5. f) im Beschäftigungsverhältnis kann aus personalpolitischen Gründen übertariflich in EG10 TVöD erfolgen.

7. Für die Personalressource im Umfang von 1,0 Stelle für das Sachgebiet UMA im Bereich WJH mit KW 01/2023 wird entsprechend Anlage 2 der KW-Vermerk auf KW 01/2024 verlängert.

8. Sobald erkennbar wird, dass der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahme drei Monate lang unter 85 % liegt, werden die o. g. eingesetzten Personalressourcen entsprechend abgebaut.

9. Die Personal- und Sachaufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103633 - Förderung der Erziehung (HzE) gedeckt. Den entsprechenden überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 - sowie im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2023 - wird, wie im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, zugestimmt. Die Deckung erfolgt über Mehrerträge bei Kontengruppe 348 - Kostenerstattungen und -umlagen im selben Amtsbereich.




EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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