Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
417
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VerhandlungDrucksache:
508/2011
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 26.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau/Erweiterung städt. Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbez. Untertürkheim;
- Neubau Großglocknerstr. 49 u. 51 (Vorprojektbeschl.),
- Sanierung/Erweiterung Sattelstr. 73 (Vorprojektbeschl.),
- Ötztaler Straße 11 u. 13 (Sachstand)

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.09.2011, nicht öffentlich, Nr. 149

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.10.2011, öffentlich, Nr. 480

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist angeheftete gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 07.09.2011, GRDrs 508/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 2-gruppigen Kindertageseinrichtung in der Großglocknerstraße 49 und 51 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.864.000 € wird zugestimmt. In den Kosten enthalten ist die Herrichtung der Außenanlagen in Höhe von 120.000 €, Abbruchkosten in Höhe von 70.000 € und Einrichtungskosten in Höhe von 50.000 €. Die erforderlichen Mittel werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2012/
2013 angemeldet. 2. Der Sanierung und Erweiterung der 1-gruppigen Tageseinrichtung in der Sattelstraße 73 um einen zweigeschossigen Neubau und einen Verbindungsbau zu einer 3-grupp-igen Kindertageseinrichtung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.123.000 € wird zugestimmt. In den Kosten enthalten ist die Herrichtung der Außenanlagen in Höhe von 161.500 € und Einrichtungskosten in Höhe von 65.000 €. Die erforderlichen Mittel werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. 3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, für die beide Bauvorhaben Großglocknerstraße 49 und 51 sowie Sattelstraße 73 die Architekten und Fachingenieure gemäß HOAI bis Leistungsphase 4 und vorbehaltlich der Finanzierung der Maßnahmen im Doppelhaushalt 2012/2013 und der Finanzplanung bis Leistungsphase 5 und Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50% der Bauleistungen wird zugestimmt. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (Routineprojekte) wird auf Projektbeschlüsse verzichtet.

4. Der ursprünglich geplante Abbruch und Neubau der Ötztalerstraße 13 kommt im Doppelhaushalt 2010/11 nicht zur Ausführung. Unter Berücksichtigung von zukünftigen Flächenpotenzialen an der angrenzenden Wilhelmschule sollen mehr Kita-Plätze geschaffen werden. Vom Sachstand wird Kenntnis genommen und es werden Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 80.000 € zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet.

Die bereits im Haushalt 2010/2011 vorhandenen Mittel in Höhe von 2.798.000 € werden bei der Finanzierung und der Aufnahme der Maßnahmen Großglocknerstraße 49 und 51 und Sattelstraße 73 in den Doppelhaushalt 2012/2013 berücksichtigt.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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