Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
430
9
VerhandlungDrucksache:
790/2022
GZ:
4810-00
Sitzungstermin: 30.11.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Verlängerung bestehender Ermächtigungen sowie neue Ermächtigungen im Zuge der Wohngeldreform als Teil des Entlastungspaketes III (Wohngeld-Plus-Gesetz)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 30.11.2022, GRDrs 790/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

I Verlängerung bestehender Ermächtigungen

1.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, die mit GRDrs. 606/2021 eingerichteten und im Folgenden aufgelisteten Ermächtigungen bis zum 31.12.2025 zu verlängern:
1.2 Über die Stellenschaffung - als Verstetigung für die entsprechenden Ermächtigungen - ist in dem auf den Abschluss der Personalbemessung folgenden Stellenplanverfahren zu entscheiden.

2. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 474.320 Euro im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken. II Einrichten weiterer Ermächtigungen zur Bewältigung der Antragsmehrung im Zuge der Wohngeldreform als Teil des Entlastungspaketes III (Wohngeld-Plus-Gesetz)

3.1 Vom unabweisbaren und vordringlichen Personalbedarf im Umfang von 40,5 Ermächtigungen zur Umsetzung der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort befristet bis zum 31.12.2025 folgendes Personal zu beschäftigen: 3.2. Das Personal darf unbefristet eingestellt werden.

4. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 1.625.150 Euro im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken. Für die Jahre 2024 und 2025 wird der Personalaufwand i. H. v. 2.470.500,00 Euro bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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