Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 3503.07.01
GRDrs 372/2013
Stuttgart,
12/05/2013



Württembergische Staatstheater Stuttgart
- Mehrbedarf 2013
- Übernahme Mehrkosten Sanierungsmaßnahmen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.12.2013
19.12.2013



Beschlußantrag:

1. Die Stadt wird die planmäßige Rate von 3.717.950 Euro zur Mitfinanzierung des Sanierungsprogramms im Jahr 2013 in voller Höhe an das Land überweisen. Der am 20.12.2012 gefasste Beschluss (GRDrs 862/2012, Niederschrifts-Nr. 270, TOP 9) wird in Bezug auf den darin enthaltenen Beschlussantrag Nr. 2 hiermit aufgehoben.

2. Überplanmäßiger Mehraufwand im Jahr 2013

2a. Die Stadt übernimmt Mehrkosten sowie Einnahmeausfälle, die bei der Sanierungsmaßnahme Schauspielhaus und Verbindungsgebäude entstanden sind, je hälftig in Höhe von insgesamt 3.400.000 Euro (Anteil Stadt).

2b. Zusätzliche Kosten für Intendantenwechsel beim Staatstheater werden hälftig in Höhe von insgesamt 600.000 Euro (Anteil Stadt) übernommen.

2c. Zusätzliche Kosten für die hälftige Übernahme der Miete Probenzentrum ab 2013 werden in Höhe von insgesamt 298.000 Euro (Anteil Stadt) übernommen.

2d. Der vom Land für das Jahr 2013 geltend gemachte städtische Anteil für Tariferhöhungen in Höhe von 665.700 Euro wird übernommen.

2e. Die zur Finanzierung der unter Ziffer 2a. bis 2d. aufgeführten Mehrkosten erforderlichen Mittel von insgesamt 4,964 Mio. Euro werden im Teilhaushalt des Kulturamtes, AB 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 431 – Transferaufwendungen, überplanmäßig im Haushaltsjahr 2013 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve.

2f. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Finanzierungsvereinbarung für Baumaßnahmen der Württembergischen Staatstheater vom 29. Juli 2010 entsprechend zu ergänzen.

3. Die vom Land für die Jahre 2014 und 2015 gegenüber dem bisherigen Planungsstand zusätzlich geltend gemachten Tariferhöhungen sowie die hälftige Übernahme der Miete Probenzentrum wirken sich in einem höheren Bedarf von rund 1,1 Mio. Euro pro Jahr aus. Die erforderlichen Mittel werden in die Änderungsliste zum DHH 2014/2015 aufgenommen.

4. Die Beschlussantragsziffer 3 steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Beschlussfassung im Gemeinderat über den DHH 2014/2015.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 1 des Staatstheatervertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart tragen die Vertragspartner je zur Hälfte sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben. Diese Regelung gilt auch für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (ausgenommen denkmalpflegerische Verpflichtungen des Landes). Sie gilt ferner auch in vollem Umfang für die Ballettschule der Staatstheater Stuttgart.

Die Stadt vertrat hinsichtlich der Beteiligung an Mehrkosten / Einnahmeausfällen der Staatstheater aus der Sanierung Schauspielhaus, Übernahme Intendantenkosten etc. über Monate hinweg eine andere Auffassung als das Land. Nach diversen Abstimmungsgesprächen zwischen Land und Stadt konnte Ende des Jahres 2013 eine Einigung erzielt werden.

Die getroffenen Regelungen und deren finanziellen Auswirkungen sind der ausführlichen Begründung zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel werden im THH 410 des Kulturamtes, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 43100 Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke bereitgestellt.

Die Deckung der Mehrkosten im Haushaltsjahr 2013 von insgesamt 4.963.700 Euro (s. Beschlussantragsziffern 2a. bis 2d.) erfolgt aus der Deckungsreserve.

Der sich aus den vom Land für die Jahre 2014 und 2015 mitgeteilten Tariferhöhungen ergebende Mehrbedarf wird in die Änderungsliste zum DHH 2014/2015 aufgenommen.

Die vom Land für die Jahre 2014 und 2015 gegenüber dem bisherigen Planungsstand zusätzlich geltend gemachten Tariferhöhungen sowie die hälftige Übernahme der Miete Probenzentrum wirken sich in einem höheren Bedarf von rund 1,1 Mio. Euro pro Jahr aus. Die Beschlussantragsziffer 3 steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Beschlussfassung im Gemeinderat über den DHH 2014/2015.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 178/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion: Kulturbaustelle Staatstheater



Fritz Kuhn

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung



Ausführliche Begründung


1. Auszahlung erhöhter Baukorridor

Mit Beschluss vom 20. Dezember 2012 (GRDrs 862/2012, Ziff. 2 des Beschlussantrages) wurde die Auszahlung der städtischen Beteiligung an den Sanierungsmaßnahmen bis zur Klärung der Verantwortlichkeiten auf die in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten Beträge beschränkt.

Mit Schreiben vom März 2013 hat das Land nachvollziehbar dargelegt, dass für die Sanierung des Opern­hauses bisher nicht nur die im Verwaltungsrat ausdrücklich beschlossenen 5,5 Mio. Euro angefallen sind, sondern auch Planungskosten von 1.160.000 Euro, sowie Planungskosten für das am 30. November 2007 vom Verwaltungsrat ursprünglich beschlossene Bauprogramm für das Opernhaus von bisher 892.000 Euro. Damit ändert sich die Berechnung der Mittel, die aus städtischer Sicht ausbezahlt werden können:

Sanierung Schauspielhaus
24.000.000 Euro
Sanierung Verbindungsgebäude
10.000.000 Euro
Ausstattung Probengebäude und Studiobühne
3.600.000 Euro
Architektenwettbewerb Ballettschule
300.000 Euro
Opernsanierung – Baukosten
5.500.000 Euro
– Planungskosten
2.052.000 Euro
Summe
45.452.000 Euro
Stadtanteil
22.726.000 Euro

Seit 2008 überweist die Stadt für das Sanierungsprogramm jährlich planmäßig an das Land:
    Aufgestockter Baukorridor/Jahr
    2.500.000 Euro
    Anteilig aus regulärem Baukorridor
    1.217.950 Euro
    Summe
    3.717.950 Euro

Bis Ende 2012 wurden 5 Jahresraten à 3.717.950 Euro, also insgesamt 18.589.750 Euro überwiesen. Die Stadt muss demnach noch 4.136.250 Euro leisten, davon in 2013 die vereinbarte Rate von 3.717.950 Euro in voller Höhe.


2. Intendantenwechsel

Die Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur der Landesregierung hat vorgeschlagen, 2013 insgesamt 1.200.000 Euro (Stadtanteil 600.000 Euro) als hälftige Mitfinanzierung der Intendantenwechsel Oper (2011) und Schauspiel (2013) in den Haushalten von Land und Stadt bereitzustellen. Das Verfahren entspricht der Handhabung beim Staatstheater Karlsruhe.

Im Rahmen verschiedener Gespräche zwischen Land und Stadt im Jahr 2013 ist man übereingekommen, einen Mitfinanzierungsanteil von 600.000 Euro (Stadtanteil) den Gremien zur Entscheidung vorzuschlagen.

3. Mehrkosten Sanierung Schauspielhaus und Verbindungsgebäude

Im Laufe des Jahres 2013 wurden mehrere Gespräche zwischen Stadt und Land zu diesem Themenkomplex geführt, deren Ergebnisse nun den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden:

Strittige Kosten insgesamt:5,80 Mio. Euro
abzüglich Regress2,20 Mio. Euro
3,60 Mio. Euro 1,8 Mio. Euro Stadtanteil

Als weiteres wurde vereinbart, dass die Stadt Einnahmeausfälle, die durch die Verzögerung der Wiedereröffnung am Standort Schlossgarten entstanden sind, in Höhe von 1.600.000 Euro (Stadtanteil) trägt.

Dies bedeutet in Summe (lfd. Nr. 2 und 3), dass die Stadt rund 4 Mio. Euro an Mehrkosten in Bezug auf die Sanierung Schauspiel sowie die Intendantenwechsel tragen wird. Die Finanzverwaltung überarbeitet dazu die Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2010.


4. Übernahme der Miete Probenzentrum

In der Finanzierungsvereinbarung zur Sanierung vom Juli 2010 (GRDrs 581/2010) wurde vereinbart, dass die Mietzahlungen für das Probenzentrum in den Jahren 2010 bis 2012 gemeinsam von Stadt und Land je zur Hälfte zusätzlich finanziert werden. Über die Finanzierung ab 2013 sollte neu entschieden werden.

In den Abstimmungsgesprächen zwischen Stadt und Land, die im September 2013 abgeschlossen wurden, wurde vereinbart, diese hälftige Aufteilung der Miete auf Dauer fortzusetzen.

Diese Regelung führt zu einem Mehrbedarf in 2013 von 298.000 Euro gegenüber dem Haushaltsansatz. In 2014 und 2015 müssen die Planansätze entsprechend erhöht werden.


5. Tarifsteigerungen 2013 – 2015

Es besteht Konsens zwischen Land und Stadt, dass Tarifsteigerungen durch Erhöhung der Zuweisungen aufgefangen werden sollen. Da die Entwicklung von Tarifsteigerungen und die daraus resultierenden Nachzahlungen für Vorjahre bei der Aufstellung des Haushaltsplans nur geschätzt werden können, ergeben sich bei der Veranschlagung des städtischen Zuschusses für die Württembergischen Staatstheater Abweichungen, die durch eine Fortschreibung der Planzahlen beim Land ausgelöst werden.

Aufgrund der Einigung der Tarifparteien im März 2013 wurden die Tabellenentgelte ab 01.01.2013 um 2,65 % und ab 01.01.2014 um weitere 2,95 % gegenüber der ursprünglichen Planung mit jeweils 1,5 % angehoben.

Die aktuellen Mehrbedarfe gegenüber den im Frühjahr 2013 für 2014/2015 übermittelten Werten wurden vom Land mit 813.300 Euro bzw. 825.300 Euro errechnet.


6. Finanzielle Gesamtsicht

Übersicht
2013
2014
2015
ENTWURF
ENTWURF
in Euro
in Euro
in Euro
Theaterbetrieb
80.916.300
82.801.200
84.043.200
Investitionen/Kulissenlager
6.754.000
6.754.000
6.754.000
Erhöhter Baukorridor
gem. Finanzierungsvereinbarung 2010
5.000.000
5.000.000
3.848.000
Zwischensumme
92.670.300
94.555.200
94.645.200
+ Kosten Intendantenwechsel
1.200.000
+ Einnahmeausfälle
3.200.000
+ Mehrkosten Schauspielhaus
3.600.000
Summe Zuschuss Staatstheater
100.670.300
94.555.200
94.645.200
    davon Anteil Stadt 50%
50.335.150
47.277.600
47.322.600
    verfügbar aus Überzahlung 2012:
-70.037
    bisher veranschlagt (DHH):
-45.301.495
-46.166.300
-46.199.300
im städtischen Haushalt derzeit nicht finanziert
4.963.700
1.111.300
1.123.300
davon
    Mehraufwendungen
4.000.000
    Tarifanpassung (nach Planaufstellung Stadt)
665.700
813.300
825.300
    Übernahme Mietanteil Probenzentrum
298.000
298.000
298.000

Die Deckung des überplanmäßigen Mehraufwands im Jahr 2013 erfolgt aus der allgemeinen Deckungsreserve; die gegenüber dem HH-Planentwurf für die Jahre 2014 und 2015 zusätzlich erforderlichen Mittel von je 1,1 Mio. Euro (gerundet) werden in die Änderungsliste zum Doppelhaushalt 2014/2015 aufgenommen.


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