Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:
Der ztn beschäftigte 2012 durchschnittlich 84 Personen (Vj.: 82, ohne Geschäftsführung).
Auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes finden gem. § 4 der Verbandssatzung die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinngemäße Anwendung. Der Zweckverband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- oder unterdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Nach § 9 der Verbandssatzung wird von der Festsetzung eines Stammkapitals abgesehen. Der Zweckverband erfüllt in seinem Verbandsgebiet die Aufgaben der beseitigungspflichtigen Körperschaften i.S. von § 1 TierNebG. Die satzungsmäßige Aufgabe des ztn ist die ordnungsgemäße Entsorgung tierischer Nebenprodukte. Dazu werden der hierfür zugelassene Verarbeitungsbetrieb Hardheim sowie die Zwischenhandlungsbetriebe (Sammelstellen) in Schwäbisch-Hall-Sulzdorf und Karlsruhe-Durlach betrieben. Seit 2011 wurde die Kooperation mit dem bayerischen Nachbarbetrieb Walsdorf ausgebaut und die Zusammenarbeit mit dem Betrieb in Gunzenhausen ausgedehnt. Material der Kategorien 1 und 2 wird zur Weiterverarbeitung unter Vermeidung von Leerfrachten ausgetauscht. Erreicht werden eine wirtschaftliche Auslastung der jeweiligen Verarbeitungskapazität und eine höhere Wertschöpfung.
In der Landeshauptstadt Stuttgart fallen beseitigungspflichtige Tierkörper bzw. tierische Nebenprodukte an. Die Entsorgung dieser Tiere/Nebenprodukte erfolgt durch den ztn, nachdem in den 80er Jahren die städtische Tierkörperbeseitigung am ehemaligen Schlachthof aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wurde. Seitdem werden Tierkörper von Verkehrsopfern, verstorbenen Heim- und Nutztieren, sowie tierische Nebenprodukte vom ztn abgeholt und unschädlich entsorgt, ferner wird die Kapazitätsreserve im Tierseuchenfall vom ztn gewährleistet. Die gesamte Logistik, d.h. termingerechte Entsorgung, Bereitstellung der Fahrzeugflotte inkl. Personal zum Beladen, Reinigen und Desinfizieren der Fahrzeuge u.a. obliegt dem ztn.
Die umweltfreundliche und wirtschaftliche Entsorgung von tierischen Nebenprodukten dient dazu, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt durch auftretende Tierseuchen zu beseitigen. Bei den tierischen Nebenprodukten handelt es sich um Speisereste und Lebensmittel tierischen Ursprungs von Fleisch verarbeitenden Betrieben aller Art sowie Falltiere (verendetet Tiere) aus der landwirtschaftlichen und privaten Tierhaltung. Die VO (EG) 1774 / 2002 (Nachfolge-VO 1069/2009, in Kraft seit 04.03.2011) hat die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt:
Material der Kategorie 1, z.B. spezifiziertes Risikomaterial (SRM) aus Schlachtungen und Zerlegung von TSE- verdächtigen Rindern, Schafen und Ziegen (TSE = zusammenfassender Begriff für Krankheiten wie BSE und Scrapie), Tierkörpern von landwirtschaftlichen Nutztiere die SRM enthalten, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere aus TSE- Bekämpfungsmaßnahmen => die Rohwarenmenge hat sich in 2012 um 10,6% auf 17.379 t reduziert.
Material der Kategorie 2, z.B. beschlagnahmte, untaugliche Schlachtnebenprodukte wie Magen- und Darmpakete, gefallene (verendete) Pferde, Schweine und Geflügel. => Das vom ztn produzierte Tierfett der Kategorie 2 wird derzeit fast ausschließlich zur Herstellung von Biodiesel verwendet. Dieser wird dem herkömmlichen Dieseltreibstoff beigemischt. Abnehmer des Tierfettes ist im Wesentlichen die Niederlande.
Material der Kategorie 3, z.B. Knochen, Fette, Fleisch, nach Gemeinschaftsrecht genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Schlachttieren ohne Anzeichen einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit
Die Ertragslage 2012 hat sich wie folgt entwickelt:
Der Materialaufwand konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesenkt werden (-757 TEUR auf 5.623 TEUR). Der Rückgang betrifft vor allem die geringeren Fremdverarbeitungskosten für spezifiziertes Risikomaterial, geringere Gasbezugskosten und gesunkene Instandhaltungs- und Betriebskosten. Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund Tarifsteigerungen um 105 TEUR auf 4.040 TEUR. Die Abschreibungen stiegen aufgrund der Vorjahresinvestitionen um 104 TEUR auf 1.418 TEUR.
Als Jahresüberschuss 2012 konnten 1.220 TEUR erzielt werden. Gegenüber dem Vorjahr (1.595 TEUR) eine leichte Verringerung.
Investitionen Investiert wurde hauptsächlich in Maschinen (217 TEUR; Zentrifuge zur Verbesserung der Fettqualität) und in die Betriebs- und Geschäftsausstattung (2 LKWs im Fuhrpark ersetzt und Sonstiges, zusammen 493 TEUR) in den verschiedenen Standorten. In geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau wurden 607 TEUR investiert. Verbandsumlage Die vom Verband nach § 19 Abs. 1 GKZ zu erhebende Umlage dient zur Finanzierung des ungedeckten Aufwandes aus der Falltierentsorgung und wird jährlich aufgrund einer Kostenstellenrechnung festgestellt. Umlagemaßstab ist die Summe aus Einwohnerzahl und Tierbestand. Die Verbandsumlage 2012 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 114 TEUR auf 3.100 TEUR.
Die Verbandsumlage für 2014 soll wie für 2013 auf 2.800 TEUR festgesetzt werden. Auf die LHS entfällt dabei ein Anteil von 312.069 EUR, dies entspricht einem Anteil von 11,15 %.
Das Referat RSO hat der Vorlage zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen Beteiligte Stellen Michael Föll Erster Bürgermeister Anlagen Anlage (nur für die Mitglieder des VA) Jahresabschluss 2012 (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) zum Seitenanfang Anlage 1 zur GRDrs 937.2013 Jahresabschluss.pdf