Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
162
13
Verhandlung
Drucksache:
586/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
26.04.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder Fasanenhofstraße 101 in Stuttgart-Möhringen
- Vorprojektbeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft u. Wohnen vom 17.03.2023, nicht öffentlich, Nr. 41
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 25.04.2023, öffentlich, Nr. 137
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage der Referate Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen sowie des Technischen Referats vom 15.03.2023, GRDrs 586/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau einer 5-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Fasanenhofstraße 101 in Stuttgart-Möhringen
auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1) vom 10.08.2022
des Raumprogramms (Anlage 2) vom 26.08.2022
und der Vorplanung (Anlage 3)
der Architekten D’Inka Scheible Hoffmann Lewald vom 25.10.2022
mit dem Kostenstand 11/2022 in Höhe von brutto 7.500.000 EUR
zzgl. der Prognose für Baupreisentwicklung 821.000 EUR
daraus resultierenden
voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung
in Höhe von brutto
8.321.000 EUR
wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 450.000 EUR (inklusive Nebenkosten), den Abbruch in Höhe von 165.000 EUR und die Ausstattung in Höhe von 163.000 EUR.
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen mit Kostenstand 11/2022 in Höhe von 7.500.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233242 – Kita Möhringen, Fasanenhofstraße 101, Neubau, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, gedeckt.
3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen Aufwendungen für den Umzug der Kita an. Der Aufwand in Höhe von 44.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kostengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 45 % der Bauleistungen wird zugestimmt.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.
6. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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