Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
278/2014
Ergänzung
Stuttgart,
07/02/2014
Skateranlage an der Friedhofstraße in S-Nord
Neubau einer Einfachhalle zur Lärmdämmung
- Grundsatzbeschluss
- Planung - Ausschreibung - Bau
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Bezirksbeirat Nord
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.07.2014
15.07.2014
16.07.2014
17.07.2014
Beschlußantrag:
Der Beschlussantrag der GRDrs 278/2014 wird um die folgenden Vorschläge zur Weiterbehandlung von Beschlusspunkten des Bezirksbeirats ergänzt:
1.
die Planung nochmals zu überarbeiten und Alternativen (z. B. Entwurf Büro MBA/S) vergleichend zu untersuchen.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind zeitlich befristet. Der sehr enge Terminrahmen erlaubt keine Wiederholungs- oder Alternativplanungen. Dieser Punkt wird daher nicht weiterverfolgt.
2.
die Einrichtung eines WC vorzusehen
Die in der Vorlage dargestellte WC-Anlage wird mit zusätzlichen Baumitteln in Höhe von 50.000
€
hergestellt. Geplant ist eine Anlage mit einem Damen WC, das gleichzeitig als Behinderten WC ausgebildet wird und mit einem Herren WC mit Urinal.
3.
einen Schallschutz auch im Eingangstürenbereich vorzusehen
Die Planung berücksichtigt in den Eingangsbereichen Wandscheiben mit Absorbtionsverkleidungen, die bei offenen Türen den Schallschutz gewährleisten.
4.
ein Betreiberkonzept mit einer anwohnerverträglichen Nutzungszeit unter Einbeziehung der Anwohner und der Skater (über den Skaterverein) zu entwickeln
In einem Gespräch unter Federführung Referat T am 27. Juni 2014 mit Vertretern von BOOST eV.(Skateverein), den Lärmgeschädigten, der Bezirksvorsteherin und den beteiligten Stellen der Stadtverwaltung wurde vereinbart, auf Grundlage der vorgestellten Planung einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten und mit den Betroffenen abzustimmen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt stellt BOOST die diesbezüglichen Informationen zur Verfügung.
5.
der Radweg darf durch die Einhausung nicht tangiert werden.
Bedingt durch die notwendigen Gründungsmaßnahmen wird der Radweg im Hallenbereich um ca. 1,50 m in Richtung Friedhof verschoben.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
In der öffentlichen Bezirksbeiratssitzung am 19.05.2014 stimmte der Bezirksbeirat Nord der Vorlage 278/2014 einstimmig nicht zu und bat darum
1. die Planung nochmals zu überarbeiten und Alternativen (z. B. Entwurf Büro MBA/S) vergleichend zu untersuchen
2. die Einrichtung eines WC vorzusehen
3. einen Schallschutz auch im Eingangstürenbereich vorzusehen
4. ein Betreiberkonzept mit einer anwohnerverträglichen Nutzungszeit unter Einbeziehung der Anwohner und der Skater (über den Skaterverein) zu entwickeln
5. den Radweg durch die Einhausung nicht zu tangieren.
Mit der Ergänzungsvorlage kann den Punkten 1-5 entsprochen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
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