Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5670-02.0
GRDrs 393/2013
Stuttgart,
06/10/2013


Stuttgarter Sportförderung;
Zuschüsse zu Sportbauvorhaben von Vereinen




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.06.2013
03.07.2013

Bericht:

Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2012/2013 wurde der Planansatz für Baukostenzuschüsse an die Sportvereine in Höhe von jährlich 935.700 EUR im Jahr 2011 um 45.000 EUR und in den Jahren 2012 bis 2014 um jeweils 350.000 EUR gekürzt, um mit diesen Mitteln rund die Hälfte des städtischen Anteils für die Sanierung und Erweiterung der Molly-Schauffele-Halle zu finanzieren. Der Ansatz für Baukostenzuschüsse in den Jahren 2012 bis 2014 wurde somit auf 585.700 EUR reduziert. Diese Kürzung um insgesamt 1.095.000 EUR hat dazu geführt, dass die seit 2012 vom Gemeinderat bewilligten städtischen Baukostenzuschüsse für größere Bauvorhaben der Vereine nicht mehr im jeweiligen Haushaltsjahr finanziert und somit auch nicht entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt ausbezahlt werden können. Die Vereine sind dadurch gezwungen, die städtischen Zuschüsse über Kredite zwischen zu finanzieren. Hiervon betroffen sind folgende beschlossene Vorhaben:
Verein / Vorhaben
Baukosten
EUR
Zuschuss
EUR
Bewilligung vom
Finanzierung/
Auszahlung
tus Stuttgart 1867 e.V.
Erweiterung tus-fit
257.000
90.000
18.07.12
2014/2015
BKSV Stuttgart-Nord,
Modernisierung Bowling-Anlagen
800.000
96.500
06.11.12
2015
SportKultur Stuttgart e.V.
Bau Golf-Übungsanlage
663.865
200.000
20.03.13
2015/2016

In der zweiten Lesung Ergebnis-/Finanzhaushalt des Doppelhaushaltsplan-Entwurfs 2010/2011 (Referat KBS, 2. Teil, Niederschriftsnummer 523/HH), in der die Inanspruchnahme von Budgetmitteln des Amts für Sport und Bewegung für Baukostenzuschüsse für die Molly-Schauffele-Halle beschlossen wurde, hat das Amt für Sport und Bewegung bereits darauf hingewiesen, dass mit dieser Kürzung die Leistungsgrenze erreicht bzw. überschritten werde. Die Fraktionen haben daraufhin zugesichert, „dass man bei akut notwendigen Maßnahmen im nächsten Doppelhaushalt großzügiger verfährt“.

Durch die o.g. Kürzung und die folgenden Maßnahmen ist das Budget des Amts für Sport und Bewegung für Baukostenzuschüsse bis einschließlich 2015 bereits ausgeschöpft:

· Vom Gemeinderat bewilligte Zuschüsse, die noch zur Auszahlung anstehen (siehe oben).

· Jährlich rund 80 Vereinsbauvorhaben, über deren Bezuschussung (im Einzelfall bis 31.000 EUR) im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit entschieden wird.

Aktuell liegt der Antrag des VfB Stuttgart auf Zuschuss zum Bau eines Jugendzentrums und eines Funktionsgebäudes für die Platzpflege auf seiner Sportanlage im NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt vor. Die Baugenehmigung für das Vorhaben ist erteilt und der Verein möchte noch dieses Jahr mit den Bauarbeiten beginnen. Nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung könnte dem VfB Stuttgart 1893 e.V. hierzu ein Baukostenzuschuss in Höhe von 763.000 EUR gewährt werden.

Darüberhinaus steht als weiteres Vereinsbauvorhaben die dringende technische Sanierung des vereinseigenen Freibads beim SSV Zuffenhausen an. Für die Sanierung der technischen Einrichtung zur Wasseraufbereitung und Filterung des Beckenwassers benötigt der SSV Zuffenhausen einen städtischen Investitionszuschuss in Höhe von 330.000 EUR. Hiervon könnten 160.000 EUR gemäß den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung gewährt werden. Zusätzlich benötigt der Verein zur Vollfinanzierung der Maßnahme einen „Sonderzuschuss“ in Höhe von 170.000 EUR.

Das Freibad des SSV Zuffenhausen trägt der Nachfrage in weiten Teilen des Stuttgarter Nordens und damit weit über die Grenzen Zuffenhausens hinaus Rechnung. Diese Nachfrage kann von den städtischen Bädern alleine nicht befriedigt werden. Das Bad ist deshalb auch fester Bestandteil der Bäderkonzeption der Landeshauptstadt (vergleiche hierzu auch die GRDrs 793/2007 und 11/2008).

Auch der Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. (SV Cannstatt) hat ein mit höchster Dringlichkeit versehenes Sanierungsvorhaben zur städtischen Förderung angemeldet. Für 75.000 EUR muss der Sandfilter zur Reinigung des Beckenwassers schnellstmöglich erneuert werden. Zudem wäre die hierfür notwendige Betriebsunterbrechung dazu geeignet, zeitgleich die aus hygienischen Gründen dringend angeratene Sanierung der Sanitärbereiche (Duschen und WC’s) mit veranschlagten Kosten von 45.000 EUR durchzuführen, damit hierfür nicht noch einmal eine Betriebsunterbrechung von vier Wochen erfolgen muss. Trotz eines nach den geltenden Förderrichtlinien möglichen städtischen Zuschusses von 48.000 EUR ist der Schwimmverein Cannstatt nicht in der Lage die Gesamtfinanzierung des Projekts durch Eigenmittel oder Kredite sicherzustellen. Im Hinblick auf das besondere Interesse der Stadt an der Weiterführung des Bades, insbesondere auch für den Schulsport, soll daher zusätzlich ein „Sonderzuschuss“ in Höhe von 40.000 EUR gewährt werden. Der erforderliche städtische Investitionszuschuss beläuft sich auf insgesamt 88.000 EUR.

Die Finanzierung der oben genannten Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln ist weder im aktuellen Doppelhaushalt noch innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung 2012 – 2015 möglich. Sowohl die zur Verfügung stehenden Mittel als auch die Verpflichtungsermächtigungen sind bereits ausgeschöpft. Eine auf spätere Jahre verschobene Auszahlung der Zuschüsse (frühestens ab dem Jahr 2016) ginge zu Lasten zahlreicher anderer geplanter Vereinsbauvorhaben und entspräche nicht dem Sinn und Zweck der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung.

Um städtische Zuschüsse für Vereinsbauvorhaben künftig – zumindest ab 2016 - wieder zeitnah auszahlen und damit den Vereinen eine teure Zwischenfinanzierung über Kredite ersparen zu können und um die Zuschüsse an den VfB Stuttgart, den SSV Zuffenhausen und den SV Cannstatt bewilligen zu können, werden im Doppelhaushalt 2014 / 2015 einmalig zusätzliche Mittel für Baukostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 1.181.000 EUR benötigt, darin enthalten sind 210.000 EUR „Sonderzuschüsse“.

Priorisierung Mitteilungsvorlagen:
Das Amt für Sport und Bewegung hat insgesamt 6 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die zweite Priorität.


Finanzielle Auswirkungen


Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)
Zuschüsse zu Sportbauvorhaben von Vereinen
Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
1.181.000
799,5
381,5
Finanzbedarf
1.181.000
799,5
381,5
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

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