Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 150/2023
Stuttgart,
03/07/2023



Grundhafte Instandsetzung des Leuzetunnels



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.03.2023
29.03.2023
30.03.2023



Beschlußantrag:

1. Den Arbeiten zur grundhaften Instandsetzung der 1. und 2. Leuzeröhre im Verlauf der Bundesstraßen 10 und 14, sowie deren Auswirkungen auf Folgeprojekte, wird zugestimmt.

2. Der Aufwand in Höhe von 14.000.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660
- Tiefbauamt, Amtsbereich 6605440 - Bundesstraßen KontenGr. 42120 - Unterhaltung
sonstiges unbewegliches Vermögen wie folgt gedeckt:

3. Der zusätzliche Mittelbedarf von 14.000.000 EUR wird wie im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt gedeckt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 14.000.000 EUR sämtliche erforderliche Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.





Begründung:


Im Zuge des Bauprojekt B 10/B 14 Verbindung am Leuze sollten die bestehende 1. und 2. Leuzeröhre aus dem Jahr 1973 mit neuer Tunnelbetriebstechnik ausgestattet werden sowie die Straßendeckschicht erneuert und der untere Wandbereich instandgesetzt werden. Weitere Maßnahmen waren nicht vorgesehen.

Im Vorfeld der anstehenden Arbeiten wurden erweiterte Bauwerksuntersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse einen deutlich höheren Instandsetzungsbedarf als ursprünglich angenommen erfordern. Eine Finanzierung über das Instandhaltungsbudget des Tiefbauamts wurde angestrebt, was jedoch aufgrund des Umfangs nicht möglich ist.

Mit Beginn der Sanierungsarbeiten wurde der tatsächlich notwendige Umfang für die Instandsetzung sowie die zeitlichen Auswirkungen auf den Bauablauf mit Auswirkungen auf die Folgegewerke offenkundig.

In den Bodenplatten der Bestandsröhren sind durch Frosttausalzeinwirkung deutlich erhöhte Chloridwerte festgestellt worden, welche bereits zu Korrosionsschäden an den Bewehrungseisen geführt haben. Dies macht eine Instandsetzung zwingend notwendig. Aus statischen Gründen kann die Bodenplatte jedoch nicht flächig, sondern nur abschnittsweise saniert werden, was sowohl den Aufwand als auch den Zeitbedarf erheblich erhöht.

Damit ist es gegenüber der ursprünglichen Planung erforderlich, den kompletten Straßenaufbau sowie die seitlichen Bankette inklusive Leerrohrtrassen auszubauen und zu erneuern. Zusätzlich wird die Bodenplatte nach erfolgter Instandsetzung mit einer, nach Stand der Technik, notwendigen Abdichtung versehen.

Die oben aufgeführten Maßnahmen haben eine zusätzliche Bauzeit von ca. 10 Monaten je Tunnelröhre zur Folge.

Da die zusätzlichen Instandsetzungsmaßnahmen verkehrlich nur im Zuge des Bauablaufs der B 10/B 14 Umbaumaßnahme am Leuzeknoten ausgeführt werden können, hat die Bauzeitverlängerung ebenso Auswirkungen auf die Folgegewerke und Ingenieurleistungen.


Finanzierungsbedarf durch die Instandsetzung

Baukosten Instandsetzung der Leuzeröhren: rd. 9,5 Mio. EUR

Instandsetzung Bodenplatten, Tunnelfugen und Entwässerung, Erneuerung des Straßenaufbaus und der Leerrohrtrassen, neue Sohlabdichtung der Bodenplatte. Sowie längere Vorhaltung Baubüro, Bauleiter, Projektleitung, Poliere, Planer, Verkehrssicherung, Bauzäune, Baugeräte.


Zusätzliche Aufwendungen Ingenieurbüros: rd. 2,5 Mio. EUR

Bauoberleitung und Bauüberwachung Ingenieurbau sowie Bauüberwachung Betriebstechnik. Umplanung Instandsetzungskonzept, Anpassen Straßenbauplanung und betriebstechnische Planung.


Mehrkosten bei Folgegewerken der Maßnahme B 10/B 14
Verbindung am Leuze durch verlängerte Bauzeit: rd. 2,0 Mio. EUR

Auf Grund späterer Ausschreibungszeitpunkte und Bauzeiträumen von bestehenden Aufträgen entstehende Mehrkosten durch Baupreis- und Materialpreissteigerungen.


Budget für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken:
Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand in Höhe von 14,0 Mio. EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 Tiefbauamt, Amtsbereich 6605440 - Bundesstraßen KontenGr. 42120 - Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen gedeckt.

Der Mittelbedarf im Jahr 2023 in Höhe von 5,0 Mio. EUR ist im Nachtragshaushaltsplan 2023 berücksichtigt. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zum Nachtragshaushaltsplan 2023 durch den Gemeinderat und der Genehmigung des Nachtragshaushaltsplans durch das Regierungspräsidium. Die erforderlichen Aufwendungen in den Jahren 2024 und 2025 werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltplans 2024/2025 berücksichtigt.

Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 1,0 Mio. EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 in der Pauschale im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen berücksichtigt. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung in Höhe von 5 % pro Jahr bis Mitte der Bauzeit (prognostizierte Baupreissteigerung) sowie ein Zuschlag für Bauherrenrisiken berücksichtigt, bis zur Fertigstellung im Jahr 2025 können weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.




Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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