Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 236/2024
Stuttgart,
04/15/2024


Nothilfe-Förderfonds Kultur III - Bericht zum aktuellen Stand



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
07.05.2024
15.05.2024

Bericht:


Der Gemeinderat hat im Verwaltungsausschuss am 14.12.2022 auf Grundlage des Antrags 373/2022 der CDU-Gemeinderatsfraktion einstimmig beschlossen, die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen Stuttgarts angesichts hoher Inflationsrate, Fachkräftemangel, zum Teil stark rückläufigen Besuchendenzahlen und gestiegenen Energiepreisen zu unterstützen. Insgesamt standen 1,1 Millionen EUR zur Verfügung (siehe GRDrs 29/2023). Dieser Nothilfe-Förderfonds III entstand in der Nachfolge der Corona-Nothilfen in dem Bewusstsein, dass sich die krisengeprägte, volatile Gesamtsituation auf Kulturakteur*innen und Kultureinrichtungen in besonderem Maß auswirkt.

1. Verfahren zur unterjährigen Unterstützung: Die Mittel wurden zur Abmilderung unausweichbarer Belastungen für geförderte Kulturinstitutionen bereitgestellt.

Analog zur ersten Tranche im Juli 2023 in Höhe von 302.186 EUR erfolgt die zweite Tranche mit einer Summe von 218.151 €.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 520.337 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Ausschüttungen kann Anlage 1 entnommen werden.

2. Kulturraum-Hilfen: Angesichts der gestiegenen Kosten für Wärme und Strom erhielten geförderte Kunstschaffende und Einrichtungen Stuttgarts auf Antrag einen pauschalen Zuschuss für die zu leistenden Abschlagszahlungen des ersten Quartals 2023. Der Zuwendungsbetrag diente dem Ausgleich der durch die Energiepreissteigerung entstandenen Kosten für die im Antrag definierten Räumlichkeiten
In der Summe wurden 3.731,53 EUR an 10 zuwendungsberechtige Kunstschaffende oder Einrichtungen ausgezahlt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

"Kulturnothilfefonds" - Antrag Nr. 373/2022 vom 28.11.2022 (CDU)




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister





Anlage 1: Unterjähriger Unterstützungsbedarf 2023/2024
(Anlage wird aus Datenschutzgründen nicht im Internet veröffentlicht)


<Anlagen>


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