Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 3503.07.01
GRDrs 862/2012
Stuttgart,
12/06/2012



Württembergische Staatstheater Stuttgart
Mehrbedarf 2012, Ausblick 2013-2014




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.12.2012
19.12.2012
20.12.2012



Beschlußantrag:

1. Zur Mitfinanzierung tariflich bedingter Personalmehrkosten bei den Staatstheatern werden im Teilhaushalt des Kulturamtes 826.400 Euro überplanmäßig im Haushaltsjahr 2012 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve.

2. Bis zur Klärung der Verantwortlichkeiten für entstandene Mehrkosten im Zuge der Sanierung des Schauspielhauses wird die Stadt 2013 ihre planmäßige Jahresrate von 3.717.950 Euro zur Mitfinanzierung des Sanierungsprogramms nur anteilig in Höhe von 3.110.250 Euro an das Land überweisen (vgl. Ziff. 2.4 der ausführlichen Begründung).

3. Von den in der ausführlichen Begründung dargestellten finanziellen Entwicklungen in den Jahren 2013 und 2014 wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 1 des Staatstheatervertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart tragen die Vertragspartner je zur Hälfte sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben. Diese Regelung gilt auch für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (ausgenommen denkmalpflegerische Verpflichtungen des Landes). Sie gilt ferner auch in vollem Umfang für die Ballettschule der Staatstheater Stuttgart.


1. Nachzahlung 2012

Es besteht Konsens zwischen Land und Stadt, dass Tarifsteigerungen durch Erhöhung der Zuweisungen aufgefangen werden sollen. Da die Entwicklung der Tarifsteigerungen und daraus resultierende Nachzahlungen für Vorjahre im städtischen Planaufstellungsverfahren für 2012/2013 noch nicht feststanden, entspricht die Veranschlagung im städtischen Haushalt nicht dem tatsächlichen Bedarf.

Insbesondere bedingt durch tarifliche Nachzahlungen für 2011 entsteht 2012 eine Deckungslücke von 826.400 Euro, die nachfinanziert werden muss.


2. Entwicklung 2013/2014

Für die Jahre 2013 und 2014 haben die Staatstheater verschiedene Mehrbedarfe geltend gemacht. Die Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur der Landesregierung hat vorgeschlagen, die in der ausführlichen Begründung dargestellten Mehrbedarfe mitzufinanzieren. Hinzu kommen Tarifsteigerungen (vgl. Ziff. 1).

Abgesehen von Tarifsteigerungen halte ich eine Mitfinanzierung durch die Stadt nur in begrenztem Umfang für sinnvoll. Ich schlage vor, die Beschlussfassung über eventuelle Erhöhungen der Zuweisungen für die Jahre 2013 und 2014 erst vorzunehmen, wenn die weitere Entwicklung insbesondere hinsichtlich der Baukosten klarer absehbar ist. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine Beschlussvorlage vorlegen. In der ausführlichen Begründung sind zu Ihrer Information die Wünsche der Staatstheater, die gegenwärtigen Planungen des Landes und die Überlegungen der Stadtverwaltung dazu dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen

1. 2012

Anforderung des Landes an die Stadt
-46.228.650
im städtischen Haushalt finanziert:
    Ermächtigungsübertragung 2011:
318.300
    Überzahlung 2011:
70.087
    veranschlagt für 2012:
45.013.941
    Summe Deckungsmittel
45.402.328
Deckungslücke
-826.322
gerundet
-826.400

Die Mittel werden bereit gestellt im Teilhaushalt des Kulturamtes, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 43100 Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke.

Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve.


2. 2013/2014

Vgl. ausführliche Begründung


Beteiligte Stellen

---

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung


Ausführliche Begründung


1. Nachzahlung 2012

In der Gesamtanforderung des Landes von 46.228.650 Euro ist eine Tarifnachzahlung für das Jahr 2011 in Höhe von 918.650 Euro (Anteil Stadt) sowie eine Tarifsteigerung für Musiker von 296.050 Euro (Anteil Stadt) für 2012 enthalten.

Das Fortwirken von Tarifsteigerungen sowie die konkrete Tarifnachzahlung 2011 waren bei der Stadt nicht vollständig veranschlagt, da sie der Höhe nach zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht feststanden. Insgesamt entsteht 2012 dadurch eine Deckungslücke von rd. 826.400 Euro, die aus der Deckungsreserve gedeckt werden muss.


2. Entwicklung 2013 und 2014

Die Bildung des Haushaltsansatzes für den Haushaltsplan 2013 der Stadt im Rahmen des Doppelhaushalts 2012/2013 erfolgte im Jahr 2011 auf Basis einer Fortschreibung des Staatshaushaltsplans für 2012. Im Zuge der fortschreitenden Planung wurden die aktualisierten Planansätze des Landes übermittelt. Diese liegen über dem im städtischen Haushalt 2013 veranschlagten Betrag bzw. über dem in der Finanzplanung 2014 vorgesehenen. Die Überschreitung ist außer durch Tarifsteigerungen vor allem in den Vorschlägen des Landes zur Übernahme von Mehrkosten begründet; s. Ziff. 2.1 bis 2.4. Die Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur der Landesregierung schlägt die Übernahme von Mehrbedarfen in Höhe von insgesamt 4,4 Mio. Euro (Stadtanteil: 2,2 Mio. Euro) in den Jahren 2013 und 2014 durch Land und Stadt und außerdem den Verzicht auf die Übernahme eines Drittels der Mietkosten für das Probenzentrum für die Jahre 2013 und 2014 durch die Staatstheater vor.

Im Folgenden sind zu Ihrer Information die Planungen des Landes sowie die Wünsche der Staatstheater und die gegenwärtigen Überlegungen der Stadtverwaltung dazu detaillierter dargestellt.


2.1 Intendantenwechsel

Die Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur der Landesregierung hat vorgeschlagen, 2013 insgesamt 1.200.000 Euro (Stadtanteil 600.000 Euro) als hälftige Mitfinanzierung der Intendantenwechsel Oper (2011) und Schauspiel (2013) in den Haushalten von Land und Stadt bereitzustellen. Das Verfahren, grundsätzlich 50 % der Kosten eines Intendantenwechsels zu finanzieren, entspricht der Handhabung beim Staatstheater Karlsruhe.

Die Staatstheater Stuttgart haben 1.260.000 Euro Mehrbedarf für den Intendanten-wechsel Schauspiel angemeldet. Da die aktuelle Finanzierungssituation durch die atypische Gestaltung der Sonderlasten in Zusammenhang mit der Finanzierungsvereinbarung mit der Situation in Karlsruhe nicht mehr direkt vergleichbar sei, kann aus Sicht der Staatstheater nicht auf eine analoge Handhabung bei der Finanzierung von Intendanzwechselkosten zurückgegriffen werden. Bemessungsgrundlage sollten in dieser besonderen Situation daher die vollen Kosten des Intendantenwechsels Schauspiel sein. Der erwartete städtische Anteil beläuft sich auf 630.000 Euro. Den Intendantenwechsel Oper machen die Staatstheater nicht geltend.

Ich halte es für angemessen, lediglich die Kosten für den noch anstehenden Intendantenwechsel am Schauspielhaus hälftig (Stadtanteil 300.000 Euro) mitzutragen.


2.2 Einnahmeausfälle Schauspiel

Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen entstehen den Staatstheatern Einnahmeausfälle durch Schließzeiten und die ausgelagerte Spielstätte. Lt. Finanzierungsvereinbarung vom Juli 2010 (Ziff. 5 IV) müssen die Staatstheater Einnahmeausfälle und alle weiteren Kosten, die durch die Umbaumaßnahmen entstehen, ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung von Stadt und Land tragen. Vor diesem Hintergrund haben die Staatstheater zum Ende des Wirtschaftsjahres 2008/2009 eine zweckgebundene Gewinnrücklage von
3 Mio. Euro gebildet. Durch die Verlängerung der Bauzeit kommen jedoch deutlich höhere Belastungen auf die Staatstheater zu, als zum Zeitpunkt des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung absehbar waren. Nach eigenen Angaben werden die Staatstheater durch zusätzliche Kosten und Einnahmeausfälle mit insgesamt rund 6,5 Mio. Euro belastet, wovon rund 3,3 Mio. Euro auf Sonderkosten der Ersatzspielstätten entfallen. Die Einnahmeausfälle werden von den Staatstheatern insgesamt wie folgt beziffert, wobei „Periode 1“ die ursprüngliche Planung beinhaltet.


Erwartete Einnahmeausfälle
Gesamt
gerundet
Anteil Stadt
Periode 1
(01.09.2010 - 31.08.2011)
Sanierung Schauspielhaus
1.250.000
625.000
Periode 2
(01.09.2011 - 16.02.2012)
Verlängerung Schließzeit
600.000
300.000
Periode 3
(17.02.2012 - 31.08.2012)
vorübergehender Spielbetrieb im Schauspielhaus
-
-
Periode 4
(01.09.2012 - 31.08.2013)
Betrieb in Ausweichspielstätte NORD
1.350.000
675.000
3.200.000
1.600.000

Die Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur der Landesregierung hat vorgeschlagen, dass Stadt und Land 2013 die gesamten Einnahmeausfälle von 3.200.000 Euro (Stadtanteil 1.600.000 Euro) zusätzlich bereitstellen.

Unstrittig ist den Staatstheatern ein unerwarteter Mehrbedarf entstanden. Aus städtischer Sicht stellt sich jedoch die Frage, ob ein Ausgleich des entstandenen finanziellen Schadens der Staatstheater automatisch der vertraglich vereinbarten hälftigen Mitfinanzierung unterliegt, da die Verlängerung der Bauzeit auf Probleme im Bauablauf zurückzuführen ist, für die zunächst das Land als Bauherr die Verantwortung trägt. Diese Frage ist im Zusammenhang mit den Baukosten zu betrachten (vgl. Ziff. 2.4). Eine Mitfinanzierung des Ausfalls während Periode 1 stünde zudem im direkten Widerspruch zur Finanzierungsvereinbarung.

Andererseits ist zu bedenken, dass das Land mit der geplanten kompletten Übernahme der Einnahmeausfälle auch andere, nachgewiesene Mehrbedarfe der Staatstheater (z. B. Energiekostensteigerungen) als abgegolten ansieht. Die Frage der Beteiligung der Stadt kann daher nicht nur anhand der isolierten Betrachtung der Einnahmeausfälle beantwortet werden, sondern es sollte auch die finanzielle Gesamtsituation der Staatstheater im Blick behalten werden.


2.3 Miete Probenzentrum

Für das neue Probenzentrum fallen jährliche Mietkosten von 1.788.000 Euro an.

Die Finanzierungsvereinbarung sieht folgendes vor:
„Die Mietzahlungen für das Probenzentrum werden in den Jahren 2010 bis 2012 gemeinsam von Stadt und Land je zur Hälfte zusätzlich finanziert. Über die Finanzierung ab 2013 wird nach Vorliegen eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens neu entschieden. Dabei wird davon ausgegangen, dass mindestens 1/3 der jährlichen Mietkosten“ (596.000 Euro, Stadtanteil: 298.000 Euro) „durch die Württembergischen Staatstheater Stuttgart durch Einsparungen, die nach der Gebäudesanierung im Betriebsablauf erwirtschaftet werden können, erbracht wird.“ Aufgrund dieser Regelung hat die Stadt ab 2013 ihre Veranschlagung der Zuweisung entsprechend angepasst (Reduzierung um 298.000 Euro).

Die Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur der Landesregierung hat nun vorgeschlagen, die Miete für das Probenzentrum von insgesamt 1.788.000 Euro auch 2013 und 2014 in voller Höhe durch Land und Stadt zu finanzieren. Da das Land von den Staatstheatern für 2013 und 2014 zusätzlich zur Globalen Minderausgabe von 105.000 Euro (Stadtanteil: 52.500 Euro) eine strukturelle Einsparauflage von 63.400 Euro (Stadtanteil: 31.700 Euro) in 2013 und 64.600 Euro (Stadtanteil: 32.300 Euro) in 2014 verlangt, sieht das Land - auch unter Berücksichtigung der schwierigen baulichen Entwicklung - die Belastbarkeit der Staatstheater als erschöpft an, so dass ihnen keine Übernahme der 1/3-Miete für das Probenzentrum mehr möglich sei.

Angesichts der Gesamtlage erscheint es gerechtfertigt, die Übernahme eines Drittels der Mietkosten – entgegen der vorgesehenen Regelung in der Finanzierungsvereinbarung – im Jahr 2013 auszusetzen. Dies stellt ein Entgegenkommen seitens der Stadt aufgrund der besonderen Umstände bis zum Abschluss der Sanierung im Schauspielhaus dar. Für das Jahr 2014 ist hingegen aus städtischer Sicht eine Eigenbeteiligung der Staatstheater an den Mietkosten anzustreben.


2.4 Baukosten Oper / Schauspiel

In der Finanzierungsvereinbarung zwischen Stadt und Land (GRDrs 581/2010) wurde folgender Mittelbedarf für die Sanierung vereinbart:

    Schauspielhaus
24.000.000
    Opernhaus
18.000.000
    Verbindungsgebäude
10.000.000
    Zwischensumme 1
52.000.000
    Ausstattung
      Probenzentrum
3.000.000
      Studiobühne
600.000
    Zwischensumme 2
3.600.000
    Architektenwettbewerb John Cranko-Schule
300.000
    Zwischensumme 3
300.000
    Summe 1 – 3 Mittelbedarf
55.900.000
    Stadtanteil
27.950.000

Die Sanierung des Schauspielhauses und des Verbindungsgebäudes wurde nicht wie geplant umgesetzt. Zum einen entstanden bauliche Mehrkosten, die das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen gegenwärtig mit insgesamt rd. 6 Mio. Euro beziffert, zum anderen entstanden den Staatstheatern Einnahmeausfälle (vgl. Ziff. 2.2).

Die Stadt sollte ihre Beteiligung an den Baumehrkosten sowie den Folgekosten aus dem verzögerten Bauablauf von der Klärung der Verantwortlichkeiten abhängig machen. Die Beurteilung durch den Landesrechnungshof, die dem Verwaltungsrat seit kurzem in Form einer gutachterlichen Äußerung vorliegt und noch ausgewertet werden muss, kann zu gegebener Zeit als Richtschnur für die Beurteilung des Sachverhalts dienen.

Die Sanierung der Oper wurde nicht wie bisher geplant angegangen. Durch die Verzögerungen bei der Sanierung des Schauspielhauses hat man sich entschlossen, eine andere Vorgehensweise zu wählen. Zur Ermittlung des Sanierungsumfanges soll eine Zielplanung durch ein externes Gutachten entwickelt werden.

In der Zwischenzeit stehen jedoch unaufschiebbare technische Sanierungsmaßnahmen in der Oper zur Erledigung an. In der Sommerschließzeit 2012 wurden Maßnahmen für die Erhaltung der Betriebs- und Funktionsfähigkeit des Opernhauses mit geschätzten Baukosten von rund 1,5 Mio. Euro durchgeführt. Für 2013 ist die Durchführung von weiteren Maßnahmen in Höhe von rd. 4 Mio. Euro vorgesehen. Die Maßnahmen beziehen sich auf das beschlossene Bauprogramm in Höhe von 18 Mio. Euro.

Aus städtischer Sicht können damit folgende Beträge an das Land ausbezahlt werden:

Sanierung Schauspielhaus
24.000.000 Euro
Sanierung Verbindungsgebäude
10.000.000 Euro
Ausstattung Probengebäude und Studiobühne
3.600.000 Euro
Architektenwettbewerb Ballettschule
300.000 Euro
Opernsanierung
5.500.000 Euro
Summe
43.400.000 Euro
Stadtanteil
21.700.000 Euro

Seit 2008 überweist die Stadt für das Sanierungsprogramm jährlich planmäßig an das Land:
Aufgestockter Baukorridor/Jahr2.500.000 Euro
Anteilig aus regulärem Baukorridor1.217.950 Euro
Summe3.717.950 Euro

Ende 2012 werden 5 Jahresraten à 3.717.950 Euro, also insgesamt 18.589.750 Euro überwiesen sein. Bis zur Klärung der Verantwortlichkeiten für entstandene Baumehrkosten und der weiteren Entwicklung der Opernsanierung sollte die Stadt 2013 nur noch den offenen Differenzbetrag von 3.110.250 Euro überweisen.


3. John-Cranko-Schule

Mit GRDrs 668/2011 wurde die finanzielle Beteiligung der Stadt an einem Neubau der John-Cranko-Schule, Ballettschule der Württembergischen Staatstheater Stuttgart beschlossen. Der Mitfinanzierung der Baukosten bis zu einer Obergrenze von 32 Mio. Euro (Stadtanteil: 16 Mio. Euro) wurde zugestimmt. Die erforderlichen Mittel sollen in den Jahren 2014 bis 2017 in den Teilfinanzhaushalten des Kulturamts (THH 410 Kulturamt, Projekt 7.410700 Kulturförderung, Kontengruppe 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse) veranschlagt werden und dort in vier gleichen Jahresraten von je 4,0 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Die Erstausstattungskosten von voraussichtlich rd. 5 Mio. Euro (Kalkulation der Staatstheater) sollen durch Einwerbung von Drittmitteln finanziert werden. Können die Erstaus-stattungskosten nicht bis zur Fertigstellung der Maßnahme vollumfänglich eingeworben werden, wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Land und den Staatstheatern nach weiteren Möglichkeiten der Finanzierung zu suchen.

Der Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung wurde am 19. Dezember 2011 den zuständigen Ministerien übergeben. Aus Sicht der Stadt ist der einzige noch abzuklärende offene Punkt die Frage des Grundstückswerts in der Urbanstraße.

Vereinbart ist, dass die Landesbauverwaltung davon unabhängig die notwendigen Aufträge für die Weiterplanung erteilt.

Die städtische Hochbauverwaltung ist in den Planungsprozess des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft eingebunden. Es fanden bereits verschiedene Gespräche auf Arbeitsebene statt, in denen die Landesbauverwaltung auch einen vorläufigen Zeitplan skizzierte. Ein aktueller Stand der Terminplanung liegt der Stadt momentan jedoch nicht vor. Er ist beim Land angefordert. Gegenüber der Terminplanung, die in der GRDrs 668/2011 dargestellt ist, ist ein zeitlicher Verzug eingetreten.

Im veröffentlichten Entwurf des Staatshaushaltsplanes 2013/2014 sind für den Neubau Gesamtbaukosten von 35 Mio. Euro ausgewiesen (Allgemeine Finanzverwaltung Titel: 770 01).

Die vom Land angepasste Summe der Gesamtbaukosten entspricht nicht der Beschlusslage der Finanzierungsvereinbarung zur John-Cranko-Schule. Bis zu einer anderslautenden Beschlussfassung des Gemeinderates wird sich die Stadt nur bis zu einer Obergrenze von 32 Mio. Euro hälftig beteiligen.


4. Finanzielle Gesamtsicht (ohne Ballettschulneubau)

Übersicht
2012
2013
ENTWURF
2014
ENTWURF
Mittelansätze im Staatshaushaltsplan
86.865.200
90.983.800
87.782.600
Tarifabschluss für die Musiker 2012
592.100
Zwischensumme
87.457.300
davon Anteil Stadt 50%
43.728.650
45.491.900
43.891.300
zuzüglich Aufstockung Baukorridor
2.500.000
2.500.000
2.500.000
Summe Mittelbedarf LHS insgesamt:
46.228.650
47.991.900
46.391.300
verfügbar aus Ermächtigungsübertragung 2011:
-318.300
verfügbar aus Überzahlung 2011:
-70.087
bisher veranschlagt (DHH bzw. Finanzplanung):
-45.013.941
-45.301.495
-45.589.000
nicht finanziert im HH der LHS (im Vergleich zum Staatshaushaltsplan:
826.322
2.690.405
802.300
davon wird
Folgendes bisher von der Stadt nicht anerkannt
---
---
- Intendantenwechsel Oper
300.000
- Einnahmeausfälle Schauspiel
1.600.000
- 1/3-Miete Probenzentrum
---
298.000
unstrittige Mehrbedarfe (v. a. Tarifsteigerungen), die bisher noch nicht im städtischen Haushalt finanziert sind
826.322
790.405
504.300
Die Staatstheater stellen in ihren Entwürfen der Wirtschaftspläne 2012/2013 und 2013/2014 Sonderbedarfe dar, die noch über die vom Land vorgeschlagenen 4,4 Mio. Euro hinausgehen. Sie beziffern die Sondermittel mit insgesamt rd. 6 Mio. Euro. Über die unter 2.1 und 2.2 genannten Beträge hinaus führen die Staatstheater insbesondere Sachkostensteigerungen auf, die das Betriebsmittelbudget fortgesetzt belasten. Es sind gestiegene Energie-, Fernwärme- und Reinigungskosten und auch Betriebsmehrkosten des Probenzentrums genannt.

Globale Minderausgabe und strukturelle Einsparauflage sind bereits bei den im Staatshaushaltsplanentwurf veranschlagten Beträgen abgesetzt.


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