Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 436/2023
Stuttgart,
07/12/2023


Kulturförderung - Verstetigung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Der einzige vorliegende Antrag, bei dem es ausschließlich um eine Verstetigung der Förderung geht, ist der der KulturRegion Stuttgart – biennales Festival.

Beschluss zum DHH 2022/2023: Gewährung einer einmaligen Projektförderung in Höhe von 80.000 EUR für das Jahr 2022 (Festivalausgabe „Lebenswert“) und einmalige Projektförderung in Höhe von 40.000 EUR in 2023 und 40.000 EUR in 2024,

beantragt ab 2024: Verstetigung der Projektförderung in Höhe von 40.000 EUR ab 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung: Verstetigung der Projektförderung in Höhe von 40.000 EUR p.a. ab 2025 (Projektförderung je biennaler Festivalausgabe somit 80.000 EUR)

Die Stadt Stuttgart unterstützt den Verein KulturRegion Stuttgart e. V. durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der auf der Grundlage der Einwohner*innenzahl jährlich neu festgesetzt wird. 2022 betrug dieser 48.225,44 EUR.
Nachdem in früheren Doppelhaushalten jeweils einmalig Fördermittel in Höhe von 80.000 EUR bis 120.000 EUR bereitgestellt wurden, um das biennal stattfindende Festival zu unterstützen, wurde zum DHH 2022/2023 durch den Gemeinderat für die Festivalausgabe 2024 eine neue Handhabung beschlossen. Anstelle einer einmaligen Förderung wurden der KulturRegion mit Beschluss zum letzten Doppelhaushalt für die kommende Festivalausgabe 40.000 EUR in 2023 und 40.000 EUR in 2024 zur Verfügung gestellt. Hintergrund war der lange Planungsvorlauf für Großprojekte sowie eine bessere Planbarkeit mit den Kooperationspartner*innen bei jährlichen Förderraten. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, sodass das bevorstehende Festival „Grenzen“, für das das jüngst auf Bundesebene ausgezeichnete, interdisziplinäre Stuttgarter Performer*innen-Duo Herbordt/Mohren gewonnen werden konnte, verlässlicher geplant werden kann.
Gleichzeitig hatte die KulturRegion eine Mittelverstetigung ab 2023 in benannter Höhe beantragt, jedoch wurden die Mittel durch den Gemeinderat nur für die Festivalausgabe 2024 beschlossen. Um auch im Rahmen des darauffolgenden Festivals 2026 einen Stuttgarter Beitrag zum Großprojekt der KulturRegion realisieren zu können, wird zum DHH 2024/2025 eine Verstetigung der Mittel in Höhe von 40.000 EUR p.a. beantragt, sodass pro Festivalausgabe insgesamt 80.000 EUR zur Verfügung stehen, um konkretere Vorarbeiten leisten und anspruchsvolle Projekte umsetzen zu können.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
KulturRegion Stuttgart – biennales Festival/430
40,0
40,0
40,0
40,0
Finanzbedarf
40,0
40,0
40,0
40,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
KulturRegion Stuttgart – biennales Festival/430
40,0
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

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