Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1094/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Lernmittel/Schulbudgets

Beantwortung / Stellungnahme

Wir verweisen auf die Stellungnahme zum Bürgerhaushalt Platz 81.

Lernmittelfreiheit
In Baden-Württemberg ist die Lernmittelfreiheit in Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung geregelt. § 94 Schulgesetz lautet dazu: „Der Schulträger hat den Schülern alle notwendigen Lernmittel mit Ausnahme von Gegenständen geringen Wertes leihweise zu überlassen, sofern die Lernmittel nicht von den Erziehungsberechtigten oder den Schülern selbst beschafft werden.“ Was im Einzelnen notwendige Lernmittel sind, ergibt sich auf der Grundlage des Lernmittelverzeichnisses. Welche Lernmittel grundsätzlich zu überlassen sind, ist in der Lernmittelverordnung geregelt (LMVO). Nicht einzeln aufgeführte Lernmittel (wie z.B. Arbeitshefte, Kopien, Ganzschriften usw.), werden durch Pauschbeträge zur Verfügung gestellt.

Entwicklung des Lernmittelbudgets (alle Angaben in EUR)

Kostenart BeschreibungSchulart
Zuweisung 2011
Verfügt
2011
Zuweisung 2012
Verfügt
2012
Zuweisung 2013
Verfügt 2013
Lernmittel in der Hand des SchülersGS/GWRS
890.891,10
904.993,06
860.192,70
933.990,57
876.888,00
761.134,87
Lernmittel in der Hand des SchülersRealschulen
407.818,62
293.485,96
414.243,72
287.820,80
416.171,25
211.442,06
Lernmittel in der Hand des SchülersGymnasien
1.039.042,25
795.261,83
1.043.460,90
707.640,33
994.855,75
606.423,77
Lernmittel in der Hand des SchülersFörderschulen
23.686,20
34.778,96
21.102,80
28.064,67
21.305,09
21.841,48
Lernmittel in der Hand des SchülersSonderschulen
21.170,50
21.471,96
23.922,98
22.479,13
25.115,51
12.710,31
Lernmittel in der Hand des SchülersGewerbliche Schulen
983.025,00
818.671,03
933.875,62
804.859,18
910.161,26
622.275,54
Lernmittel in der Hand des SchülersKaufmännische Schulen
640.153,07
542.765,70
636.068,37
491.220,01
641.681,56
377.400,95
Lernmittel in der Hand des SchülersHauswirtschaft-liche Schulen
131.914,79
55.333,63
128.978,45
57.703,40
132.098,78
79.887,89
Lernmittel in der Hand des SchülersJörg-Ratgeb-Schule
66.609,54
43.650,22
68.423,44
39.841,60
69.552,96
24.295,43
Summe
4.204.311,07
3.510.412,35
4.130.268,98
3.373.619,69
4.087.830,16
2.717.412,3

Die Lernmittelbudgets der Schulen wurden zuletzt in den Jahren 2008 bis 2010 in zwei Stufen um insgesamt 1,2 Mio. EUR erhöht. Diese Erhöhung deckte den von den Geschäftsführenden Schulleitern, auf Grundlage von Lernmittelverordnung/-verzeichnis, aufgezeigten Mehrbedarf komplett. Über die Auswahl der Lernmittel und den Mittelverbrauch bestimmt die Schule selbst. Sie hat dabei den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung zu beachten.

Wenn nun, wie vom GEB aufgezeigt, einige Schulen die Eltern um einen Kostenbeitrag für Lernmittel bitten, ist dies zunächst einmal grundsätzlich nicht rechtswidrig. Die Eltern können aber nicht gezwungen werden, diesen Kostenbeitrag zu leisten, wenn es sich dabei um notwendige Lernmittel handelt, die nach dem Schulgesetz von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt werden müssten. Diese Information bzw. Klarstellung muss aber im Einzelfall von der Schule kommen, da dort die Auswahl der Lernmittel vorgenommen wird.

Der Mittelverbrauch ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Ein höherer Mittelverbrauch kann bedeuten, dass die Schule auf ein neues Buch umgestellt hat, das sie nach Vorgaben des Ministeriums nun für fünf Jahre einsetzen soll. Nicht verbrauchte Mittel können darauf schließen lassen, dass die Schule für die Umstellung auf ein anderes Buch Mittel anspart. Aufgrund der anstehenden Bildungsplanreform 2014/2015 hat das Kultusministerium aktuell um Zurückhaltung bei der Beschaffung von Büchern gebeten, was wiederrum vermehrt zu weiteren Ansparungen führen kann.

Entwicklung der Schulbudgets (alle Angaben in EUR):
(Umfasst den Bereich: Lernmittel und den Bereich: Lehr-und Unterrichtsmaterial, Geschäftsaufwendungen, Bürobedarf, Unterhalt und Erwerb von beweglichen Vermögen: Beide Bereiche sind gegenseitig deckungsfähig.)

Budget 2011
Ausgaben
Budget 2012
Ausgaben
Übertrag
Budget 2013
inkl. Übertrag aus 2010
2011
inkl. Übertrag aus 2011
2012
aus 2012 auf 2013
Inkl. Übertrag aus2012
GS und GWRS
3.016.844,87
2.578.490,78
2.883.467,04
2.441.950,38
442.312,99
2.989.741,64
Realschulen
1.227.498,82
1.065.250,95
1.242.474,00
1.006.988,97
235.874,80
1.350.013,52
Gymnasien
3.449.075,42
2.364.952,31
3.502.832,16
2.372.414,22
1.137.290,30
3.480.849,77
Berufliche Schulen
7.997.443,81
6.308.846,48
8.930.865,55
6.124.129,66
2.805.740,64
9.410.220,98
Förder- und Sonder-schulen
615.115,31
553.333,54
600.092,79
505.790,42
96.321,16
647.594,03
Sonderschulkindergärten
67.343,92
56.989,60
68.741,37
49.703,90
18.141,20
76.778,44
Jörg-Ratgeb-Schule
237.937,48
168.035,99
246.450,79
142.924,17
103.526,62
272.684,57
Summe
16.611.259,63
13.095.899,65
17.474.923,70
12.643.901,72
4.839.207,71
18.227.882,95

In den Bereichen, Lehr- und Unterrichtsmaterial, Geschäftsaufwendungen, Bürobedarf, Unterhalt und Erwerb beweglichen Vermögens, fand nach den Vorgaben der Haushaltsplanerstellung kein Ausgleich der Kostensteigerung/Inflation statt. Auch die teilweise hier vorgenommenen Kürzungen im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurden nicht zurückgenommen.

Im Rahmen der Schulbudgetierung können positive und negative Restbeträge ins Folgejahr übertragen werden. In den letzten Jahren ist eine Zunahme der Ansparungen festzustellen, die sich teilweise darin begründet, dass Schulen aufgrund von laufenden Sanierungen diese Beschaffungen zeitlich schieben oder für größere Investitionen (z. B. Maschinen) ansparen. Das Schulverwaltungsamt geht überdurchschnittlichen Überträgen konsequent nach und klärt mit der Schulleitung, wofür diese Ansparungen getätigt werden. So kann gemeinsam ein wirtschaftlicher Mittelverbrauch sichergestellt werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

442 Ziff. I Nr. 1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion,
494 CDU-Gemeinderatsfraktion,
593 Pkt. III Budgets für Lernmittel SPD-Gemeinderatsfraktion,
839 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft





Dr. Susanne Eisenmann