Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5651-01
GRDrs 936/2020
Stuttgart,
02/05/2021



Erweiterung des Kunst-Turn-Forums im NeckarPark um eine Trampolinhalle



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Sportausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
24.02.2021
23.03.2021



Beschlußantrag:

1. Dem Schwäbischen Turnerbund e.V. (STB) wird zum Bau einer Trampolinhalle im NeckarPark im Stadtbezirk Bad Cannstatt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 30% der nachzuweisenden Bau-/Herstellungskosten, maximal jedoch 1.500.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von bis zu 1.500.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520216, Schwäbischer Turnerbund - Erweiterung des Kunstforums um eine Trampolinhalle, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse für Investitionen gedeckt.



Begründung:


1.1 Angaben zum Verband und zum Trampolinturnen

Der Schwäbische Turnerbund e.V. beabsichtigt schon seit vielen Jahren den Bundesstützpunkt und das Landesleistungszentrum Trampolinturnen von der Sportschule Ruit in den NeckarPark zu verlegen. Ziel ist es dabei, das dort ansässige und erfolgreiche

Kunst-Turn-Forum in einem weiteren Bauabschnitt um eine Trampolinhalle zu erweitern. Die bestehende Einrichtung in der Sportschule Ruit ist einer von drei Bundesstützpunkten im Trampolinturnen in Deutschland und betreut einen Großteil der nationalen Kaderathleten. Die Einrichtung an der Sportschule Ruit wurde 1978 in Betrieb genommen und ist inzwischen stark sanierungsbedürftig. Der Standort erfüllt seit längerer Zeit nicht mehr die Standards, die für ein Hochleistungstraining im Trampolinturnen notwendig sind (u.a. auch die Deckenhöhe). Die Bausubstanz ist mittlerweile so marode, dass eine Sanierung der Einrichtung in Ruit nicht mehr möglich ist und ein Abriss erfolgen muss. Ein Ersatz an gleicher Stelle ist nicht vorgesehen, da die Bereitstellung von Trainingsstätten für den Spitzensport (u.a. Olympiastützpunkt Stuttgart) nicht zu den Aufgaben einer Landessportschule gehört. Ein weiterer Betrieb ist längstens noch bis 2022/2023 möglich und muss möglicherweise sogar schon vorher aufgegeben werden.

Das Trampolinturnen braucht damit dringend eine sportliche, zukunftsfähige Heimat, um als olympische Sportart den Anschluss an die Weltspitze nicht zu verlieren. Neben den gestiegenen trainingsinhaltlichen Anforderungen kommt dem Vorhandensein einer professionellen Trainingsstätte mit der entsprechenden Infrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Der Deutsche Turner-Bund räumt der Maßnahme oberste Priorität ein.

Der STB ist überzeugt, dass sich durch die Umsiedlung des Bundesstützpunktes in den NeckarPark auch für das Kunst-Turn-Forum, das weltweit ein gutes Renommee genießt, weitere Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Insbesondere können bisher nicht vorhandene Synergiemöglichkeiten genutzt werden, wie etwa eine gemeinsame Talentsichtung und Grundlagenausbildung zusammen mit dem Gerätturnen, in Form von direkter Einbindung in die tägliche Arbeit und das tägliche Training. Auch die zentrale Nutzung der Serviceeinrichtungen des Olympiastützpunkts Stuttgart mit physiotherapeutischer und medizinischer Versorgung, Nutzung des hochmodernen Kraft- und Konditionsraums (KKC), wissenschaftliche Begleitmaßnahmen und die direkte Einbindung in das Verbundsystem Eliteschulen / Teilzeitinternat / Hausaufgabenbetreuung werden sich ebenfalls sehr positiv auf die Weiterentwicklung des Trampolinturnens niederschlagen. Darüber hinaus werden verstärkt Kooperationen mit Schulen als weiteren Baustein für den Leistungssport in Stuttgart im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung angestrebt.

Neben dem Leistungssport ist auch vorgesehen, dass Trampolingruppen aus den Stuttgarter Vereinen die neue Halle mitnutzen können. Dies gilt insbesondere für die Trampolinabteilung des MTV Stuttgart, die eine tragende Säule dieser Sportart im STB ist. Die Kooperationen mit Stuttgarter Vereinen wird vor allem deswegen verstärkt, weil es das große Ziel des STB ist, dass die neue Einrichtung von möglichst vielen Stuttgarter SportlerInnen genutzt wird. Erklärtes Ziel des STB ist, hier für die Zukunft ein Potential zu schaffen, mehr Stuttgarter Athletinnen und Athleten in die Landes- und Bundeskader und damit auch in die internationale Vertretung zu führen. Darüber hinaus wird eine Kooperation mit dem Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften der Universität Stuttgart angestrebt, um zukünftig mehr SportlehrerInnen für das Trampolinturnen gewinnen zu können.



1.2 Angaben zum Bauvorhaben

Die Halle wird als reine Trainingshalle und nicht als Versammlungsstätte genutzt. Für die Maßnahme ist eine Halle mit einer Grundfläche von ca. 30x22 m vorgesehen, die auf Hallenniveau direkt an den „Laufschlauch“ der Molly-Schauffele-Halle und dem Erweiterungsbau des Kunst-Turn-Forums angebaut wird. Die für das Trampolinturnen erforderliche Raumhöhe wird durch das Absenken des Hallenbodens um ca. 1,50 m gegenüber dem Niveau der Molly-Schauffele-Halle und durch die Abtreppung des Hallendachs über vier Sprunganlagen erreicht. In der Halle werden fünf Trampoline Platz haben, davon werden vier Trampoline eine lichte Raumhöhe von 10,45 Meter haben, um internationalen Standards gerecht zu werden. Darüber hinaus sind weitere Trainingsgeräte vorgesehen. Messsysteme sowie Videoanalysen werden möglich sein. Im Gebäude sind zudem Umkleidebereiche, Büroräume, ein Besprechungsraum sowie Lagerflächen untergebracht.

Die für den Bau erforderliche Fläche wird dem STB im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zur Verfügung gestellt. Der Vertag mit dem Olympiastützpunkt Stuttgart als aktuellen Nutzer der dort temporär gebauten Beachvolleyballfelder wurde zum 31.03.2021 gekündigt. Eine Weiternutzung durch den OSP ist noch bis zum tatsächlichen Baubeginn für die Trampolinhalle möglich.

Der STB möchte so rasch wie möglich mit dem Bau der Trampolinhalle beginnen.


Finanzielle Auswirkungen


2.1 Kosten

Mit dem Erweiterungsbau des Kunst-Turn-Forums sind nach Angaben des STB Kosten in Höhe von voraussichtlich rd. 4.490.000 EUR verbunden (Brutto-Betrag). Diese Kosten werden durch Zuschüsse des Bundes (30%), des Landes (40%) und der Stadt Stuttgart (30%) finanziert. Dadurch ergibt sich eine städtische Förderung in Höhe von rd. 1.347.000 EUR. Dies entspricht der üblichen Förderung von Einrichtungen des Leistungssports.
Sollten die veranschlagten Kosten im Zuge der Baurealisierung (Fertigstellung ggf. im 2. Halbjahr 2022) überschritten werden, so darf der städtische Zuschuss bis maximal zu der im Haushalt 2020 veranschlagten Maximalförderung von 1.500.000 EUR erhöht werden.
Die städtische Förderquote für die Trampolinhalle darf dabei keinesfalls den Wert von 30% überschreiten.


2.2 Finanzierung

Die Zustimmungen über die Bewilligung von Bundes- und Landeszuschuss liegen bereits vor. Für die städtische Beteiligung wurde für das Vorhaben ein Investitionszuschuss von bis zu 1.500.000 EUR in den Doppelhaushalt 2020/2021 (vorgesehene Auszahlung ursprünglich 2020) eingestellt.

Die Auszahlung des Zuschusses i.H.v. bis zu 1.500.000 EUR erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520216.800.100.12, Schwäbischer Turnerbund – Erweiterung des Kunstforums um eine Trampolinhalle, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche. Die Mittel werden als Ermächtigungsübertragung 2020 angemeldet.

Zur Regelung einer zweckentsprechenden Mittelverwendung muss der Verein die Bewilligungsbedingungen für städtische Baukostenzuschüsse (inkl. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Stadt) anerkennen. Neben der zweckentsprechenden Mittelverwendung verpflichtet sich der STB damit zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses falls die Räume freiwillig oder unfreiwillig veräußert oder nicht mehr für sportliche Zwecke verwendet werden. Zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Förderung werden vom STB alle Rechnungen und Zahlungsnachweise angefordert und überprüft.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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