Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
430
9
Verhandlung
Drucksache:
790/2022
GZ:
4810-00
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Verlängerung bestehender Ermächtigungen sowie neue Ermächtigungen im Zuge der Wohngeldreform als Teil des Entlastungspaketes III (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 30.11.2022, GRDrs 790/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
I Verlängerung bestehender Ermächtigungen
1.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, die mit GRDrs. 606/2021 eingerichteten und im Folgenden aufgelisteten Ermächtigungen bis zum 31.12.2025 zu verlängern:
a) 5,4 Vollzeitkräfte (VZK) in EG 9a TVöD als Sachbearbeitung im Bereich Wohngeld
b) 1,0 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeitung für Widersprüche und Klagen im Bereich Wohngeld
c) 0,5 VZK in EG 9c TVöD als Teamleitung (bisher Fachberatung) im Bereich Wohngeld
d) 0,5 VZK in EG 5 TVöD als Mitarbeiter*in Sekretariat und Aktei im Bereich Wohngeld
1.2 Über die Stellenschaffung - als Verstetigung für die entsprechenden Ermächtigungen - ist in dem auf den Abschluss der Personalbemessung folgenden Stellenplanverfahren zu entscheiden.
2. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 474.320 Euro im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
Für die Jahre 2024 und 2025 wird der Personalaufwand i. H. v.
474.320
Euro bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.
II Einrichten weiterer Ermächtigungen zur Bewältigung der Antragsmehrung im Zuge der Wohngeldreform als Teil des Entlastungspaketes III (Wohngeld-Plus-Gesetz)
3.1 Vom unabweisbaren und vordringlichen Personalbedarf im Umfang von 40,5 Ermächtigungen zur Umsetzung der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort befristet bis zum 31.12.2025 folgendes Personal zu beschäftigen:
a) 26,5 Vollzeitkräfte (VZK) in EG 9a TVöD als Sachbearbeitung im Bereich Wohngeld
b) 14,0 VZK in EG 8 TVöD als Mitarbeiter*in im Unterstützungsbereich Wohngeld
3.2. Das Personal darf unbefristet eingestellt werden.
4. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 1.625.150 Euro im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken. Für die Jahre 2024 und 2025 wird der Personalaufwand i. H. v. 2.470.500,00 Euro bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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