Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: 7703-02
GRDrs 1219/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Streuobstwiesen erhalten und pflegen mit Beweidung

Beantwortung / Stellungnahme


Zu Punkt 1.

Für die Erstellung eines Schafbeweidungskonzeptes durch ein externes Büro liegt dem Amt für Umweltschutz ein aktuelles Angebot eines landesweit anerkannten Beweidungsexperten in Höhe von 16.393,44 € vor.

Die Herdengröße und damit sowohl die Investitions- als auch die Unterhaltungskosten richten sich nach der zur Verfügung stehenden Beweidungsfläche, der räumlichen Verteilung der einzelnen Flächen sowie der spezifischen gewünschten Beweidungsintensität. Bei Planungen muss berücksichtigt werden, dass auch genügend stadteigene Flächenkapazität zur Verfügung stehen muss, um die Versorgung mit Winterfutter zu gewährleisten, sofern dies nicht zu gekauft werden soll.

In einer ersten groben Schätzung geht das Amt für Umweltschutz von einer unmittelbar zur Verfügung stehenden möglichen städtischen Weidefläche von mindestens 85 ha aus. Diese Kulisse beinhaltet naturschutzfachlich wertvolle Flächen, die z.Zt. nur unter hohem Aufwand gemäht werden können oder bereits im Auftrag beweidet werden. Explizit noch nicht berücksichtigt sind dabei der Hauptteil städtischer Streuobst-Wiesen, kleinere Grün- oder Ödland-Restflächen, Böschungen oder Steillagen sowie mögliche Waldweide-Flächen. Dieses weitere Flächenpotenzial und damit die Herdengröße und die genauen Investitions- und Unterhaltungskosten (Bau und Unterhalt Schafstall, Beschaffung von Weideeinrichtung wie Zäune, Tränken, Transportmittel, Pflegegeräte etc.) müssen im zu beauftragenden Beweidungskonzept ermittelt werden.

Genaue Aussagen können erst nach Vorlage des Schafbeweidungskonzeptes getätigt werden.

Eine angepasste Beweidung durch Schafe bzw. durch Ziegen kann als Pflegemaßnahme auf Ausgleichsflächen durchgeführt werden. Sofern sich dadurch keine Verschlechterung des Flächenzustands einstellt. Ggf. lässt sich durch eine Beweidung sogar eine Verbesserung des derzeitigen Zustands unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erzielen. Eine mögliche Beweidung ist dabei im Einzelfall zu prüfen.
Als eigenständige Maßnahme im Sinne des Ökokontos ist die Beweidung nicht zu sehen. Sie kann aber unter Umständen als angepasste Pflegemaßnahme zum Erreichen des gewünschten Zielzustandes der Ökokontofläche verwendet werden. Bei einigen Biotoptypen ist sie auch zwingend erforderlich, z.B. Magerweiden, Magerrasen, etc.

Zu Punkt 2.

Für den Doppelhaushalt 2022/2023 wären entsprechend dem Angebot Mittel in Höhe von 16.500 € für die Ausarbeitung eines Beweidungskonzeptes einzuplanen. Erst nach Fertigstellung und Prüfung des Konzeptes können Aussagen zur möglichen Umsetzung getroffen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

333/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Peter Pätzold



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