Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5622-23
GRDrs 510/2013
Stuttgart,
06/19/2013



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V., Sanierung der Sanitärbereiche und Erneuerung Sandfilter




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.06.2013
03.07.2013



Beschlußantrag:

1. Dem Schwimmverein Cannstatt e.V. wird zur Sanierung der Sanitärbereiche und zum Austausch der Sandfilteranlage im vereinseigenen Schwimmbad (Mombach-Bad) im Stadtbezirk Cannstatt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 48.000 EUR bewilligt. 1.1 Darüber hinaus wird dem Schwimmverein Cannstatt e. V. für das Vorhaben ein Sonderzuschuss in Höhe von 40.000 EUR bewilligt, der aus städtischem Interesse und zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erforderlich ist.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungs-bescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Stuttgarter Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom Januar 2012 Anwendung. 4. Finanzierungsbeschluss

4.1 Die Auszahlung in Höhe von insgesamt 88.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2013 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen gedeckt.

4.2 Die Mittel werden im Rahmen der Zuständigkeiten durch die Stadtkämmerei bereit gestellt.


Begründung:


1. Angaben zum Verein

2. Angaben zum Bauvorhaben

Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung:

Gemäß der vom Schwimmverein Cannstatt nach einer Ausschreibung der Maßnahmen vorgelegten Angebote und der vom Württembergischen Landessportbund e. V. (WLSB) als plausibel anerkannten Kostenberechnung, verursacht das Vorhaben ohne gesetzliche Mehrwertsteuer einen Aufwand von 120.000 EUR.

Die Kosten sollen durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüsse der Stadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 48.000 EUR (40 % der Bau­kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt (Ziff. 2.3.1). Trotz des städtischen „Regelzuschusses“ ist der Schwimmverein Cannstatt nicht in der Lage, die Gesamtfinanzierung des Projekts durch Eigenmittel oder Kredite sicherzustellen. Im Hinblick auf das besondere Interesse der Stadt an der Weiterführung des Bades, insbesondere auch für den Schulsport, soll daher zusätzlich ein Sonderzuschuss in Höhe von 40.000 EUR gewährt werden.

Wie bereits in GRDrs 393/2013 „Stuttgarter Sportförderung Zuschüsse zu Sportbauvorhaben von Vereinen“ dargestellt, wurde im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2012/2013 der Planansatz für Baukostenzuschüsse an die Sportvereine in Höhe von jährlich 935.700 EUR im Jahr 2011 um 45.000 EUR und in den Jahren 2012 bis 2014 um jeweils 350.000 EUR gekürzt, um mit diesen Mitteln rund die Hälfte des städtischen Anteils für die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Halle zu finanzieren. Der Ansatz für Baukostenzuschüsse in den Jahren 2012 bis 2014 wurde somit auf 585.700 EUR reduziert. Diese Kürzung um insgesamt 1.095.000 EUR hat dazu geführt, dass die seit 2012 vom Gemeinderat bewilligten städtischen Baukostenzuschüsse für größere Bauvorhaben der Vereine nicht mehr im jeweiligen Haushaltsjahr finanziert und somit auch nicht entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt ausbezahlt werden können.

Angesichts der dargestellten Kürzungen, kann der Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 88.000 EUR nicht aus dem Budget des Amts für Sport und Bewegung finanziert werden und soll deshalb aufgrund der besonderen Dringlichkeit im Haushaltsjahr 2013 überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzierung des Projekts ist wie folgt vorgesehen:

· Eigenmittel
14.500 EUR
· WLSB-Zuschuss
17.500 EUR
· städtischer Zuschuss gem. RL
48.000 EUR
· Sonderzuschuss der Stadt
40.000 EUR
Gesamtfinanzierung
120.000 EUR

Die benötigten Eigenmittel (inkl. Kreditaufnahme) wurden nachgewiesen.

Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.

Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich im Jahr 2016) durch eine Kreditaufnahme zwischenfinanzieren zu können.

Der städtische Zuschuss gemäß den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sowie der städtische Sonderzuschuss, insgesamt 88.000 EUR, werden im Teilfinanzhaushalt 2013 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen überplanmäßig bereitgestellt.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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