Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
69/2021
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 24.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau John Cranko Schule
Beteiligung an Mehrkosten
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Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 11.02.2021, GRDrs 69/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Einer hälftigen Beteiligung an Mehrkosten von 4,6 Mio. Euro beim Neubau der John Cranko Schule, somit einem städtischen Anteil von 2,3 Mio. EUR, wird zugestimmt. Die Abwicklung erfolgt über die rechtlich unselbstständige "Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der Württembergischen Staatstheater Stuttgart" der Landeshauptstadt Stuttgart.

2. Die für die Kostenbeteiligung bei der Stiftung zusätzlich benötigten Mittel werden von der Stadt im Wege der Zustiftung ins Stiftungskapital gegeben. Die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 1.721.000 EUR werden im Teilergebnishaushalt 2021 THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Die Mittelbereitstellung ist im Nachtrag 2021 berücksichtigt.

3. Die Auszahlung in Höhe von 2,3 Mio. EUR an das Land ist im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 200 - Stadtkämmerei, im Projekt 7.208900 - Abwicklung Stiftungen/Fonds, Auszahlungsgruppe 7871 - Hochbaumaßnahmen gedeckt. Die Mittelbereitstellung ist im Nachtrag 2021 berücksichtigt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Kotz (CDU) nimmt Bezug auf die Behandlung des Schlussberichts 2017 in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.02.2019, Seite 6 der nicht öffentlichen NNr. 44 (SB - S. 54, Gliederungsnr. 6.2.2.4, Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule) und geht davon aus, dass es seitens der Stadt keine Verpflichtung gibt, sich an Mehrkosten zu beteiligen. In der Vergangenheit sei so auch vorgegangen worden, weshalb dann das Land Mehrkosten alleine übernommen habe. Deshalb werde die CDU-Gemeinderatsfraktion den Beschlussantrag ablehnen. Grundsätzlich erinnert er bezüglich der 30 %igen Kostensteigerung bei einem Neubau in der Verantwortung des Landesbetriebs Vermögen und Bau daran, die Stadt habe zum Ausdruck gebracht, dass man sich bei der Opernsanierung eine andere Struktur überlegen müsse.

Von StR Perc (SPD) wird angeführt, BM Pätzold habe nach Beratungen im Bezirksbeirat Mitte und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik zugesagt, über die Verhandlungsergebnisse mit dem Land zum Thema Durchwegung des Areals der John-Cranko-Schule zu berichten. Dieser Bericht, zu dem mehrfach durch den Bezirksbeirat geäußerten Wunsch, dass seitens des Landes eine Durchwegung ermöglicht wird, stehe aus. Solange Punkte wie dieser nicht geklärt seien, sei es für seine Fraktion schwierig, eine freiwillige Beteiligung der Stadt an Mehrkosten zu unterstützen.

Er, so BM Fuhrmann, habe sich die Finanzierungsvereinbarung nochmals genauer angeschaut. Dort sei geregelt, sollten Mehrkosten entstehen, müsse sich das Land rechtzeitig mit der Stadt ins Benehmen setzen. Dann könne eine Regelung über die Mehrkosten getroffen werden. Vor Jahren habe das Land eine Beteiligung der Stadt an einer ersten Tranche von Mehrkosten gefordert. Dies sei von der Stadt im Jahr 2019 nicht akzeptiert worden, da die formale Anforderung einer rechtzeitigen Information nicht erfüllt gewesen sei. Dabei sei es um bereits im Jahr 2018 bekannte und dokumentierte Kostenansätze gegangen. Aber schon 2019 sei dann seitens des Landes darauf hingewiesen worden, dass weitere Kostenerhöhungen anstünden. Somit könne seitens der Stadt nicht mehr angeführt werden, dass sie nicht frühzeitig darüber informiert worden sei. Die Verwaltung habe sich mit diesen neuerlichen Mehrkosten sehr intensiv befasst und man habe auch von Vermögen und Bau eine detaillierte Auflistung darüber verlangt, wann welche Mehrkosten aus welchem Grund entstanden seien, um dann auf der vertraglichen Basis eine Lösung mit dem Land zu finden. Der frühere Oberbürgermeister, EBM Dr. Mayer und er seien zum Ergebnis gekommen, dass von diesen nachträglichen Mehrkosten nicht alles akzeptiert werde. Letztlich sei, nicht zuletzt in Absprache mit der Stadtkämmerei, dem Land erklärt worden, es könnten 4,6 Mio. € (Anteil der Stadt 2,3 Mio. €) akzeptiert werden, also ein Bruchteil des ursprünglich geltend gemachten Betrages. Dies habe natürlich beim Land keine Akzeptanz gefunden. Darüber hinaus erkläre die Stadt, dass die Zahlung dieser 2,3 Mio. € in Form eines Vergleichs oder eines Entgegenkommens keine rechtliche Verpflichtung für weitere mögliche Nachzahlungen darstelle.

Darauf, dass das Land der Stadt bei anderen Themen, wie beispielsweise Luftreinhaltung, seiner Einschätzung nach nicht entgegenkommt, weist StR Kotz hin. Gegenüber diesem Ratsmitglied unterstreicht der Vorsitzende die erste Geltendmachung von Mehrkosten sei vollumfänglich abgelehnt worden, da diese nicht im Einklang mit der Finanzierungsvereinbarung gestanden habe. Anders verhalte es sich bei der zweiten Mehrkosten-Tranche. Teile davon seien rechtzeitig angemeldet worden. Das angesprochene Protokoll gebe die damals geltende Rechtslage wieder.

Eine Berichterstattung zur Durchwegung wird im Verlauf der Aussprache von StR Winter (90/GRÜNE) ebenfalls befürwortet. Die Durchwegung stellt für StR Kotz ein weiteres Thema dar, bei dem das Land keine Kompromissbereitschaft erkennen lässt. Vor einer Beschlussfassung wünscht sich im weiteren Verlauf StR Körner (SPD) einen Bericht über den Stand der Verhandlungen mit dem Land bezüglich der Durchwegung.


Abschließend stellt BM Fuhrmann fest:

Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Die Beratung soll fortgesetzt werden, sobald ein Bericht zu den Verhandlungen mit dem Land zum Thema Durchwegung erfolgen kann.

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