Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 1079/2020
Stuttgart,
12/14/2020



Projekt Erneuerung der Medientechnik
hier: LED-Wand Großer Sitzungssaal




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.12.2020



Beschlußantrag:

1. Dem Einbau einer durchgängigen LED-Wand anstelle einer Beamer-Leinwand-Lösung im Großen Sitzungssaal sowie der in der Begründung dargestellten weiteren Teilmaßnahmen zur Erneuerung der Sitzungstechnik wird zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten für das Teilprojekt Erneuerung des Großen Sitzungssaales erhöhen sich dadurch um 140.000 EUR auf ca. 702.000 EUR. Der durch die Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2021 anfallende Mittelbedarf wird gedeckt aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln des Haushaltsjahres 2020.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 666/2019 und 1186/2019 wurde über die Notwendigkeit berichtet, die Medientechnik im Rathaus zu erneuern. Dabei wurden die Dringlichkeit sowie alle erforderlichen Maßnahmen detailliert dargestellt.

In den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, die Medientechnik auszutauschen. Dafür wurde der mit GRDrs 1186/2020 dargestellte vordringliche Bedarf von 1,54 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt.

Mittlerweile wurde die Anzeigetafel über der Infothek durch eine neue LED-Wand ersetzt. Sie heißt Gäste auf eine zeitgemäße Art im Rathaus willkommen und informiert über Sitzungen und Veranstaltungen im Haus. Des Weiteren wurde das Besprechungszimmer 301 mit moderner Konferenztechnik und neuem Mobiliar ausgestattet.

Im Großen Sitzungssaal wird im Rahmen des Projektes die Projektion erneuert und der Projektionsstandort verändert. Im Laufe der Vorarbeiten für die Erneuerung hat sich gezeigt, dass es im Gegensatz zum ursprünglich geplanten Vorhaben, eine technisch bessere und platzsparendere Lösung gibt.

Bisher war vorgesehen neue Beamer in die Brüstung der Empore einzufügen. Hierfür wäre ein aufwändiger Umbau notwendig, zudem fielen Sitzplätze auf der Empore weg. Des Weiteren ist die technische Entwicklung im Bereich der Projektoren sehr schnelllebig, sodass bei einem Defekt das gekaufte Modell evtl. nicht mehr verfügbar wäre und somit die ganze Anlage ausgetauscht werden müsste.

Demgegenüber bietet der Einbau einer gebogenen, sich an die Holzvertäfelung schmiegende LED-Wand neben der Aufwertung des Saals durch modernste Medientechnik weitaus größere Vorteile. Hierdurch entstehen jedoch Mehraufwendungen im Projekt.

Man erreicht eine wesentlich bessere Sichtqualität auf allen Plätzen im Saal unabhängig vom Lichteinfall und ohne Wegfall von Sitzplätzen. Die bisher störenden schwarzen Balken über der Projektion fallen durch eine 16:9 Auflösung ebenso weg, wie das störende Geräusch der für die Projektoren eingebauten Lüftung. Weitere Pluspunkte sind die geringere Störanfälligkeit, die längere Lebenserwartung der LED-Wand von ca. 15 Jahren im Vergleich zu ca. 8 Jahren und die vielfältigeren Nutzungsmöglichkeiten. So können zwei Einzelbilder in 16:9 projiziert, aber auch einzelne Segmente bis hin zum Vollbildmodus analog zur LED- Wand an der Infothek gezeigt werden. Das auf der linken Seite angebrachte Rössle kann dabei hängen bleiben oder bei Bedarf flexibel abgenommen werden.

Durch die Beschränkung auf die vordringlichen Maßnahmen fehlen darüber hinaus Mittel für notwendige Gerätegruppen, welche zwar nicht eindeutig einem Raum zugeordnet werden können, aber wichtige zentrale Funktionen im gesamten Rathaus übernehmen. Dies sind beispielsweise ein Zentralserver für das Digital Signage System. Darüber erfolgt die Kommunikation zwischen der LED-Wand an der Infothek, den Türschildern und der Veranstaltungsdatenbank des Rathauses. Ebenso gehört das Audio/Video Übertragungssystem zwischen den Sitzungsräumen mit einer zentralen TV-Empfangseinheit zu den zentralen Komponenten sowie die digitalen Türschilder.

Die Mehrbedarfe von insgesamt 140.000 EUR können vom Haupt- und Personalamt durch Einsparungen im Haushaltsjahr 2020 gedeckt werden, wenn die entsprechenden Mittel als Ermächtigungsübertragung dem Budget 2021 zur Verfügung gestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Bisher waren im Haushaltsjahr 2020 für die Erneuerung des Großen Sitzungssaales 562.100 EUR bereitgestellt.

Die oben genannten Maßnahmen führen zu einem Mehrbedarf i. H. v. 140.000 EUR. Dieser wird im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus im Haushaltsjahr 2020 nicht in Anspruch genommenen Mitteln des Teilergebnishaushalts 100, Haupt- und Personalamt; Kostenartengruppe 420, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen).


Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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