-Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- soll aufgehoben werden.
Die in der Begründung der Vorlage GRDrs 59/2001 Anlage 1 formulierten Ziele der Sanierung, welche auch in der ausführlichen Begründung aufgeführt werden, konnten im Umfeld des Gesamtvorhabens Stuttgart 21 im wesentlichen erreicht werden. Der Beschluss des Gemeinderats, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Sie ist ortsüblich bekannt zu machen und wird damit rechtsverbindlich. Finanzielle Auswirkungen Der Förderrahmen beträgt 4.686.842 €. Das Verfahren wurde 2001 in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) mit 60 % Anteilsfinanzierung (Bund und Land) aufgenommen. Dies entspricht Fördermitteln von 2.812.105 €, die vollständig ausbezahlt wurden. Beteiligte Stellen Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Ausführliche Begründung Anlage 2: Lageplan Ausführliche Begründung:
Am 15. Februar 2001 hat der Gemeinderat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- beschlossen (GRDrs 59/2001). Das Sanierungsverfahren Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26. September 2001 zur Förderung in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) aufgenommen. Der Förderrahmen beträgt 9.166.667 DM (4.686.842 €).
Sanierungsziele
Aus den vorbereitenden Untersuchungen ergaben sich folgende - in der Begründung der Vorlage GRDrs. 59/2001 Anlage 1 formulierte - Sanierungsziele:
1. Behebung der bestehenden städtebaulichen Mängel und Missstände bei gleichzeitiger Neuordnung und Entwicklung eines städtischen Standortes mit Wohn- und gemischten Nutzungen unter Ausschluss des großflächigen Einzelhandels nach § 11 (3) BauNVO 1990 und Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Bodennutzung. Hierzu gehören auch ggf. notwendige Betriebsverlagerungen, soweit diese der Landeshauptstadt obliegen; 2. Stärkung der Nordbahnhofstraße als städtebaulichem Rückgrat des Gebietes; 3. Entwicklung einer verbesserten Erschließung des Nordbahnhofgeländes insbesondere von Osten in Verlängerung der Mittnachtstraße, Varnbülerstraße und Steinbeisstraße einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs; 4. Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden insbesondere im Bereich der Nordbahnhofstraße unter Wahrung der typischen Baustrukturen und Berücksichtigung ressourcenschonender Bauweisen; 5. Verbesserung des Wohnumfeldes und der Parkierungssituation; 6. Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, sparsamen Erschließung und nachhaltigen Zuordnung von Nutzungen unter Minderung oder Beseitigung bestehender Nutzungskonflikte sowie Beachtung der städtischen Verkehrs- und Lagegunst; 7. Erhaltung der Gäubahntrasse unter Beachtung Ihrer Bedeutung als Denkmal und lokal bedeutsamer Grünfläche im Zuge der Neuordnung des Gebietes, soweit Ziele der zukünftigen Gesamtentwicklung nicht entgegenstehen; 8. Anlage eines Fuß- und Radweges entlang der Abstandsflächen am Pragfriedhof; 9. Unterbindung großflächiger Fremdwerbung über 2,0 m² Ansichtsfläche.
Wesentliche Ziele im Umfeld des bekannt schwierigen Gesamtvorhabens Stuttgart 21 konnten durch die Umgestaltung des verwilderten Auffüllgeländes am Pragfriedhof zur Grünanlage mit Skateranlage, Fuß- und Radweg, sowie dem Erwerb von Grundstücksanteilen/ Eigentumswohnungen zur Sicherung der Straßenführungen nach Fertigstellung der Bauarbeiten des Bahnprojekts Stuttgart 21 mit Fördermitteln erreicht werden.
Zudem wurde das „Zeichen der Erinnerung“ mit 30.000 € unterstützt. Das Mahnmal erinnert an die Verfolgten des Nazi-Regimes, die vom Nordbahnhof in die Vernichtungslager transportiert wurden.
Mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 2001 hat die Landeshauptstadt Stuttgart von der Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft mbH (Frankfurt), der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (Berlin) und der DB Netz Aktiengesellschaft (Frankfurt) Grundstücke zur Verwirklichung des Projektes Stuttgart 21 zu einem Kaufpreis von 830 Mio. DM (424.372.261 €) erworben. Auf das Teilgebiet C 1 entfielen dabei ca. 133.012 m², somit 102.180.382 DM (52.244.000) €.
Mittelbedarf
Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Ausgaben stellen sich wie folgt dar: