Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 55/2020
Stuttgart,
01/29/2020



Förderrichtlinie „Live Music Fonds Stuttgart“ für das Modell der Stuttgarter VeranstalterInnenförderung in Musikspielstätten und -clubs



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.02.2020
19.02.2020



Beschlußantrag:

1. Die in Anlage 1 abgedruckte Richtlinie „Live Music Fonds Stuttgart – Förderfonds für Veranstalterinnen und Veranstalter in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen“ wird beschlossen. Sie tritt am 01.03.2020 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 01.03.2020 angewandt. 2. Für den Fonds stehen laut Beschluss des Gemeinderats zum Doppelhaushalt 2020/21 (GRDrs 512/2019) insgesamt 90.000 EUR zur Verfügung, 80.000 EUR kommen als Förderung zur Ausschüttung, 10.000 EUR erhält das Pop-Büro Region Stuttgart für die Umsetzung des Förderverfahrens.



Begründung:


Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen, Mittel zur Förderung von Veranstalterinnen und Veranstaltern in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen zu Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dadurch Clubs und andere Spielstätten als Orte der Begegnung und Plattformen für einen breiten, interkulturellen Dialog fest in Stuttgart zu verankern. Langfristig soll die Quantität und Qualität der musikalischen Darbietungen gesteigert werden, um sowohl die kulturelle Vielfalt als auch den Kreativstandort zu stärken.

Ein möglichst breites Spektrum an Livemusik-Veranstaltungen und -spielstätten ist ein wichtiger Standortfaktor für einen kreativen Wirtschafts- und Kulturstandort, denn es entfaltet eine hohe Anziehungskraft für relevante Peergruppen. Diese kulturell wertvollen Prozesse werden jedoch von wirtschaftlichen Gegebenheiten beeinflusst, die es den Club-BetreiberInnen und VeranstalterInnen oft erschweren, Nachwuchs-KünstlerInnen und -DJs in ihrem Programm zu platzieren. Somit liegt in Stuttgart und anderen Großstädten folgende Situation vor:
Das Fördermodell „Live Music Fonds Stuttgart“ nimmt die Ergebnisse einer statistischen Datenerhebung zur Situation der Clubs und MusikveranstalterInnen in Stuttgart auf, die das Pop-Büro Region Stuttgart im Auftrag des Kulturamts in Zusammenarbeit mit Dunstan Music GbR/Dunstan Media House durchgeführt hat. Basierend darauf hat das Pop-Büro Region Stuttgart eine Handlungsempfehlung für ein neues VeranstalterInnen- und Clubfördermodell entwickelt, das sich am Hamburger „Live Concert
Account“ orientiert, jedoch zugeschnitten wurde auf die Stuttgarter Verhältnisse. Da mit dem Förderfonds Vielfalt und Innovation angeregt werden sollen, bezieht er sich auf kleinere Veranstaltungen bis 400 BesucherInnen bei einem Eintrittspreis von maximal 20 EUR. Die Unterteilung der Summe in drei Ausschüttungen mit jeweils unterschiedlichen Ausrichtungen ermöglicht zudem eine differenzierte Förderung, die in dieser Form bundesweit einmalig ist.


Mit der Umsetzung des Förderverfahrens wurde das Pop-Büro Region Stuttgart beauftragt, das bereits eng mit der VeranstalterInnen-Szene zusammenarbeitet. Diese Verzahnung ist besonders wichtig, weil dem Live Music Fonds ein komplexes – jedoch transparentes – Berechnungsmodell zu Grunde liegt und darum eine gute, umfassende Beratung zu den Antragsunterlagen notwendig ist. Zur Einführung des neuen Fonds im Frühjahr 2020 plant das Pop-Büro Region Stuttgart Workshops für VeranstalterInnen, eine Website mit allen Antragsunterlagen und Informationen sowie verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Im Herbst 2020 kann die Förderung zum ersten Mal ausgeschüttet werden. In enger Zusammenarbeit mit dem Kulturamt wird der Fonds und seine Wirkung in den ersten Jahren evaluiert und auf Basis der Erfahrungswerte gegebenenfalls nachjustiert.


Finanzielle Auswirkungen

Für den „Live Music Fonds Stuttgart“ stehen ab 2020 jährlich 90.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel sind auf der Kontierung Auftrag 417UMUS10, Kostenart 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich – veranschlagt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Anfrage CDU-Gemeinderatsfraktion 54/2019 "Förderung der Hip-Hop-Kultur in Stuttgart"



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Richtlinie "Live Music Fonds Stuttgart - Förderfonds für Veranstalterinnen und Veranstalter in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen"

<Anlagen>



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